Begrenzung von Bürgermeistergehältern
| Vorlage: | DHH/2025/1101 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 1100 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Die PARTEI im Gemeinderat, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 20.11.2025 HAUSHALT 2026/2027 Antrag zum Thema DHH/2025/1101 Begrenzung von Bürgermeistergehältern ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition X Finanzhaushalt: Investive Maßnahme ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung ☒ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen ☒ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Stadt Karlsruhe begrenzt die Gehälter der Dezernenten auf das maximal 10-fache einer durchschnittlichen Erziehungskraft.. Seite - 2 HAUSHALT 2026/2027 Thema ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen ► Sachverhalt | Begründung Begründung: Dezernenten leisten wichtige und wertvolle Arbeit. Dennoch muss in Krisenzeiten überall der Rotstift angesetzt werden. Bis zur Überwindung der Haushaltskrise sollen die Gehälter der Dezernenten an das 10-fache Gehalt einer durchschnittlichen Erziehungskraft gekoppelt werden. Unterzeichnet von: Max Braun
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/1101 Begrenzung von Bürgermeistergehältern Antrag: SR Braun Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 43 1121-110 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Nach der Landeskommunalbesoldungsordnung ist das Gehalt der Beigeordneten gesetzlich abschließend geregelt. Beigeordnete in Kommunen mit einer Einwohnerzahl von mehr als 200.000 bis unter 500.000 sind der Besoldungsgruppe B 7 oder B 8 zugeordnet. Der Gemeinderat entscheidet, welcher der beiden Be- soldungsgruppen die Ämter der Beigeordneten zugeordnet werden. In Karlsruhe hat der Gemeinderat be- reits am 6. Dezember 2000 die Zuordnung zur höheren Besoldungsgruppe beschlossen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.
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