Reduzierung der geplanten Verschuldung durch eine Verminderung des geplanten Investitionsvolumens um ca. 250 Mio. Euro zwischen 2026-2030
| Vorlage: | DHH/2025/0003 |
|---|---|
| Art: | Haushalt Gesamt |
| Datum: | 26.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Volt Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/0003 Reduzierung der geplanten Verschuldung durch eine Verminderung des geplanten Investitionsvolumens um ca. 250 Mio. Euro zwischen 2026-2030 sowie Planung eines sich daraus ergebenden jährlichen globalen Minderaufwands jeweils bei Abschreibungen und Zinsen ► Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt S. V26ff potenziell alle Teilhaushalte betroffen Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition potenziell alle Teilhaushalte betroffen Finanzhaushalt: Investive Maßnahme potenziell alle Teilhaushalte betroffen ► Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 2030 ☐ Stellenschaffung/-reduzierung 0 0 0 0 0 ☐ Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen globaler Minderaufwand Zinsen 0,4 Mio. Euro 1,1 Mio. Euro 2,3 Mio. Euro 4,1 Mio. Euro 6,4 Mio. Euro globaler Minderaufwand Abschreibungen 0,3 Mio. Euro 0,9 Mio. Euro 1,9 Mio. Euro 3,4 Mio. Euro 5,3 Mio. Euro Reduzierung Auszahlungen 25 Mio. Euro 25 Mio. Euro 50 Mio. Euro 75 Mio. Euro 75 Mio. Euro ☐ Sperrvermerk ☐ Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduzierung der geplanten Verschuldung durch eine Verminderung des geplanten Investitionsvolumens um ca. 250 Mio. Euro zwischen 2026-2030 sowie Planung eines sich daraus ergebenden jährlichen globalen Minderaufwands jeweils bei Abschreibungen und Zinsen Seite - 7 ☐ Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die DHH- und Mittelfristplanung gehen von einer Verdopplung der Verschuldung im Kernhaushalt der Stadt bis 2030 im Vergleich zu 2025 aus (plus ca. 1 Mrd. Euro). Diese Entwicklung hat sehr weitreichende Effekte bzgl. der zukünftigen wirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Stadt, insbesondere auch über 2030 hinaus. Eine vorhandene aber dennoch steuerbare Investitionsbugwelle verwandelt sich in nicht mehr steuerbare Fixkosten (Abschreibungen und Zinsen), die die zukünftigen Ergebnishaushalte noch stärker als heute unter Druck setzen werden (siehe unten weitere Erläuterungen unter “Sachverhalt/Begründung”). Volt beantragt daher a) die Reduzierung der geplanten Verschuldung über die Verminderung der jährlichen Auszahlungen aus Investitionen von 2026-2030 wie folgt (im Vergleich zu VÄL vom 11.11.25): - 2026: um 25 Mio. Euro - 2027: um 25 Mio. Euro - 2028: um 50 Mio. Euro - 2029: um 75 Mio. Euro - 2030: um 75 Mio. Euro - in allen Jahren würden die Investitionen weiterhin bedeutend über dem geplanten Abschreibungsniveau liegen b) die Neupriorisierung des gesamten Investitionsprogramms im Q1 2026 gemäß a), sodass Veränderungen auf Titelebene umgesetzt werden c) zusätzlich zum aktuellen Planungsstand und weil die Verminderung des Investionsplans unmittelbare Auswirkungen auf die jährlichen Ergebnishaushalte hat, jährlich folgende globale Minderaufwände jeweils für die Abschreibungen und die Zinsen einzuplanen (in Mio. Euro; zu den Annahmen zur Ermittlung der Werte und die Berechnung selbst: siehe unten “Sachverhalt/Begründung”): 2026 2027 2028 2029 2030 i) globaler Minderaufwand Zinsen: 0,4 1,1 2,3 4,1 6,4 ii) globaler Minderaufwand AfA: 0,3 0,9 1,9 3,4 5,3 d) die in a) aufgeführten Minderungen in dem Rahmen wieder aufzuheben, in dem der Zuschuss aus dem Infrastrukturfonds des Bundes die jährlichen geplanten Zuschüsse von 15 Mio. Euro im Ist übersteigen sollte e) die Ergänzung der aktuellen Verwaltungsaufträge des Oberbürgermeisters aus dem April 2025 um eine Aufgabe an die städtischen Beteiligungen, auch ihre Netto-Investitionsmittel bis 2030 (excl. Investzuschüssen) unter Berücksichtigung projektbezogener, guter Cash-Rückflüsse neu zu bewerten f) zukünftig den Stand der Gesamtverschuldung des Konzerns Stadt regelmäßig in das Reporting gegenüber dem Gemeinderat aufzunehmen. Durch diesen Antrag ist sowohl der Ergebnishaushalt als ein wichtiger Parameter zur Genehmigungsfähigkeit gestärkt. Weiterhin ist auch die Kennzahl der Eigenfinanzierungskraft verbessert, (Zahlungsmittelüberschuss abzgl. Tilgungen; derzeit in 2026 und 2027 jeweils bei unter 1 Mio. Euro liegt) sowohl durch ein besseres cash-wirksames Ergebnis aus reduzierten Zinsen als auch eine geringere Tilgung. Die Reduktion der Investitionen gemäß unseres Antrags würde letztlich auch der bisherigen Praxis entsprechen, bei der die Investmittel oft zu einem Großteil nicht ausgeschöpft wurden. Die, die Genehmigungsfähigkeit des DHH einschränkende, bisherige höhere Planung der Abschreibungen und Zinsen DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduzierung der geplanten Verschuldung durch eine Verminderung des geplanten Investitionsvolumens um ca. 250 Mio. Euro zwischen 2026-2030 sowie Planung eines sich daraus ergebenden jährlichen globalen Minderaufwands jeweils bei Abschreibungen und Zinsen Seite - 7 wird dadurch korrigiert und es werden ggf. entsprechende Mittel zur Gegenfinanzierung anderer Anträge frei. Dadurch ergeben sich für die Planung zusammengefasst folgende Verbesserungen (in Mio. Euro): 2026 2027 2028 2029 2030 Ergebnishaushalt: 0,7 2,1 4,1 7,6 11,7 Zahlungsmittelüberschuss abzgl. Tilgung: 0,7 2,2 (keine Informationen über geplante Tilgungen von 2028-2030 gemäß aktueller VÄL bekannt) Über die Laufzeit der 5 Jahre wird damit die Verschuldung um 250 Mio. Euro reduziert, der Ergebnishaushalt kumuliert um 26,1 Mio. Euro entlastet und die Tilgung um 9,5 Mio. Euro vermindert (zzgl. Zinseszinseffekten). Die technische Umsetzung dieses Antrags in die DHH-/Mirfri-Planung ist aufgrund der Wirkung auf viele Teilhaushalte zu berücksichtigen. In der Begründung haben wir uns Gedanken zu möglichen Wegen der Umsetzung gemacht und bitten die Verwaltung/Kämmerei, den aus planungstechnischer Sicht empfehlenswerten Weg umzusetzen (siehe unten). DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduzierung der geplanten Verschuldung durch eine Verminderung des geplanten Investitionsvolumens um ca. 250 Mio. Euro zwischen 2026-2030 sowie Planung eines sich daraus ergebenden jährlichen globalen Minderaufwands jeweils bei Abschreibungen und Zinsen Seite - 7 ► Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger — ► Sachverhalt | Begründung Die DHH- und Mittelfristplanung gehen von einer Verdopplung der Verschuldung im Kernhaushalt der Stadt bis 2030 im Vergleich zu 2025 aus (plus ca. 1 Mrd. Euro). Eine wesentliche Basis dieser Entwicklung sind die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.231,5 Mio. Euro von 2026-2030 (gemäß aktueller VÄL vom 11.11.25). Dies führt zu stark steigenden jährlichen und dauerhaften, im langjährigen Zeitablauf nicht beeinflussbaren strukturellen und zusätzlichen Fixkosten (Abschreibungen, Zinsen). Im Einbringungsentwurf vom Juli 2025 bedeutete dies bereits eine Erhöhung der jährlichen Abschreibung von 15 Mio. Euro und eine Erhöhung der jährlichen Zinsen von 22 Mio. Euro (damit in Summe 37 Mio. Euro); jeweils gegen den Planansatz 2025. Betrachtet man zusätzlich, dass nicht alle Investitionsprojekte bis 2030 abgeschlossen sein werden und damit die Abschreibungszeit noch nicht begonnen haben wird, dann ist der zu erwartende Effekt bei den Abschreibungen ab 2031 noch stärker steigend. Verstärkt wird diese Wirkung durch den Zinseszins-Effekt und durch die Erhöhung der absoluten Risikoposition bei volatilen Zinsmärkten. Zusammenfassend bedeutet dies ein großes finanzielles Risiko für die weitere Entwicklung der Stadt in den 2030-er Jahren, in denen die Handlungsfreiheit durch einschnürende Zinsen und Abschreibungen noch wesentlich stärker eingeschränkt werden wird als es derzeit schon der Fall ist; der schon vorhandene Druck auf die Personal- und Sachkosten wird weiter überproportional zunehmen. Abgesehen davon wird die Verdopplung der Verschuldung nahezu notwendigerweise dazu führen, dass die Laufzeiten der einzugehenden Darlehen sich signifikant verlängern werden und/oder der Druck auf die für die Genehmigungsfähigkeit des DHH relevante Kennzahl. ”Eigenfinanzierungskraft” aufgrund der steigenden Tilgung stark zunehmen wird. Bei ersterem würde die aktuelle Maßgabe der Generationenfinanzierung verwässert (“wir finanzieren mit Laufzeiten einer Generation”) oder bei zweiterem der Druck auf einen umso besseren Ergebnishaushalt auch aus dieser Richtung erhöht. Diese Entwicklungen veranschaulichen das strukturelle und kumulative Risiko des geplanten Finanzhaushalts für die Struktur der zukünftigen Ergebnishaushalte, auch über das Jahr 2030 hinaus. Ausdrücklich sei erwähnt, dass damit keine Aussage über die Notwendigkeit der geplanten Investitionsmittel selbst getroffen ist. Der Großteil der Projekte soll in sinnvolle Investitionen fließen, vornehmlich in den Schulbereich. Dennoch können die Augen nicht vor den finanziellen Engpässen verschlossen werden. Daraus folgend sehen wir die Notwendigkeit, die Investitionsprojekte zu reduzieren, sie über einen längeren Zeitraum zu strecken und nochmals neu zu priorisieren (obige Antragselemente a) und b); siehe hierzu auch den ergänzenden Volt- Antrag zur Durchführung eines Strategieprojekts). Beim obigen Antragselement b) schlagen wir desweiteren vor, den Fokus auf den Abschluss der alten Projekte zu legen (sofern “Point of no return” überschritten) und sich einen gewissen Puffer für nicht geplante Akut-Investitionen zu schaffen. Eine Reduzierung der Investitionen wird auch zu einer Reduzierung der Abschreibungen und Zinsen führen. Wir haben eine Abschätzung der entsprechenden Wirkungen gemäß folgender Tabelle und auf Basis der dort dargelegten Annahmen vorgenommen, deren Ergebnis die Basis ist für unser obiges Antragslement c). DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduzierung der geplanten Verschuldung durch eine Verminderung des geplanten Investitionsvolumens um ca. 250 Mio. Euro zwischen 2026-2030 sowie Planung eines sich daraus ergebenden jährlichen globalen Minderaufwands jeweils bei Abschreibungen und Zinsen Seite - 7 2026 2027 2028 2029 2030 Aktuelle Planung gemäß Veränderungsliste vom 11.11.2025 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 245.7 259.4 261.4 251.2 213.8 Eigenfinanzierungskraft (Zahlungsmittelüberschuss abzgl. Tilgung) 0.1 0.3 veranschlagtes Gesamtergebnis -45.4 -49.0 -73.9 -110.3 -150.1 davon * Abschreibungen 106.0 111.1 115.4 118.4 120.1 Zinsaufwand 26.4 35.2 40.9 43.7 46.4 Reduktion der Investmittel aufgrund Antrag Volt ** 25.0 25.0 50.0 75.0 75.0 Angepasster Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 220.7 234.4 211.4 176.2 138.8 Angepasste Wirkungen auf den Ergebnishaushalt angepasste Abschreibungen im Kürzungsjahr *** 0.3 0.3 0.6 0.9 0.9 angepasste Abschreibungen kumuliert *** (= globaler Minderaufwand Abschreibungen) 0.3 0.9 1.9 3.4 5.3 angepasste Abschreibungen kumuliert über die Laufzeit *** 11.9 angepasster Zinsaufwand im Kürzungsjahr **** 0.4 0.4 0.8 1.1 1.1 angepasster Zinsaufwand kumuliert **** (globaler Minderaufwand Zinsaufwand) 0.4 1.1 2.3 4.1 6.4 angepasste Zinsaufwand kumuliert über die Laufzeit **** 14.3 angepasster Gesamtaufwand im Kürzungsjahr 0.7 0.7 1.4 2.1 2.1 angepasster Gesamtaufwand kumuliert 0.7 2.1 4.1 7.6 11.7 angepasster Gesamtaufwand kumuliert über die Laufzeit 26.1 angepasste Tilgung im Kürzungsjahr ***** 0.3 0.3 0.5 0.8 0.8 angepasste Tilgung kumuliert ***** 0.3 0.8 1.5 2.8 4.3 angepasste Tilgung kumuliert über die Laufzeit ***** 9.5 Angepasstes veranschlagtes Gesamtergebnis -44.7 -46.9 -69.8 -102.7 -138.4 Verbesserung Eigenfinanzierungskraft (Zahlungsmittelüberschuss abzgl. Tilgung) 0.7 2.2 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduzierung der geplanten Verschuldung durch eine Verminderung des geplanten Investitionsvolumens um ca. 250 Mio. Euro zwischen 2026-2030 sowie Planung eines sich daraus ergebenden jährlichen globalen Minderaufwands jeweils bei Abschreibungen und Zinsen Seite - 7 * Positionen gemäß urprünglicher Einbringung Juli 2025; da noch nicht aktualisiert aus VÄL verfügbar ** Schätzung Haushaltsreste Ende 2025 *** Annahmen zu den angepassten Abschreibungen: Nutzungsdauer in Jahren 40.0 angewandt im Schnitt auf halbes Jahr im Kürzungsjahr und voll in den Folgejahren 0.5 ****Annahmen zum angepassten Zinsaufwand: 3% Zinsen p.a. 3.0 angewandt im Schnitt auf halbes Jahr im Kürzungsjahr und voll in den Folgejahren 0.5 ***** Annahmen zur Tilgung Tilgungsrate p.a. 2.0 angewandt im Schnitt auf halbes Jahr im Kürzungsjahr und voll in den Folgejahren 0.5 Im Rahmen der neuen Strukturfonds des Bundes werden auch investive Mittel an die Kommunen weitergegeben werden. Deren Höhe und der Verrechnungsmechanimus stehen noch nicht fest. Im Rahmen der VÄL im November 2025 hat die Stadt jährlich bereits pauschal 15 Mio. Euro eingeplant. Wir möchten mit unserem Antragselement d) eine flexible Möglichkeit schaffen, höhere Investmittel als geplant freizugeben, wenn es zu höhren Mittelzuflüssen vom Bund kommen sollte. Die Verschuldung des Konzerns Stadt Karlsruhe kommt zu rund einem Drittel aus dem Kernhaushalt und zu zwei Dritteln aus den städtischen Beteiligungen (Quelle: aktueller Haushaltsentwurf Juli 2025, S. V25). Auch letztere sind in den nächsten Jahren stark steigend (Gesamtverschuldung Konzern Stadt in 2030 bei ca. 5-6 Mrd. Euro). Daher sollen parallel zur Reduktion der Investmittel im Kernhaushalt auch die Investmittel in den Beteiligungen neu bewertet und die Entwicklung der Konzernverschuldung in das regelmäßige Reporting gegenüber dem Gemeinderat aufgenommen werden (siehe obiges Antragselement e). Zur technischen Finalisierung des DHH/der Mittelfristplanug bis zum Satzungsbeschluss Ende Dezember schlagen wir die zwei folgenden Wege vor, um diese Änderungen jahresspezifisch in der Planung zu verankern (die in 2026 gemäß obigem Antragselement b) im Nachhinein auf die Investitionstitel spezifiziert würde): ● als jährliche, pauschale Reduktion ohne Projektbezug oder ● als jährliche, relative Reduktion über die geplanten Projekte verteilt Mit den bisher eingeplanten Förderungen aus Investitionen, den geplanten Tilgungen und den Verpflichtungsermächtigungen soll analog verfahren werden; eine Ausnahme bilden die geplanten Zuschüsse von jährlich 15 Mio. Euro aus den neuen Fonds des Bundes: diese sollen unverändert in der Planung verbleiben. Wir halten es für bedeutend, neben dem sehr präsenten Prozess der Einsparungen im Ergebnishaushalt mit diesem Antrag auch die Einsparungen im Finanzhaushalt in den Fokus zu rücken und werben für eine breite Unterstützung. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Reduzierung der geplanten Verschuldung durch eine Verminderung des geplanten Investitionsvolumens um ca. 250 Mio. Euro zwischen 2026-2030 sowie Planung eines sich daraus ergebenden jährlichen globalen Minderaufwands jeweils bei Abschreibungen und Zinsen Seite - 7 Unterzeichnet von: Fabian Gaukel Adina Geißinger Kien Nguyen
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/0003 Reduzierung der geplanten Verschuldung durch eine Verminderung des geplanten Investitionsvolumens um ca. 250 Mio. Euro zwischen 2026-2030 Antrag: Volt Seite HH-Plan Wählen Sie ein Element aus Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 31ff diverse diverse diverse Aufwand (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -700.000 -2.000.000- -4.200.000 -7.500.000 -11.700.000 Auszahlung (in Euro) 2026 2027 2028 2029 2030 -25.000.000 -25.000.000 -50.000.000 -75.000.000 -75.000.000 Da globale Minderauszahlungen für investive Vorhaben im kommunalen Wirtschaftsrecht nicht zulässig sind, wären die zu streichenden bzw. zu verschiebenden investiven Projekte mit den entsprechenden Beträ- gen vor Verabschiedung der Haushaltssatzung konkret zu benennen. Die damit verbundenen Änderungen bei der Kreditaufnahme, der Tilgung, den Zinsaufwendungen und den Abschreibungen werden dann als Folgeschritte durch die Stadtkämmerei ermittelt und eingeplant. Die Verwaltung wird die Gesamtverschuldung künftig in das regelmäßige Reporting gegenüber dem Ge- meinderat aufnehmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.