Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern - Keine Kürzung des Haushaltspostens für das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm
| Vorlage: | DHH/2023/6204 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 6200 |
| Datum: | 18.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordstadt |
Beratungen
- Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 21.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Die Linke, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 10.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/6204 Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern – nicht kürzen! Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 322 6200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 52 | 5220-620 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern – nicht kürzen! Seite - 3 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der Haushaltsposten für Städtische Förderungen KaWoF (mit Wohnraum-Mobi) wird nicht gekürzt. Er wird bei dem Betrag von 3,2 Mill. Euro / Jahr belassen und die Zweckbindung erweitert. 2. Bei der Vergabe von Erbpachtverträgen für Grundstücke an gemeinwohlorientierte Wohnprojekte soll der Erbbauzins über die bisher vom Gemeinderat beschlossenen Grenzen abgesenkt werden können. Begründung: Für die Förderung des sozialen Mietwohnraums im Rahmen des Karlsruher Wohnraumförderungsprogramms (KaWof) sowie der Gewinnung von sozialem Mietwohnraum durch das Förderprogramm „Wohnraum-Mobi“ waren für 2023 3,2 Millionen eingeplant. Für die Jahre 2024 und 2025 ist eine Absenkung dieses Betrages auf jeweils 2,8 Millionen Euro eingeplant. Wir fordern die Beibehaltung der Förderungshöhe bei 3,2 Millionen Euro. Sozialer Wohnungsbau und allgemein gemeinwohlorientierter Wohnungsbau ist dringend nötig. Es gibt ei- nen großen Bedarf an zusätzlichen bezahlbaren Wohnungen in Karlsruhe. Weder die Baumaßnahmen von Volkswohnungen und anderen Wohnungsgesellschaften als auch die etablierten Instrumente reichen nur an- nähernd zur Deckung des Bedarfs in Karlsruhe aus. Bei Neubaugebieten, wie bald in der Nordstadt im Rahmen von „Zukunft Nord“ sollen Baugrundstücke im Besitz der Stadt über eine Konzeptvergabe vergeben werden. Einige gemeinwohlorientierte Wohnprojektinitiativen stehen bereit und wollen sich um Grundstücke bewer- ben. Sie wollen bezahlbare Wohnungen errichten und das neue Quartier mit sozialen Angeboten bereichern. Wenn die Projekte ein Grundstück zugesprochen bekommen, werden sie mit hohen Grundstückspreisen, mit stark gestiegenen Baukosten und steigenden Zinsen konfrontiert sein. Freie, profitorientierte, vermögende Wohnungsunternehmen planen aufgrund der aktuellen finanziellen Rah- menbedingungen aktuell keine neuen Projekte mehr - gemeinwohlorientierte Projekte benötigen Unterstüt- zung. Die Stadt beabsichtigt ihre Grundstücke in Erbpacht zu vergeben. Wir fordern eine Absenkung des Erbbau- zinses für gemeinwohlorientierte Wohnungsprojekte über die bisher mögliche Absenkung hinaus. Das Land Bayern bspw. hat ein sogenanntes „Wohnungsbooster-Programm“ aufgelegt, in dem eine Absen- kung bis auf 0% Erbbauzins möglich ist. Den Wohnprojekten auch in Karlsruhe wäre damit stark geholfen und die Stadt erhielte im Gegenzug zusätz- liche dauerhaft bezahlbare Wohnungen und lebendige Kerne eines zukünftigen sozialen Lebens im Quartier. Die Bedingungen eines vergünstigten Erbbauzinses sollen durch gemeinderätliche Gremien im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Konzeptvergabe festgelegt werden. Unterzeichnet von: DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern – nicht kürzen! Seite - 3 Mathilde Göttel Lukas Arslan Karin Binder
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HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/6204 Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern - Keine Kürzung des Haushaltspostens für das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm Antrag: Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 330 7.620007 78150000 Auszahlung (in Euro) 2024 2025 2026 2027 2028 400.000 400.000 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Nach dem derzeitigen Stand sind die geplanten Mittel ausreichend. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Zuschüsse für Bauprojekte im Rahmen des Karlsruher Wohnraumförderungsprogramms im Bereich Zukunft Nord zum großen Teil erst nach 2025 fällig werden. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.
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Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.204 (Seite 330): Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern - Keine Kürzung des Haushaltspostens für das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (DIE LINKE.) Vorlage: DHH/2023/6204 Abstimmungsergebnis: Erledigt, keine Abstimmung Der Vorsitzende: Jetzt kommt der zweite Teil des Antrags der LINKEN. Das haben wir eben schon gemeinsam besprochen. Dann brauchen wir den nicht noch mal aufrufen. Damit wären wir mit den Liegenschaften durch.