Veränderung der Berechnungsgrundlagen zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Gemeinde-/Ortschaftsratsmitgliedern

Vorlage: DHH/2025/1005
Art: Haushalt THH 1000
Datum: 24.11.2025
Letzte Änderung: 19.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag VOLT_007a
    Extrahierter Text

    Volt Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/1005 Veränderung der Berechnungsgrundlagen zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Gemeinde-/Ortschaftsratsmitgliedern ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  S. 29 ff.  1000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  PB 11 Innere Verwaltung, PG 1110-100 Hauptamt Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung ☐ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Auszahlung von Kinderbetreuungskosten 13.500€ 13.500€ 13.500€ 13.500€ 13.500€ ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen ☐ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Stadt Karlsruhe soll künftig, alle entstehenden Kinderbetreuungskosten während gesetzlich verpflichtenden Sitzungen als Stadträt*in, auf Nachweis bis zu einem Bruttostundenlohn von 20 € erstatten. Die An- und Abreisezeiten werden dabei pauschal mit je 30 Minuten berücksichtigt. ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen ► Sachverhalt | Begründung Die Vereinbarkeit von Familie und kommunalen Ehrenamt ist eine wesentliche Voraussetzung für eine vielfältige und repräsentative Zusammensetzung des Gemeinderats. Stadträt*innen und Ortschaftsrät*innen müssen jedoch während der Sitzungen und sonstigen verpflichtenden Gremienterminen vielfach eine externe Betreuung ihrer Kinder ohne angemessene Erstattung aus anderweitigem Einkommen bestreiten. Nach der Karlsruher Entschädigungssatzung werden hierfür aktuell auf Antrag, mit Nachweis, pauschal 150 Euro monatlich ausgezahlt. Diese Pauschalen decken die tatsächlichen Kosten für qualifizierte Kinderbetreuung jedoch oft nicht ab. In der Folge tragen insbesondere Mandatsträger*innen mit Care-Aufgaben einen erheblichen Eigenanteil, wodurch ihre gleichberechtigte Teilhabe erschwert wird. Die Stadt Karlsruhe soll künftig, alle entstehenden Kinderbetreuungskosten während gesetzlich verpflichtenden Sitzungen als Stadträt*in, auf Nachweis bis zu einem Bruttostundenlohn von 20 € erstatten. Die An- und Abreisezeiten werden dabei pauschal mit je 30 Minuten berücksichtigt. Eine Anpassung der Karlsruher Satzung im Sinne einer annähernd vollständigen Kostenerstattung stärkt die Chancengleichheit im Gemeinderat und trägt zur besseren Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf bei. Damit wird das kommunalpolitische Engagement insbesondere für Eltern, die bisher politisch unterrepräsentiert sind, nachhaltig attraktiver. Es wäre wünschenswert, wenn wir eine tatsächlich vollständige Erstattung auch bei sonstig im Ehrenamt anfallenden Betreuungskosten ermöglichen könnten, hierauf verzichten wir aufgrund der Haushaltslage. Aktuell nutzen 3 Gemeinderatsmitglieder und 4 Ortschaftsratsmitglieder die Möglichkeit der Betreuungsentschädigung. Die Gesamtkosten belaufen sich damit bei aktuell 11.550 Euro pro Jahr, wir fordern eine Erhöhung auf 25.000 Euro. Unterzeichnet von: Adina Geißinger Fabian Gaukel Kien Nguyen

  • 1005 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/1005 Veränderung der Berechnungsgrundlagen zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten für Gemeinde- /Ortschaftsratsmitglieder Antrag: Volt Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 33 1110-100 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 17.200 17.200 17.200 17.200 17.200 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Stand heute betragen die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie für die notwendige Pflege von Familienangehörigen insgesamt 7.800 Euro. Diese setzen sich aus 5.400 Euro für den Gemeinderat (THH 1000) und 2.400 Euro für die Ortschaftsräte (THH 1500) zusammen. Die Summe ist nicht fix, sondern hängt von der Anzahl der Antragstellenden ab, die auch unterjährig schwanken kann. Die von VOLT im Antrag vorgenommene Berechnung der aktuellen Ausgaben in Höhe von 11.550 Euro kann nicht nachvollzogen werden. An dieser Stelle müsste nach diesseitigem Verständnis der Betrag von 7.800 Euro als aktuelle Basis genannt werden. Welche Sitzungszeiten die antragstellende Fraktion ihrer fiktiven Berechnung der künftigen Entschädigung zugrunde legt, um eine Erhöhung des Ansatzes auf 25.000 Euro zu validieren, erschließt sich der Verwaltung nicht. Die beantragte Aufstockung des Ansatzes würde den Haushalt nach aktuellem Stand mit zusätzlich 17.200 Euro pro Jahr belasten. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung sind zusätzliche Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen „freiwillige Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2026/2027 aus Sicht der Verwaltung nicht finanzierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis Ö18 Ö19
    Extrahierter Text