Erhöhung Stundensatz für Schulbegleitungen / pädagogische und begleitende Hilfen (Umsetzung Bundesteilhabegesetz)
| Vorlage: | DHH/2023/5034 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 5000 |
| Datum: | 18.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 21.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.11.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/5034 Erhöhung Stundensatz für Schulbegleitungen / pädagogische und begleitende Hilfen (Umsetzung BTHG) Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 266 ff. 500 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 32 / 3210 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Stundensätze für Schulbegleitungen / pädagogische und begleitende Hiilfen im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegestzes werden auf die vom Landkreistag empfohlenen Sätze für selbstsändige Heilpäda- goginnen/Heilpädagogen erhöht, mindestens aber auf 40,00 bis 44,00 Euro für ungelernte Kräfte und bis zu 52 Euro für ausgebildete Begleitungen. Die Stundensätze werden regelmäßig angepasst. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Erhöhung Stundensatz für Schulbegleitungen / pädagogische und begleitende Hilfen (Umsetzung BTHG) Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Träger von Schulbegleitungen / Pädagogischen und begleitenden Hilfen Sachverhalt | Begründung Inklusion als Menschenrecht beginnt von Geburt an. Menschen mit Behinderung haben zu jedem Zeitpunkt und in jeder Lebensphase ein Anrecht auf gesellschaftliche Teilhabe. Kinder mit besonderen Förderbedarfen und Behinderung benötigen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zum Besuch einer Kindertagesein- richtung, der Schule oder im Freizeitbereich häufig entsprechende Begleitung. Die Träger dieser Hilfen, insbesondere der Schulbegleitungen haben deutlich gemacht, dass die Stundensätze ihres Personals von 26 bis 37 Euro nicht auskömmlich sind. Dies führt in Verbindung mit dem gravierenden Fachkräftemangel in diesem Bereich dazu, dass in Karlsruhe für zahlreiche Kinder keine verlässliche Schul- Kita oder Freizeitbegleitung zur Verfügung steht. Auch der Verein Eltern und Freunde für Inklusion (EFI e.V.) hat kürzlich in einem Schreiben auf den besonders gravierenden Missstand in den Schulen hingewiesen. Den berechtigten Kindern wird nicht nur die Chance auf Teilhabe genommen, sie können so auch nicht der Schul- pflicht und ihrem damit verbundenen Recht auf Bildung nachkommen. Nicht zuletzt führt dies dazu, dass El- tern nicht vollumfänglich und verlässlich ihrer Berufstätigkeit nachgehen können. Andere Kommunen in Baden-Württemberg wie Stuttgart, Heilbronn, Baden-Baden oder Raststatt zahlen be- reits deutlich höhere Stundensätze von 40 und 44 Euro für ungelernte Kräfte und bis zu 52 Euro für ausgebil- dete Begleitungen. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat bereits im Dezember 2022 eine Anpassung der Vergütung von Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit eigener Praxis von Stundensätzen bis 67,03 Euro für eine Einzelbetreuung empfohlen. Zur Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusion, der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteil- habegesetzes gehören Kita- und Schulbesuch und die Teilhabe an Freizeitangeboten. Deshalb müssen die Be- gleitungen und Hilfen in diesem Bereich ausreichend bezahlt werden. Die entsprechenden Fördersätze müs- sen deshalb erhöht werden. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer, Michael Haug und Karlsruher Liste / Die PARTEI Fraktion
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HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/5034 Erhöhung Stundensatz für Schulbegleitungen / pädagogische und begleitende Hilfen (Umsetzung Bundesteilhabegesetz) Antrag: KAL-Die Partei Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 266 ff. 3210-500 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Die Entgeltverhandlungen zum Angebot Schulbegleitung stehen derzeit kurz vor dem Abschluss und sind bei einigen Trägern schon abgeschlossen. Die Entgeltverhandlungen werden unter den gesetzlichen Rah- menbedingungen, in Kooperation mit dem Landesjugendamt und im Vergleich mit anderen Städten ge- führt. Sollten nach den Verhandlungen die Haushaltsansätze nach oben verändert werden, wird der Bedarf zur Verfügung gestellt werden müssen und der Gemeinderat informiert. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag als erledigt zu betrachten.
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Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.177 (Seite 266): Erhöhung Stundensatz für Schulbegleitungen / pädagogische und begleitende Hilfen (Umsetzung Bundesteilhabegesetz) (KAL/Die PARTEI) Vorlage: DHH/2023/5034 Abstimmungsergebnis: Erledigt, keine Abstimmung Der Vorsitzende: Ich rufe auf 1.177, Karlsruher Liste/DIE PARTEI, Erhöhung des Stunden- satzes für Schulbegleitung, pädagogische und begleitende Hilfen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARETI): Der Antrag meiner Fraktion hat sich durch die Antwort der Verwaltung erledigt.