Büro Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Sachmittel
| Vorlage: | DHH/2025/3002 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 3000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
AfD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 30.10.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/3002 Büro Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Sachmittel Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 136 3000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 11 1114-300 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2023 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Personalaufwendungen -589.516 -589.516 Sachaufwendungen -16.580 -16.580 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Büro Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Sachmittel Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Büro Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Sachmittel Sachverhalt | Begründung Aus dem eingebrachten Haushaltsplan 26-27 lassen sich die Gesamtaufwendungen für das Büro der Gleich- stellungsbeauftragen nur abschätzen. Auf dessen Seite 136 sind als Kosten je 1000 Einwohner 2.016 Euro für das Jahr 2025 angegeben. Die Stadt gibt die Einwohnerzahl zum 30.6.2025 mit 300.643 an. Daraus ergeben sich Gesamtkosten von 606.096 Euro. Auf der Seite 137 des Haushaltsplans 26-27 sind die Sachkosten 2025 für die Gleichstellungsbeauftragte mit 16.580 Euro angegeben. Daraus errechnet sich ein Personalaufwand von -589.516 p:a: In Anbetracht der Haushaltslage ist auf diese Ausgabe zu verzichten. Mitarbeiter können bei vakanten Stellen in der Stadtverwaltung arbeiten. Unterzeichnet von: Paul Schmidt, Oliver Schnell, Rouven Stolz, Gerhard Lenz, Andreas Seidler
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/3002 Büro Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Sachmittel Antrag: AfD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 137 1114-300 Stellenveränderung (VZW) 2026 2027 2028 2029 2030 -589.516 -589.516 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -16.580 -16.580 Die Bestellung und angemessene Ausstattung von Gleichstellungsbeauftragten stellt eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist rechtlich verankert in Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes und in §§ 24 bis 27 des Chancengleichheitsgesetzes Baden- Württemberg. Diese Regelungen verpflichten die Kommune insgesamt, die Gleichstellung aller Geschlechter zu fördern, Benachteiligungen aktiv abzubauen und sich für eine diskriminierungsfreie Teilhabe aller Geschlechter einzusetzen. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt diesen Auftrag durch fachliche Beratung, Initiativen und Maßnahmen zur Umsetzung in Verwaltung und Stadtgesellschaft. Eine Einsparung dieser Stellen ist rechtlich nicht möglich. Darüber hinaus hat der Gemeinderat im November 2023 die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe beschlossen, die bei der Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt ist. Die Koordinierungsstelle wurde am 1. Juli 2024 besetzt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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