Gesundheitsbelastungen der Mitarbeitenden durch Kürzungen beim städtischen Personal erkennen und präventiv angehen

Vorlage: DHH/2025/1102
Art: Haushalt THH 1100
Datum: 24.11.2025
Letzte Änderung: 19.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 25

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Die Linke_011
    Extrahierter Text

    Die Linke-Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/1102 Gesundheitsbelastungen der Mitarbeitenden durch Kürzungen beim städtischen Personal erkennen und prä- ventiv angehen  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   1100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Gesundheitsbelastungen der Mitarbeitenden durch Kürzungen beim städtischen Personal erkennen und präventiv angehen Seite - 3  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadtverwaltung schafft mit der Umsetzung des Doppelhaushalts 26/27 eine zentrale Anlaufstelle zum Gesundheitsmonitoring, um den zusätzlichen Belastungen des städtischen Personals durch die Kürzungen in allen Bereichen zu begegnen. Es soll für die Beschäftigten die Möglichkeit geschaffen werden, sich vertraulich und anonym an eine Anlaufstelle zu wenden und beraten zu lassen, wenn die Belastungen im Zuge der per- sonellen Kürzungen die eigene mentale oder körperliche Gesundheit zu beeinträchtigen drohen. Diese Mög- lichkeit zur Beratung soll explizit auch Mitarbeitenden der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe an- geboten werden. Die Verwaltung wird damit beauftragt, dem Personalausschuss einen Vorschlag für ein Pilotprojekt vorzule- gen und mit ihm zu beraten, wie solch ein Gesundheitsmonitoring innerhalb der Stadtverwaltung am besten umzusetzen ist. Dabei sind interne Lösungen ebenso wie externe Fachkompetenz in Betracht zu ziehen. Der notwendige Stellenumfang ist im Rahmen des Pilotprojektes zu ermitteln und möglicherweise nach Bedarf anzupassen. Begründung: In 4. Stufe der Haushaltssicherung sollen Einsparung bei Personalaufwand um 7,9% bis Ende 2030 - das ent- spricht 440 Stellen weniger im Vergleich zu 2024 – erfolgen. Auch das Personal der Beteiligungen und Eigen- betriebe ist betroffen. Außerdem werden durch die unzähligen Kürzungsvorschläge der Verwaltung bei Stel- lenbesetzungen – ob Wiederbesetzung oder Neueinstellungen – massive zusätzliche Arbeitsbelastungen auf das städtische Personal zukommen, das ohnehin schon seit Jahren am Limit und unter einem hohen Kranken- stand arbeitet. Gleichzeitig muss mit immer neuen Herausforderungen umgegangen werden, wie dem Ka- puttsparren öffentlicher Infrastrukturen und Aufgaben. Dies stellt die Mitarbeitenden vor immer höhere mentale und körperliche Risiken, weshalb die Stadtverwal- tung eine Anlaufstelle mit Ansprechpartner*innen für die Bewältigung der zu erwartenden Probleme mit Frustration, Überbelastung und Stress im Arbeitsalltag benötigt. Die Anlaufstelle muss in der Lage sein, in diesen Fällen präventive Beratungsgespräche zu führen, weiterzuvermitteln, Handlungsoptionen aufzuzeigen und Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit dem Personalrat auf den Weg zu bringen. Die Verwaltung wird beauftragt die bestmöglichste Umsetzung für ein Pilotprojekt zu prüfen, wobei auch externe Fachkompeten- zen (z.B. Institute für Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaften) im Rahmen von möglichen Förderprogram- men in Betracht gezogen werden könnten. Gleichzeitig könnte die Verwaltung das Gesundheitsmonitoring nutzen, um gezielt gegenzusteuern. Möglich- erweise ist es in manchen Fällen möglich, Aufgabenbereiche zu verändern, zu vereinfachen und pragmatische Lösungen der Zusammenarbeit zu befinden, bevor aus der Dauerbelastung dann eine dauerhafte Krankheit wird. Diese wäre mit Blick auf den sich verstärkenden Fachkräftemangel nicht verkraftbar für die verbleiben- den städtischen Mitarbeiter*innen. Ein Teufelskreis aus Überlastung und Personalausfall muss dringend ver- mieden werden Unterzeichnet von: Anne Berghoff Franziska Buresch DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Gesundheitsbelastungen der Mitarbeitenden durch Kürzungen beim städtischen Personal erkennen und präventiv angehen Seite - 3 Tanja Kaufmann

  • 1102 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/1102 Gesundheitsbelastungen der Mitarbeitenden durch Kürzungen beim städtischen Personal erkennen und präventiv angehen Antrag: Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 43 1121-110 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Stadt Karlsruhe widmet sich diesem Thema bereits seit Jahren durch verschiedene Aktivitäten und Maßnahmen. Aufzuführen sind hierbei unter anderem das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) des Personal- und Organisationsamts (POA) und der Interne Beratungsdienst (IBD), der den städtischen Be- schäftigten auch in Fragen und Gemengelagen, welche sich auf die Gesundheit der Beschäftigten auswir- ken können, zur Verfügung steht. Des Weiteren bietet die Stadt bereits seit vielen Jahren umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote in dem angesprochenen Segment an. Eine besondere Verantwortung ist auch den Führungskräften der unterschiedlichen Ebenen übertragen, die gezielt für den Fall eventueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen, welche sich aus der dienstlichen Tätig- keit ergeben, sensibilisiert werden. Insbesondere die Funktion des Gesundheitsmanagers, der übrigens in derselben Abteilung wie der Arbeits- sicherheitsdienst angesiedelt ist, schafft ausreichende Voraussetzungen in diesem Themenfeld. Unter Be- rücksichtigung der aktuellen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Begrenzung auf fi- nanzierbare Standards werden zusätzliche institutionalisierte Einrichtungen auch insoweit nicht für erfor- derlich gehalten. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.

  • Abstimmungsergebnis Ö25
    Extrahierter Text