Streckung Finanzierung Stadthalle
| Vorlage: | DHH/2023/8811 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 8800 |
| Datum: | 17.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 21.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: zurückgezogen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/8811 Thema: Streckung Finanzierung Stadthalle Modernisierung Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 518 2200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme 888405 Stadthalle Modernisierung Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Auszahl. f. Baumaßnahmen -1.000.000 -2.000.000 3.000.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Stadthallen-Modernisierung kann teilweise von 2024/25 auf 2026 verschoben werden. Dies schafft die Möglichkeit 2024/25 neue Projekte aufzunehmen. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Thema: Streckung Finanzierung Stadthalle Modernisierung Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Die anspruchsvolle Haushaltssituation hat die Verwaltung dazu bewogen, keine neuen Projekte zu initiieren. In vielen Fällen treten jedoch Verzögerungen auf, insbesondere bei Großprojekten, sodass die Haushaltsmittel nicht vollständig in Anspruch genommen werden. In diesem Zusammenhang schlagen wir vor, die erforderli- chen Mittel für die Stadthalle auf andere Haushaltsjahre zu verschieben. Dies würde es ermöglichen, das Kin- der- und Jugendhaus Südstadt im aktuellen Haushalt zu berücksichtigen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien und SPD-Fraktion
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/8811 Streckung Finanzierung Stadthalle Antrag: SPD Seite HH-Plan investive Maßnahme Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 518 7.888405 Auszahlung (in Euro) 2024 2025 2026 2027 2028 -1.000.000 -2.000.000 3.000.000 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Die teilweise Verschiebung von Haushaltsmitteln für die Modernisierung der Stadthalle der Haushaltsjahre 2024/2025 auf das Jahr 2026 zur Finanzierung neuer Projekte ist nicht möglich. Die eingeplanten Mittel werden im Hinblick auf den avisierten Fertigstellungstermin der Modernisierung der Stadthalle Ende 2025/ Anfang 2026 vollständig benötigt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.244 (Seite 518): Streckung Finanzierung Stadthalle (SPD) Vorlage: DHH/2023/8811 Abstimmungsergebnis: Zurückgezogen Der Vorsitzende: Ich rufe auf den SPD-Antrag, Streckung Finanzierung Stadthalle unter der Ordnungsziffer 1.244. Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass hier in der Stellungnahme ein Fertigstellungstermin Ende 2025/Anfang 2026 genannt ist. Das ist falsch. Die Fertigstel- lung ist Ende 2024/Anfang 2025, nur damit sich keine falschen Zahlen feststellen halten. Stadtrat Zeh (SPD): Die 3 Millionen Euro Verschiebung war gedacht als Gegenfinanzierung für das Kinder- und Jugendhaus Südstadt, dass man hier nicht mehr Geld aufnehmen muss. Wenn bei der Stadthalle nicht weiter verschoben wird, sondern die Gelder tatsäch- lich pünktlich ausgegeben werden können, kann man es natürlich dann nicht machen, ob- wohl eine Verpflichtungsermächtigung auch vorgezogen werden könnte. Wir ziehen daher den Antrag zurück. Der Vorsitzende: Ich darf darauf hinweisen, dass Herr Lamprecht sich zu dem Zeitpunkt nicht hier aufgehalten hat im Rund, weil er sich als befangen erklärt hat.