Wildparkstadion Nachverhandlung

Vorlage: DHH/2025/2005
Art: Haushalt THH 2000
Datum: 24.11.2025
Letzte Änderung: 08.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 358

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag SR Kalmbach_005
    Extrahierter Text

    Einzelstadtrat Friedemann Kalmbach, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 17.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/2005 Wildparkstadion Nachverhandlung  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  424103 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung 2,00 2 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Personalaufwendungen Entgelte f. öffentl. Leistungen o. Einrichtungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Wählergruppe FÜR Karlsruhe beantragt, dass die Stadtverwaltung in Nachverhandlungen mit dem Karls- ruher SC (KSC) eintritt, um den jährlichen Betriebskostenausgleich zum Eigenbetrieb Fußballstadion am Wildpark zu verringern. Gleichzeitig ist die finanzielle Stabilität des KSC zu berücksichtigen. Weiter ist der Eigenbetrieb auf Möglichkeiten zur Verschlankung zu untersuchen. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Wildparkstadion Nachverhandlung Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ verursacht derzeit jährlich einen erheblichen finanziellen Ver- lust, der durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden muss. Aktuell beläuft sich die- ser Verlustausgleich auf rund 7 Millionen Euro pro Jahr. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist diese dauerhafte Belastung für die Stadt Karlsruhe nicht vertretbar. Der KSC befindet sich nach einer wirtschaftlich schwierigen Phase wieder auf einem stabileren Kurs. Daher sollte in den kommenden Jahren – etwa im Zeitraum der nächsten drei Jahre – geprüft werden, inwieweit der Verein stärker an den Betriebs- und Folgekosten beteiligt werden kann. Zugleich ist zu überprüfen, ob die derzeitige Struktur und der Stellenplan des Eigenbetriebs nach Abschluss der Bauphase noch in dieser Form erforderlich sind oder ob eine organisatorische und personelle Straffung möglich ist. Ziel der Nachverhandlungen ist eine gerechtere Verteilung der finanziellen Verantwortung zwischen Stadt und Verein sowie eine dauerhafte Entlastung des städtischen Haushalts. Unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach

  • 2005 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/2005 Wildparkstadion Nachverhandlung Antrag: SR Kalmbach Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 118 4241-200 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Der Verlust des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ beruht insbesondere auf den Posten „Zinsauf- wendungen“ und „Abschreibungen“. Beide Positionen sind nicht oder nur geringfügig beeinflussbar. Dennoch befindet sich der Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ fortwährend in der Überprüfung, welche Maßnahmen ergriffen werden können, den Gesamtverlust weiter zu verringern und welche rechtli- chen und vertraglichen Möglichkeiten bestehen, die Ertragsseite auszubauen. Die Ergebnisse werden in den Betriebsausschüssen für den Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ dargelegt. Ebenso wurde die Personalstruktur den sich verändernden Gegebenheiten nach Beendigung der Bauphase angepasst. Zum einen wurden Stellen, deren Aufgabenbereiche mit Übergabe an den Betreiber weggefal- len sind, abgebaut. Des Weiteren wurde evaluiert, inwiefern im technischen Bereich weiterhin die Beauftra- gung von externen Dienstleistern beziehungsweise von anderen städtischen Organisationseinheiten wirt- schaftlich als sinnvoll zu betrachten sei. Die Einstellung von eigenem technischem Personal gestaltet sich als der geringere finanzielle Aufwand bei gleichzeitig erhöhter organisatorischer und zeitlicher Flexibilität. Mit der Informationsvorlage 2024/1266 wurden die im Laufen befindlichen und zum Teil bereits umgesetz- ten Überlegungen für zukünftige Aufgabenübertragungen an den Eigenbetreib im Haupt- und Finanzaus- schuss sowie im Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ dargelegt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.