Parkgebühren auch in Parkhäusern anpassen

Vorlage: DHH/2025/2007
Art: Haushalt THH 2000
Datum: 25.11.2025
Letzte Änderung: 27.01.2026
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 343

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Grüne_005
    Extrahierter Text

    GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/2007 Parkgebühren auch in Parkhäusern anpassen  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   2000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  5730-200 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Privatrechtliche Entgelte sonstige Erträge Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste !  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Im Rahmen der geplanten Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Raum werden auch die Parkgebühren in den von der Fächer GmbH verwalteten Parkhäusern sukzessive angepasst – insbesondere dort, wo eine hohe Nachfrage dies rechtfertigt. Die erhöhten Einnahmen kann die Fächer GmbH reinvestieren, eine erhöhte Pacht an die Stadt zahlen oder als Gewinnausschüttung an die Stadt abführen. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion

  • 2007 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/2007 Parkgebühren auch in Parkhäusern anpassen Antrag: GRÜNE Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 119 5220-200 Ertrag (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 In den Parkhäusern der Karlsruher Fächer GmbH (KFG) werden die Parkentgelte turnusgemäß angepasst. Hierbei wird auch auf die Marktangemessenheit geachtet. Die KFG betreibt lediglich zwei innenstadtnahe Parkhäuser. Diese befinden sich in C-Lagen, wo Parkentgelte aufgrund der schlechteren Lage auch hinter den zentraler gelegenen Einrichtungen anderer Anbieter zurückbleiben müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Zu den innenstadtnahen Einrichtungen zählen auch solche, die nicht im Einflussbereich der KFG stehen, aber auf Erbbaurechten der Stadt Karlsruhe betrieben werden. Sofern aus einer weiteren Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Bereich eine erhöhte Nachfrage nach Stellplätzen in Parkhäusern entsteht, kann die KFG weitere, über die turnusgemäßen Erhöhungen hin- ausgehende Anpassungen, kurzfristig einpflegen. Hierzu wird es auch eine Beratung im Aufsichtsrat der KFG geben. Eine besonders hohe Auslastung erfährt nur die Tiefgarage P1 am Karlsruher Hauptbahnhof, bei welcher die Karlsruher Fächer GmbH beziehungsweise die Stadt Karlsruhe aber kein Preisbestimmungsrecht hat. Dort müssen die Parkentgelte mit der Deutschen Bahn abgestimmt werden. Auch dort befindet sich eine turnusgemäße Erhöhung, nach Abstimmung mit der Deutschen Bahn, in der Umsetzung. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.

  • Abstimmunsergebnis TOP 1 Ö 342 Ö 343
    Extrahierter Text