HHS4_GR4 - Kürzungen bei den Fraktionsgeschäftsstellen nur temporär
| Vorlage: | DHH/2025/1004 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 1000 |
| Datum: | 24.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/1004 Kürzungen bei den Fraktionsgeschäftsstellen nur temporär Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Haushaltssicherungsmaßnahme HHS4_GR4 („Kürzung der Zuschüsse an die Fraktionen des Gemeinde- rats“) wird dahingehend angepasst, dass die Kürzung nicht dauerhaft – d.h. über eine Anpassung der Frakti- onsfinanzierungssatzung – erfolgt, sondern lediglich für die Dauer des Doppelhaushalts 2026/2027. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Kürzungen bei den Fraktionsgeschäftsstellen nur temporär Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fraktionsgeschäftsstellen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren ihrer jeweiligen Fraktion und des Gemeinderats in seiner Gesamtheit – gerade auch in Zeiten der zunehmenden gesellschaftlichen Skepsis gegenüber der demokratischen Grundordnung. Die Diversifizie- rung von Themen, Sachverhalten und Aufgabenbereichen trägt zusätzlich dazu bei, dass die Fraktionsge- schäftsstellen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die aufgrund befristeter Verträge und ohne auto- matische Tarifanpassungen sowieso schlechter gestellt sind als Beschäftigte in der Verwaltung – entsprechend finanziell ausgestattet werden sollten. Den Beitrag zur Haushaltssicherung leisten die Fraktionsgeschäftsstellen zudem kontinuierlich. Es sollte daher auch in Zukunft Aufgabe des Gemeinderats bleiben, von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt zu bestimmen, wie hoch der Einsparbetrag der Fraktionsgeschäftsstellen ausfallen sollte. Dazu benötigt es keine dauerhafte Verstetigung in der Fraktionsfinanzierungssatzung. Der Haushalt als Königs- recht sollte beim Gemeinderat bleiben. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
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HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/1004 HHS4_GR4 - Kürzungen bei den Fraktionsgeschäftsstellen nur temporär Antrag: CDU Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 33 1110-100 1.100.11.10.01.90.01 44200000 Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 18.000 18.000 18.000 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Die Fraktionsfinanzierungssatzung stellt sicher, dass öffentliche Gelder korrekt und zweckgebunden eingesetzt werden. Sie dient dazu, Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Dies setzt voraus, dass sämtliche Aspekte der Finanzierung nachvollziehbar geregelt sind. Der Gemeinderat hat jederzeit die Möglichkeit, die Satzung zu ändern, um auf Entwicklungen – auch mit Blick auf zukünftige Einsparbeiträge – reagieren zu können. Eine ausdrückliche, temporäre Regelung, die außerhalb der bestehenden Satzung getroffen werden soll, ist deshalb nicht notwendig. Wie im Antrag formuliert, kann der Gemeinderat auch weiterhin von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt bestimmen, wie hoch der Einsparbetrag der Fraktionsgeschäftsstellen ausfallen soll. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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