Potenzialanalyse - Zusammenlegung von Beteiligungsgesellschaften
| Vorlage: | DHH/2025/2002 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 2000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/2002 Potenzialanalyse – Zusammenlegung von Beteiligungsgesellschaften Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 2000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Hinsichtlich ihres Einsparpotentials prüft die Stadtverwaltung rechtliche Möglichkeiten, um Beteiligungsge- sellschaften zusammenzulegen oder einzugliedern. Als Prüfbeispiele seien die Integration der KEK und KES in die Stadtwerke Karlsruhe GmbH genannt, oder die Zusammenlegung der Fächerbad Karlsruhe GmbH und der Karlsruher Bädergesellschaft mbH. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Potenzialanalyse – Zusammenlegung von Beteiligungsgesellschaften Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Auf keiner anderen Gemeinde oder Kommune in Baden-Württemberg lasten so hohe Schulden wie auf der Stadt Karlsruhe. Laut Statistischem Bundesamt (https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/inte- grierte-schulden-der-gemeinden-und-gemeindeverbaende) beläuft sich der Schuldenberg zum 31.12.2024 auf 3,36 Milliarden Euro. Mit 10.893 Euro pro-Kopf rangiert Karlsruhe deutschlandweit mittlerweile auf Platz 6 aller Stadtkreise. Besorgniserregend ist vor allem die Verschuldungsdynamik in Karlsruhe: So wachsen die jähr- lich hinzukommenden, neuen Schulden in Karlsruhe (plus 10,8 Prozent mehr Schulden im Vergleich zum Vor- jahr) deutlich schneller als in der Top-25 der Stadtkreise mit der höchsten pro-Kopf-Verschuldung. Bei dieser Betrachtung darf aber nicht vergessen werden, dass sich nur 20,1 Prozent der Schulden im Kern- haushalt wiederfinden. Bei 79,9 Prozent der Schulden handelt es sich um auswärtige Verbindlichkeiten. In anderen Worten: Defizitäre Beteiligungsgesellschaften machen den überwiegenden Teil der Gesamtschulden aus. Vor dem Hintergrund der drohenden Haushaltsaufsicht ist es daher wichtig, dass die Beteiligungsgesellschaften effizienter aufgestellt werden. Mit der Vorgabe, das Einsparpotenzial auszuloten, soll die Stadtverwaltung rechtliche Möglichkeiten überprüfen, um bspw. oben genannte Beteiligungsgesellschaften zusammenzulegen oder einzugliedern. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann, Nicolas Schütz sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/2002 Potenzialanalyse - Zusammenlegung von Beteiligungsgesellschaften Antrag: CDU Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 112 diverse Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Im Rahmen der vierten Stufe der Haushaltssicherung kommen für die städtischen Beteiligungsgesellschaf- ten und Eigenbetriebe die gleichen Rahmenbedingungen zur Anwendung wie für die städtischen Dienst- stellen. Das bezieht sich sowohl auf die Einsparvorgaben als auch auf die sogenannten Verwaltungsauf- träge. Damit ist gewährleistet, dass auch die Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe nachhaltig und umfassend Aufgabenkritik betreiben. Mögliche Einsparungen könnten sich bei den Betriebs-/Verwaltungskosten ergeben. So sind beispielsweise die angesprochenen Bädergesellschaften aus kaufmännischer und technischer Sicht bereits eng miteinan- der verflochten, lediglich steuerrechtliche Gründe lassen eine Verschmelzung insbesondere mit den Bäder- betrieben im Kernhaushalt derzeit nicht zu. Aus Sicht der Verwaltung kann durch die Zusammenlegung von mehreren Beteiligungen die Verschuldung nicht signifikant reduziert werden. Die Verschuldung beruht in der Regel auf kreditfinanzierten Investitio- nen der Vergangenheit. Synergien, die sich aus einer Fusion oder Eingliederung von Beteiligungsgesellschaften ergeben könnten, werden vom städtischen Beteiligungsmanagement regelmäßig angestoßen (zuletzt Verschmelzung Volks- wohnung Bauträger GmbH auf Muttergesellschaft Volkswohnung GmbH, engere Verzahnung KSBG mit Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark und so weiter). Der Antrag hat keine unmittelbaren haushaltswirtschaftliche Auswirkungen und ist daher abzulehnen.