HHS4_GR8 - Reduzierung der Bezuschussung von Stadtteilhäusern (Reinigung, Mietkosten, Südwerk und nicht verausgabtes Budget) - SÜDWERK - Rücknahme Kürzung
| Vorlage: | DHH/2025/1201 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 1200 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
KAL Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 12.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/1201 Reduzierung der Bezuschussung von Stadtteilhäusern (Reinigung, Mietkosten, Südwerk und nicht verausgab- tes Budget) - SÜDWERK - Rücknahme Kürzung Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 53 1200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 1114-120 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduzierung der Bezuschussung von Stadtteilhäusern (Reinigung, Mietkosten, Süd- werk und nicht verausgabtes Budget) - SÜDWERK - Rücknahme Kürzung Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Südwerk Henriette-Obermüller-Straße 10 76137 Karlsruhe Sachverhalt | Begründung Das Südwerk ist ein wichtiger Treffpunkt für die Nachbarschaft und zentrale Kultur- und Begegnungsstätte im Stadtteil. Eine Streichung der städtischen Bezuschussung für Reinigung, Mietkosten und andere laufende Aus- gaben wird den Betrieb erheblich gefährden. Die Rücknahme der Kürzungen ist notwendig, um die kontinu- ierliche Nutzung und die vielfältigen Angebote des Südwerks für die lokale Gemeinschaft sicherzustellen. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/1201 HHS4_GR8 - Reduzierung der Bezuschussung von Stadtteilhäusern (Reinigung, Mietkosten, Südwerk und nicht verausgabtes Budget) - SÜDWERK - Rücknahme Kürzung Antrag: KAL Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 53 1114-120 1.120.11.14.10.02 43000000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 15.000 Euro 15.000 Euro 15.000 Euro 15.000 Euro 15.000 Euro Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Das Bürgerzentrum wurde auf einen Beschluss des Gemeinderats hin gegründet und wird als GmbH ge- führt. Gebäude und Grundstück gehören der Stadt, die GmbH bezahlt einen ermäßigten Erbbauzins. Da die Südwerk GmbH Gelder für Erbbauzinsen sowie für Kreditverbindlichkeiten erwirtschaften muss, ist sie auf Einnahmen angewiesen. Am besten gelang dies in der Vergangenheit durch Vermietung des großen Saals an externe Nutzende. 12-15 Großveranstaltungen fanden in den letzten Jahren jährlich statt. Um die Abhängigkeit der Betreiber von externen Veranstaltungen reduzieren zu können, beschloss der Gemeinderat, ab dem DHH 2013/2014 einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr vorzusehen. Der Zuschuss ist ursprünglich nicht an das Initiieren und Veranstalten von mehr bürgerschaftlich geprägten Angeboten geknüpft gewesen. Im Gegensatz zu den anderen städtisch geförderten Stadtteilhäusern, ist das Südwerk entsprechend seiner verfügbaren Raumkapazitäten im Stande, die finanziellen Defizite durch die Streichung der Raumförderung als Stadtteilhaus, über die Häufigkeit und den Umfang an Untervermie- tungen sowie die Miethöhe auszugleichen und alternativ zu erwirtschaften. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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