Tiefergehende Prüfung - Zusammenlegung von Ämtern
| Vorlage: | DHH/2025/0002 |
|---|---|
| Art: | Haushalt Gesamt |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 10.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 00.00.0000 DOPPELHAUSHALT 2026/2027 ANTRAG DHH/2025/0002 Tiefergehende Prüfung – Zusammenlegung von Ämtern Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2026 2027 2028 2029 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, eine tiefergehende organisatorische Prüfung zur Zusammenle- gung von Ämtern in der Verwaltung durchzuführen. Als Beispiel sei die Integration des Friedhofs- und Be- stattungsamt in das Gartenbauamt gemeint oder aber auch jedes Amt, bei dem durch Altersaustritt des bis- herigen Amtsleiters sowieso eine organisatorische Neustrukturierung ansteht. DOPPELHAUSHALT 2026/2027 Tiefergehende Prüfung – Zusammenlegung von Ämtern Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Die Verwaltungsantwort zu Vorlage-Nr. 2025/0518 hat deutlich gemacht, dass eine Zusammenlegung oder Integration von Ämtern innerhalb der Verwaltung grundsätzlich möglich ist, etwa weil sich Aufgabenfelder überschneiden. In Zeiten des akuten Fachkräftemangels wollen wir mögliche Synergieeffekte identifizieren und nutzen. Als notwendige Voraussetzung für die Zusammenlegung oder Integration von Ämtern nennt die Verwaltungs- antwort „eine tiefergehende organisatorische Prüfung der organisatorischen und prozessualen Konsequen- zen“, die wir hiermit beantragen. Als Beispiel sei die Integration des Friedhofs- und Bestattungsamtes in das Gartenbauamt genannt oder aber auch jedes Amt, bei dem durch Altersaustritt des bisherigen Amtsleiters sowieso eine organisatorische Neustrukturierung ansteht. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann, Nicolas Schütz sowie CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2026/2027 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2025/0002 Tiefergehende Prüfung - Zusammenlegung von Ämtern Antrag: CDU Seite HH-Plan Wählen Sie ein Element aus Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 31 ff. Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 Wählen Sie ein Element aus 2026 2027 2028 2029 2030 (Anlassbezogene) Änderungen in der Aufbauorganisation, insbesondere die Zusammenlegung von Ämtern mit sachlichem Zusammenhang, erfordern in der Regel einen umfangreichen organisatorischen Prozess, der auch die Einbindung der Personalvertretungen umfasst. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass die ent- stehenden Synergien oft geringer sind als erwartet. Die Einsparung einer Amtsleitungsstelle beträgt etwa 130.000 Euro. Allerdings sind die Ämter, wie bei- spielsweise das Friedhofs- und Bestattungsamt und das Gartenbauamt räumlich voneinander getrennt, was die Relevanz einer gemeinsamen Amtsleitungsstelle in Frage stellt. Letztlich wird vor Ort im Friedhofsbe- reich dennoch eine gut dotierte Leitungsstelle benötigt. Ob und in welchem Umfang durch die Zusammenlegung der Ämter zusätzliche Synergien im operativen Bereich erzielt werden können, insbesondere durch die gemeinsame Nutzung von Räumen, Geräten und Maschinen, ist derzeit noch nicht überprüfbar. In einem nächsten Schritt müssten hierzu entsprechende Planungen, Überlegungen und Szenarien entwickelt werden. Die Verwaltung greift die Idee auf, rechtzeitig vor einem gegebenen Anlass wie etwa der Zuruhesetzung einer Amtsleitung, die Vor- und Nachteile möglicher Synergien zu erfassen, abzuwägen und ggf. vor oder zur Neuausschreibung der Amtsleitungen darzulegen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten.