Einsatz von kommunalen Betriebsprüfer*innen zur Erhöhung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer
| Vorlage: | DHH/2025/2017 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 2000 |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 27.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Die Linke-Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/2017 Einsatz von kommunalen Betriebsprüfer*innen zur Erhöhung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 2000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung 2,00 2,00 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Einsatz von kommunalen Betriebsprüfer*innen zur Erhöhung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, 1. die Verwaltung nimmt ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren aus § 21 Abs. 3 FVG wahr. 2. Hierzu werden im Rahmen eines Projektes zur kommunalen Betriebsprüfung zwei zusätzliche Stellen in der Kämmerei, im Zuge des Doppelhaushaltes 2025/26, eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht in der Begleitung, Un- terstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt, mit der Zielsetzung, Fehler im Prü- fungsverfahren zu minimieren und die gebotene Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen. Begründung: Gemeinden wird durch § 21 Abs. 3 FVG das Recht eingeräumt, Gewerbesteuerprüfungen durch das Finanz- amt, mithilfe kommunaler Betriebsprüfer*innen zu unterstützen. Hierdurch werden die Beschäftigten der zu- ständigen Finanzämter entlastet und die Qualität der Steuerprüfungen erhöht. Durch die genaueren Steuer- prüfungen wird die Durchsetzung der Steuerpflicht der Unternehmen optimiert, und hierdurch steigen auf lange Sicht die Gewerbesteuereinnahmen. Gemeinden die bereits auf solche kommunalen Betriebsprüfer*in- nen zurückgreifen, berichten von positiven Effekten, und merklich erhöhten Steuereinnahmen. Die Rechtmä- ßigkeit des Einsatzes solcher kommunalen Betriebsprüfer*innen ist höchstrichterlich bestätigt - selbst bei be- stehenden vertraglichen Beziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde (BFH, Urt. v. 20.10.2022, III R 25/21). Die Verwaltung hat bereits deutlich gemacht, dass eine erneute Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes nicht angestrebt wird, um die ansässigen Unternehmen nicht weiter zu belasten. Gerade dann hat sie jedoch die Pflicht darauf zu achten, dass die Unternehmen der geltenden Steuerpflicht in voller Höhe nachkommen. Um dies sicherzustellen eignet sich die Einstellung kommunaler Betriebsprüfer*innen aus den oben genann- ten Gründen. Zwar würde die Schaffung zwei neuer Stellen bei der Kämmerei zunächst zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Haushalt beanspruchen. Basierend auf den Erkenntnissen von Gemeinden, die bereits kommunale Be- triebsprüfer*innen einsetzen, ist aber zu erwarten, dass diese Kosten sich rasch amortisieren und die Mehr- einnahmen die Kosten auf mittel- bis langfristige Sicht signifikant übersteigen werden. Unterzeichnet von: Anne Berghoff Franziska Buresch Tanja Kaufmann
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/2017 Einsatz von kommunalen Betriebsprüfer*innen zur Erhöhung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer Antrag: Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 126 6110-200 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Ertrag (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Die Stadt Karlsruhe besitzt kein eigenes Prüfungsrecht, sondern lediglich ein Teilnahmerecht bei den Be- triebsprüfungen der Finanzbehörden. Ersteres wäre notwendig, um die für die Gewerbesteuer relevanten Sachverhalte schwerpunktmäßig in den Betriebsprüfungen aufzuarbeiten. Auch finden die für die Vereinnahmung von Gewerbesteuer von Großkonzernen relevanten Zerlegungsfest- stellungen ausschließlich am Sitz der Geschäftsleitung statt. Bereits in der Vergangenheit wurde herausge- arbeitet, dass im Gegensatz zu den Städten Stuttgart und Mannheim in Karlsruhe nur in geringem Umfang (steuerlich relevante) Großkonzerne mit Sitz der Geschäftsleitung ansässig sind. Darüber hinaus ist aus Sicht der Verwaltung, der tatsächliche zusätzliche „Einnahmeerfolg“ durch den „Einsatz“ eines Mitarbei- tenden der Stadt Karlsruhe nur bedingt messbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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