Veränderung der Berechnungsgrundlagen zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Gemeinde-/Ortschaftsratsmitgliedern
| Vorlage: | DHH/2025/1502 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 1500 |
| Datum: | 04.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Volt Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/1502 Veränderung der Berechnungsgrundlagen zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Gemeinde-/Ortschaftsratsmitgliedern ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt S. 29 ff. 1000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition PB 11 Innere Verwaltung, PG 1110-100 Hauptamt Finanzhaushalt: Investive Maßnahme ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung ☐ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Auszahlung von Kinderbetreuungskosten 13.500€ 13.500€ 13.500€ 13.500€ 13.500€ ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen ☐ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Stadt Karlsruhe soll künftig, alle entstehenden Kinderbetreuungskosten während gesetzlich verpflichtenden Sitzungen als Stadträt*in, auf Nachweis bis zu einem Bruttostundenlohn von 20 € erstatten. Die An- und Abreisezeiten werden dabei pauschal mit je 30 Minuten berücksichtigt. ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen ► Sachverhalt | Begründung Die Vereinbarkeit von Familie und kommunalen Ehrenamt ist eine wesentliche Voraussetzung für eine vielfältige und repräsentative Zusammensetzung des Gemeinderats. Stadträt*innen und Ortschaftsrät*innen müssen jedoch während der Sitzungen und sonstigen verpflichtenden Gremienterminen vielfach eine externe Betreuung ihrer Kinder ohne angemessene Erstattung aus anderweitigem Einkommen bestreiten. Nach der Karlsruher Entschädigungssatzung werden hierfür aktuell auf Antrag, mit Nachweis, pauschal 150 Euro monatlich ausgezahlt. Diese Pauschalen decken die tatsächlichen Kosten für qualifizierte Kinderbetreuung jedoch oft nicht ab. In der Folge tragen insbesondere Mandatsträger*innen mit Care-Aufgaben einen erheblichen Eigenanteil, wodurch ihre gleichberechtigte Teilhabe erschwert wird. Die Stadt Karlsruhe soll künftig, alle entstehenden Kinderbetreuungskosten während gesetzlich verpflichtenden Sitzungen als Stadträt*in, auf Nachweis bis zu einem Bruttostundenlohn von 20 € erstatten. Die An- und Abreisezeiten werden dabei pauschal mit je 30 Minuten berücksichtigt. Eine Anpassung der Karlsruher Satzung im Sinne einer annähernd vollständigen Kostenerstattung stärkt die Chancengleichheit im Gemeinderat und trägt zur besseren Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf bei. Damit wird das kommunalpolitische Engagement insbesondere für Eltern, die bisher politisch unterrepräsentiert sind, nachhaltig attraktiver. Es wäre wünschenswert, wenn wir eine tatsächlich vollständige Erstattung auch bei sonstig im Ehrenamt anfallenden Betreuungskosten ermöglichen könnten, hierauf verzichten wir aufgrund der Haushaltslage. Aktuell nutzen 3 Gemeinderatsmitglieder und 4 Ortschaftsratsmitglieder die Möglichkeit der Betreuungsentschädigung. Die Gesamtkosten belaufen sich damit bei aktuell 11.550 Euro pro Jahr, wir fordern eine Erhöhung auf 25.000 Euro. Unterzeichnet von: Adina Geißinger Fabian Gaukel Kien Nguyen
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/1502 Veränderung der Berechnungsgrundlagen zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Gemeinde- /Ortschaftsratsmitgliedern Antrag: Volt Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 81 1110-150 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Erstattung der Kinderbetreuungskosten erfolgt als Pauschale auf Antrag. Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Veränderung der Berechnungsgrundlage sind abhängig von der Anzahl der Antragstellenden multipliziert mit der Sitzungsdauer der jeweils individuell betroffenen Sitzung sowie dem in der veränderten Form beschlossenen stündlichen Erstattungswert. Eine genaue Vorhersage der finanziellen Auswirkungen lässt sich aufgrund der Einflussfaktoren nicht zweifelsfrei angeben. Die Verwaltung merkt zusätzlich an, dass das vorgeschlagene, geänderte Abrechnungsverfahren zu einem personellen Mehraufwand für die stundenweise Berechnung der Erstattungen führen würde. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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