Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern - Vergabe von Erbpachtverträgen für Grundstücke an gemeinwohlorientierte

Vorlage: DHH/2023/6201
Art: Haushalt THH 6200
Datum: 18.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Nordstadt

Beratungen

  • Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 21.11.2023

    TOP: 1.200

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Linke_022
    Extrahierter Text

    Die Linke, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 10.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/6201 Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern – nicht kürzen!  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  322  6200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  52 | 5220-620 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern – nicht kürzen! Seite - 3  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der Haushaltsposten für Städtische Förderungen KaWoF (mit Wohnraum-Mobi) wird nicht gekürzt. Er wird bei dem Betrag von 3,2 Mill. Euro / Jahr belassen und die Zweckbindung erweitert. 2. Bei der Vergabe von Erbpachtverträgen für Grundstücke an gemeinwohlorientierte Wohnprojekte soll der Erbbauzins über die bisher vom Gemeinderat beschlossenen Grenzen abgesenkt werden können. Begründung: Für die Förderung des sozialen Mietwohnraums im Rahmen des Karlsruher Wohnraumförderungsprogramms (KaWof) sowie der Gewinnung von sozialem Mietwohnraum durch das Förderprogramm „Wohnraum-Mobi“ waren für 2023 3,2 Millionen eingeplant. Für die Jahre 2024 und 2025 ist eine Absenkung dieses Betrages auf jeweils 2,8 Millionen Euro eingeplant. Wir fordern die Beibehaltung der Förderungshöhe bei 3,2 Millionen Euro. Sozialer Wohnungsbau und allgemein gemeinwohlorientierter Wohnungsbau ist dringend nötig. Es gibt ei- nen großen Bedarf an zusätzlichen bezahlbaren Wohnungen in Karlsruhe. Weder die Baumaßnahmen von Volkswohnungen und anderen Wohnungsgesellschaften als auch die etablierten Instrumente reichen nur an- nähernd zur Deckung des Bedarfs in Karlsruhe aus. Bei Neubaugebieten, wie bald in der Nordstadt im Rahmen von „Zukunft Nord“ sollen Baugrundstücke im Besitz der Stadt über eine Konzeptvergabe vergeben werden. Einige gemeinwohlorientierte Wohnprojektinitiativen stehen bereit und wollen sich um Grundstücke bewer- ben. Sie wollen bezahlbare Wohnungen errichten und das neue Quartier mit sozialen Angeboten bereichern. Wenn die Projekte ein Grundstück zugesprochen bekommen, werden sie mit hohen Grundstückspreisen, mit stark gestiegenen Baukosten und steigenden Zinsen konfrontiert sein. Freie, profitorientierte, vermögende Wohnungsunternehmen planen aufgrund der aktuellen finanziellen Rah- menbedingungen aktuell keine neuen Projekte mehr - gemeinwohlorientierte Projekte benötigen Unterstüt- zung. Die Stadt beabsichtigt ihre Grundstücke in Erbpacht zu vergeben. Wir fordern eine Absenkung des Erbbau- zinses für gemeinwohlorientierte Wohnungsprojekte über die bisher mögliche Absenkung hinaus. Das Land Bayern bspw. hat ein sogenanntes „Wohnungsbooster-Programm“ aufgelegt, in dem eine Absen- kung bis auf 0% Erbbauzins möglich ist. Den Wohnprojekten auch in Karlsruhe wäre damit stark geholfen und die Stadt erhielte im Gegenzug zusätz- liche dauerhaft bezahlbare Wohnungen und lebendige Kerne eines zukünftigen sozialen Lebens im Quartier. Die Bedingungen eines vergünstigten Erbbauzinses sollen durch gemeinderätliche Gremien im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Konzeptvergabe festgelegt werden. Unterzeichnet von: DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern – nicht kürzen! Seite - 3 Mathilde Göttel Lukas Arslan Karin Binder

  • 6201 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/6201 Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern - Vergabe von Erbpachtverträgen für Grundstücke an gemeinwohlorientierte Wohnprojekte Antrag: Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 317 1133-620 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Die Kriterien für die Vergabe von Erbbaurechten und den dazugehörigen Konditionen wurden vom Gemein- derat am 18. Februar 2020 definiert. Die Möglichkeiten für eine Ermäßigung des Erbbauzinses sind durch die Rechtsprechung stark limitiert. Die Gemeinwohlorientierung ist für eine Ermäßigung für soziale Zwe- cke/Gemeinbedarf nur ein Unterpunkt neben anderen Kriterien. Für die Reduzierung eines Erbbauzinses müssen hierbei alle Kriterien erfüllt sein. Ob eine weitere Reduzierung zu den bestehenden Reduzierungen möglich wäre, müsste rechtlich überprüft und dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Insofern handelt es sich nicht um einen Haushaltsantrag. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hinter- grund, den Antrag abzulehnen.

  • Auszug Protokoll GR Antrag 1.200
    Extrahierter Text

    Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.200 (Seite 317): Gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern - Vergabe von Erb- pachtverträgen für Grundstücke an gemeinwohlorientierte Wohnprojekte (DIE LINKE.) Vorlage: DHH/2023/6201 Abstimmungsergebnis: Erledigt, keine Abstimmung Der Vorsitzende: Wir kommen damit zum Teilhaushalt Liegenschaften. Hier rufe ich auf der Seite 317 einen Antrag der LINKE. auf, gemeinwohlorientiertes Wohnen fördern, Vergabe von Erbpachtverträgen für Grundstücke an gemeinwohlorientierte Wohnprojekte. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Wir haben in den letzten Tagen sehr viel von knappen Kas- sen gehört, aber ich glaube, noch mindestens genauso knapp ist das Angebot an bezahl- barem Wohnraum in Karlsruhe. Eine wertvolle Maßnahme der Vergangenheit oder weiter- hin ist natürlich die Förderung von sozialem Wohnraum im KAWoF-Programm. Jetzt ist hier in diesem Haushalt eine Kürzung dieser Mittel vorgesehen. Das hängt auch damit zusam- men, dass große Player wie die Volkswohnung, die diese Mittel abgerufen haben in der Vergangenheit, sehr stark ihr Baugeschehen einschränken. Wir stellen uns an dieser Stelle aber die Frage, wie kann es dann trotzdem dazu führen, dass diese Mittel doch noch ihr Ziel erreichen und nicht irgendwie eingespart werden. Und da kann man einfach sehen, wer will denn jetzt noch bauen? Da haben wir sehr mutige Akteure mit den Wohnprojekten, und die kann man an dieser Stelle sehr direkt unterstüt- zen, indem man die Erbpacht absenkt. Und das ist eine Maßnahme, die dann direkt dazu führt, dass die Mieten später im Bestand gesenkt werden können, weil das natürlich deren Businesspläne und Finanzierungspläne massiv verbessert. Die Wohnprojekte sind ein sehr wertvoller Beitrag hier an der Stelle für ein soziales, für ein gemeinschaftliches und auch platzoptimiertes Wohnen. Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir in den nächsten – 2 – zwei Jahren endlich mit der ersten Konzeptvergabe in der Nordstadt starten können. Des- wegen ist es auch umso wichtiger, jetzt schon einen Punkt zu machen und Mittel dafür zur Verfügung zu stellen, sich das vorzuhalten und nicht zu warten. Man kann auch meinetwe- gen, wenn man jetzt sagt, da brauchen wir noch mal eine Abstimmung im Gemeinderat, einen Sperrvermerk machen, daran soll es nicht scheitern. Aber wichtig ist natürlich, dass man die unterstützt, die wirklich einen Beitrag zu unserem sozialen Wohnraum in Karls- ruhe leisten wollen, und das trotz der schwierigen Zeit. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Frau Kollegin Göttel, Sie haben gerade genau zum Ende eigent- lich angesprochen, warum der Antrag an der Stelle nicht besonders sinnvoll ist, weil wir noch überhaupt kein Grundstück wirklich aktiv ausgeschrieben haben in der Konzept- vergabe. Und wenn wir in die Konzeptvergabe gehen, dann gehen wir erst in die Kriterien, beispielsweise dass der soziale Wohnraum ein Positivkriterium ist auch für dieses Konzept. Da würde ich jetzt auch erst mal mitgehen, aber all das steht auch heute überhaupt noch nicht fest. Und wenn wir dann in die Konzeptvergabe gehen, können wir für das jeweilige Grundstück über die Höhe des Erbbauzinses dann auch sprechen in der Range, die wir uns in diesem gesamten Konzept auch gegeben haben. Der Vorsitzende: Ich würde auch mich der Empfehlung insofern anschließen, Ihr Antrag, Frau Göttel, besteht aus zwei Ziffern. Bei der ersten Ziffer fordern Sie, dass wir das KAWoF- Programm nicht reduzieren. Wir haben zwar die Ansätze im Haushalt reduziert, die sind aber in den letzten Jahren nie abgerufen worden. Wir sagen Ihnen zu, dass wir keinen An- trag nicht am Ende bedienen werden. Da im Moment eher weniger gebaut wird, werden auch die niedrigeren Ansätze nach unserer Einschätzung zunächst ausreichen. Sollten sie nicht ausreichen, werden wir einen Weg finden, dass kein Antrag abgewiesen wird. Das ist klar. Unter der Ziffer 2 würde ich auch denken, dass wir den wieder aufrufen, wenn wir in kon- krete Projekte gehen und dann darüber diskutieren, ob wir dann den Erbpachtzins aus be- stimmten begründeten Argumenten heraus noch weiter reduzieren können, aber im Mo- ment haben wir dazu kein Konzept, und insofern würde ich Ihnen empfehlen, dass wir das dann aufrufen, wenn es dann konkret wird und es dabei jetzt heute belassen. Aber wir können auch gerne abstimmen, dann müssten wir allerdings Ablehnung empfehlen, weil es den Haushalt unter Ziffer 1 verschlechtert, obwohl wir nichts davon haben. Und unter Ziffer zwei würden wir was beschließen, von dem wir nicht wissen, welche Kriterien wir an- setzen. Das ist ein bisschen kritisch. Abstimmen, nicht abstimmen? (Zuruf seitens Stadträtin Göttel: „Nicht abstimmen“) Okay, vielen Dank. Dann hat sich das für heute erledigt. Aber die beiden Punkte haben wir damit schon mal geklärt.