HHSM - Erbbaupacht für Vereine

Vorlage: DHH/2023/6202
Art: Haushalt THH 6200
Datum: 18.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 21.11.2023

    TOP: 1.201

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag AfD_032
    Extrahierter Text

    AfD-Gruppe, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 13.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/6202 Erbbaupacht für Vereine  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  0  6200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  1133-620 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen -50.000 -50.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Bereich/Amt: Liegenschaften/Liegenschaftsamt Ertragssteigerung: Erhöhung der Erbbaupacht für Vereine von 5,11 €/qm auf 17,90 €/qm DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Erbbaupacht für Vereine Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Diese Erhöhung soll bzw. kann nur für die Grundstücksteile durchgeführt werden, die mit Gebäuden bzw. Gebäudeteilen bebaut sind, die zu Wohnzwecken oder für den Betrieb einer Gastwirtschaft genutzt werden. Die dazu zu Grunde zu legenden Bestandspläne sind zum großen Teil schon 50 oder mehr Jahre alt, sodass sich die Nutzung der Gebäude bei den meisten Vereinen seither geändert hat (das wurde u. a. bei der Erstellung der neuen Grundsteuererklärungen bei vielen Vereinen offensichtlich). Dementsprechend wäre die Umsetzung dieser Maßnahme mit hohem Arbeitsaufwand bei den meisten Karlsruher Vereinen und beim Liegenschaftsamt verbunden. Gleichzeitig hat sie unter dem Strich einen viel geringeren finanziellen Nutzen für die Stadt als hier angegeben, weil die Stadt die meisten Sportvereine ohnehin finanziell unterstützt. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell

  • 6202 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/6202 HHSM - Erbbaupacht für Vereine Antrag: AfD-Gruppe Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 317 1133-620 Ertrag (in Euro) 2024 2025 2026 2027 2028 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Die vorgesehene Erhöhung des Erbbauzinses bezieht sich nur auf bebaute Grundstücke / Grundstücksteile. Die unbebauten Sport- und Vereinsflächen sind hiervon nicht betroffen. Auf Grund der erwarteten finanziellen Entwicklung besteht für die Verwaltung weiterhin die Notwendig- keit, an den Haushaltssicherungsmaßnahmen festzuhalten. Die Maßnahmen wurden überprüft und als ver- tretbar seitens der Fachdezernate bewertet. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 1.201
    Extrahierter Text

  • Auszug Protokoll GR Antrag 1.201
    Extrahierter Text

    Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.201 (Seite 317): HHSM_GR64 - Erbbaupacht für Vereine (AfD) Vorlage: DHH/2023/6202 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt (3 JA, 39 Nein) Der Vorsitzende: Wir kommen jetzt hier zur Haushaltsicherungsmaßnahme mit der Ziffer GR64. Ertragssteigerung durch die Erhöhung der Erbbaupacht für Vereine. Und hier gibt es einen Antrag der AfD-Gruppe, die hier die Rücknahme dieser Erhöhung begehrt, und ich würde deswegen dann den Antrag aufrufen. So haben wir es gestern auch immer ge- macht. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Was die Verwaltung hier vorhat, ist für mich Wahnsinn. Es sol- len die Teile der Grundstücke, die zu Wohnzwecken und dem Betrieb einer Gastwirtschaft genutzt werden, jetzt mit einer sehr hohen Steuer, mit einer sehr hohen Pacht belegt wer- den, was die Vereine in der Stadt mit 50.000 Euro pro Jahr belastet. Ich habe für einen Sportverein die Grundsteuererklärung gemacht, und ich weiß, in welch schlechtem Zustand die Unterlagen sind, sowohl bei der Stadt als auch bei den Vereinen. Es wird eine Riesenar- beit, es auseinander zu dröseln, welche Teile der Grundstücke tatsächlich für Wohnzwecke oder für Gastwirtschaft genutzt werden. Und am Ende belasten wir damit unsere Vereine. Aus meiner Sicht wird es viel mehr kosten, als es uns in den ersten Jahren bringt, und zwar nicht nur an Arbeit für die Verwaltung, sondern auch an sehr viel unnötiger Arbeit für viele Ehrenamtliche. Deswegen sind wir dagegen. Der Vorsitzende: Damit stelle ich den AfD-Antrag zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. Das ist eine mehrheitliche Ablehnung.