Günstiger wohnen durch Mietspiegel-Informationen
| Vorlage: | DHH/2025/1202 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 1200 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Volt Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/1202 Günstiger wohnen durch Mietspiegel-Informationen ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1200- Ordnungs- und Bürgeramt Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition PB 12- Sicherheit und Ordnung; PB 1210: Statistik und Wahlen Finanzhaushalt: Investive Maßnahme – ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung ☐ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Infozettel zu jedem Meldeschein 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen ☐ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Mietspiegel Seite - 4 Zur Veröffentlichung des Mietspiegels wird ein Infoblatt erstellt. Dieses enthält eine Zusammenfassung des Mietspiegels mitsamt eines Links zum Karlsruher Mietspiegelrechner, der rechtlichen Möglichkeiten für Mieter*innen, sowie Informationsstellen für kostenlose Mietrechtsberatung. Dieses Schreiben wird bei Anmeldungen der Meldebescheinigung beigefügt. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Mietspiegel Seite - 4 ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger keine ► Sachverhalt | Begründung Die Entwicklung der Mietpreise in deutschen Großstädten zeigt seit Beginn des 21. Jahrhunderts eine kontinuierliche Steigerung, die sich 2025 weiter ausweitet. Aktuelle Daten belegen, dass die durchschnittlichen Quadratmetermieten in Metropolen wie Berlin, München und Frankfurt um 4,7–8,5 % über der allgemeinen Inflationsrate liegen, wobei in besonders nachgefragten Vierteln wie dem Münchner Glockenbachviertel eine Verdopplung der Mieten innerhalb eines Jahrzehnts zu verzeichnen ist. 1 Der Karlsruher Mietspiegel 2019 verzeichnete für 60m² - Wohnungen mit Baujahr zwischen 1996 und 2007, durchschnittlicher Lage und zweitschlechteste (“gute”) Ausstattungs-Kategorie noch eine durchschnittliche Miete von 6,90 €, während der durchschnittliche Mietpreis laut Karlsruher Mietspiegel 2025 für eine vergleichbare Wohnung bereits bei 8,50€ lag. 2 Diese Entwicklung wird primär durch drei Faktoren getrieben: 1. anhaltende Urbanisierung und Zuzug in Ballungsräume, 2. ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage sowie 3. die zunehmende Gewinnorientierung des Wohnungsmarktes. Die sozioökonomischen Folgen sind gravierend: Der Anteil einkommensschwacher Haushalte in innerstädtischen Vierteln sank zwischen 2015 und 2025 von 28 % auf 12 % (München), was auf eine fortschreitende Gentrifizierung und soziale Segregation hindeutet. 1 Gleichzeitig bleibt der Neubau von Wohnraum hinter der Nachfrage zurück, was durch lange Genehmigungsverfahren und hohe Baukosten verstärkt wird. Politische Maßnahmen wie Mietpreisbremse oder die Förderung von Sozialwohnungen zeigen bisher begrenzte Wirkung, da sie oft durch rechtliche Hürden oder marktgetriebene Umgehungsstrategien konterkariert werden. Die steigenden Mieten generell, aber auch die Ausnutzung des knappen Wohnraums in Karlsruhe sind gerade sozialpolitisch ein Problem. Es gibt den Karlsruher Mietspiegel, aber keine systematische Unterstützung bzw. Information an Mieter*innen, wie sie sich gegen zu hohe Mieten wehren können. Gerade Zimmer in WGs, aber auch möblierte Zimmer, sind hier ein besonderer Problembereich, da sie rechtliche Spielräume maximal ausnutzen. Das ist gerade für eine Stadt wie Karlsruhe, mit vielen Studenten und Studentinnen* und Auszubildenden, aber auch für Menschen in Sozialberufen, in anderen geringer bezahlten Berufen und letztlich auch für Karlsruhe als Wirtschaftsstandort eine Gefahr. Durch diese Maßnahme erreichen wir jährlich ca. 7000 Personen, eine kostengünstige aber sehr effektive Möglichkeit für fairere Mieten zu sorgen. Das Infoblatt sollte den Mietenden zur Verfügung gestellt werden und mindestens folgende Informationen enthalten: - Mietspiegelrechner (https://web6.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/mietspiegelrechner/mietspiegel- 1 ftd.de/finanzen/immobilien/mietpreise-in-deutschland-entwicklung-und-prognose-2025/ 2 https://web6.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/mietspiegel/karlsruher-mietspiegel-2019.pdf und https://web6.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/mietspiegel/karlsruher-mietspiegel-2025.pdf DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Mietspiegel Seite - 4 2025.html und https://web6.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/mietspiegelrechner/mietspiegel-efh- 2025.html für EFH) - sowie Anlaufstellen für z. B. (kostenlose) Beratungsstellen. Unterzeichnet von: Fabian Gaukel Adina Geißinger Kien Nguyen
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/1202 Günstiger wohnen durch Mietspiegel-Informationen Antrag: Volt Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 55 1210-120 1.120.12.10.02.90.01 4431 0000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 150 150 150 150 150 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Durch die aktive Verteilung eines Infoblattes zum Mietspiegel im Rahmen der Wohnsitzanmeldung ist mit einem deutlichen Anstieg an Auskunftsersuchen, Rückfragen und individuellen Beratungsanfragen zur Auslegung/Anwendung des Mietspiegels zu rechnen. Die hierfür zuständige kommunale Statistikstelle ist in Zusammenhang mit dem Mietspiegel bereits mit dem derzeitigen Anfragevolumen sowie der turnusmäßigen Erstellung, Aktualisierung und statistischen Auswertung des Mietspiegels stark ausgelastet. Ein höheres Anfragevolumen wäre mit mehr Aufwand verbunden, der mit dem bestehenden Personal nicht darstellbar wäre. Zudem könnte die Verknüpfung des Mietspiegels mit Hinweisen auf rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen potenziell überhöhte Mieten den Eindruck erzeugen, die Stadtverwaltung bzw. die Mietspiegel erstellende Stelle sei eine Anlaufstelle für mietrechtliche Beratung. Die Durchführung oder Vermittlung von Rechtsberatung gehört nicht zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Verwaltung. Der Mietspiegel wird als neutrales, statistisches Instrument unter gleichberechtigter Mitwirkung von Mieter- und Vermietervertretungen erstellt, was seine Akzeptanz und Anerkennung sichert. Eine einseitige Informationsverteilung nur an Mieter könnte die Neutralität des Prozesses in Frage stellen, das Vertrauen der Vermieterseite beeinträchtigen und die zukünftige Zusammenarbeit sowie die Akzeptanz des Mietspiegels gefährden. In Bezug auf die kostenlose Beratung ist zu berücksichtigen, dass nach Kenntnisstand der Verwaltung keine umfassenden, tatsächlich kostenfreien mietrechtlichen Beratungsstellen existieren, die ohne Mitgliedschafts- oder Gebührenpflicht reguläre Rechtsberatung anbieten. Häufig sind Beratungsangebote an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder auf kurze orientierende Erstgespräche begrenzt. Der Verwaltung ist es nicht übertragen, Rechtsberatung zu leisten oder auf eine solche hinzuweisen, soweit es um die Wahrnehmung privater, im hiesigen Zusammenhang zudem rein zivilrechtlicher Interessen geht. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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