Frauenberatungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen

Vorlage: DHH/2023/5023
Art: Haushalt THH 5000
Datum: 18.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 21.11.2023

    TOP: 1.165

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Interfrak_016
    Extrahierter Text

    Gemeinderatsfraktionen SPD, CDU, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/5023 Thema: Frauenberatungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  274  5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Produktgruppe: 3630-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Das Angebot der Frauenberatungsstelle für Frauen und Mädchen vom Sozialdienst katholischer Frauen wird um 10 Wochenstunden erweitert. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Thema: Frauenberatungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Sozialdienst katholischer Frauen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V.  Sachverhalt | Begründung Frauen sind oft in ihren eigenen vier Wänden gefährlichen Situationen ausgesetzt und es ist von entscheiden- der Bedeutung, dass die Stadt Karlsruhe keine Abstriche zulässt, wenn es um den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt geht. Zwischen 2013 und 2017 ist die Zahl der häuslichen Gewaltfälle in Deutschland von über 121.000 auf fast 140.000 gestiegen. Im Durchschnitt wurde im vergangenen Jahr alle zwei bis drei Tage eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. * Es ist ein fundamentales Recht eines jeden Menschen, ein Leben ohne Gewalt führen zu können. Im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention ist es die Pflicht der Stadt Karlsruhe und ihrer Institutionen, dieses Recht zu gewährleisten, Gewalt zu verhindern und die Betroffenen zu schützen. Die Vereine und Organisatio- nen in Karlsruhe, die sich für Gewaltprävention und den Schutz von betroffenen Mädchen und Frauen enga- gieren, berichten, dass die ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht ausreichen, um ihren Klientinnen eine optimale Unterstützung anzubieten. Wir setzen uns nachdrücklich für die Unterstützung des Sozialdienstes katholischer Frauen im Stadt- und Land- kreis Karlsruhe e.V. ein, der in diesem hochsensiblen Bereich Wichtiges und Unverzichtbares für unsere Stadt leistet. Durch eine moderate Erhöhung der bisherigen Personalaufwendungen von 22.000 € pro Haushaltsjahr könnte der Sozialdienst katholischer Frauen sein Angebot in der Frauenberatungsstelle um 10 Wochenstunden erweitern. Diese Erweiterung ist dringend notwendig, da die Beratungsstelle aufgrund hoher Nachfrage stark ausgelastet ist. Es darf nicht sein, dass Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, lange Wartezeiten und begrenzte Beratungseinheiten in Kauf nehmen müssen, um Hilfe in einer Notsituation zu erhalten oder ihre Rechte durchzusetzen. Dies ist nicht nur eine Frage des Respekts gegenüber den Opfern häuslicher Gewalt, sondern auch eine Verpflichtung, die sich aus der Istanbul-Konvention für unsere Stadt ergibt. *Quellenangabe: https://www.dw.com/de/gewalt-gegen-frauen-zuhause-droht-die-gefahr/a-46408768 Unterzeichnet von: Yvette Melchien und SPD-Fraktion Dr. Thomas Müller, Bettina Meier-Augenstein, Dr. Rahsan Dogan und CDU-Fraktion

  • Antrag_KAL-DiePartei_039
    Extrahierter Text

    KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.11.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/5023 Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis e.V. (SkF): Zuschusserhöhung zu Erhöhung Stunden in der Frauenberatung  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  274  5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  36 / 3630-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Zuschusserhöhung SkF zur Erhöhung des Beratungsangebots in der Frauenberatungsstelle um 10 Wochenar- beitsstunden. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis e.V. (SkF): Zuschusserhöhung zu Erhöhung Stunden in der Frauenberatung Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis e.V. (SkF) Akademiestr.15 76133 Karlsruhe  Sachverhalt | Begründung Im Zuge der Umsetzung der Istanbulkonvention ist die Umsetzung eines ausreichenden Beratungsangebot, das auf individuelle Notlagen schnell eingehen kann, dringlich. Zur Bedarfsdeckung benötigt der SkF zusätzli- che 10 Wochenarbeitsstunden in der Frauenberatung. Dafür erhält der Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis e.V. (SkF) eine Zuschusserhöhung von 22.000€/Jahr. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer, Michael Haug und Karlsruher Liste / Die PARTEI Fraktion

  • 5023 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/5023 Frauenberatungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen Interfraktioneller Antrag: CDU, SPD Antrag: KAL-Die Partei Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 259 3160-500 Aufwand (in Euro) 2024 2025 2026 2027 2028 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 aus Sicht der Verwaltung nicht erfol- gen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • Auszug Protokoll GR Antrag 1.165
    Extrahierter Text

    Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.165 (Seite 259): Frauenberatungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen (CDU, SPD | KAL/Die PARTEI) Vorlage: DHH/2023/5023 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (43 JA, 1 Nein) Der Vorsitzende: Ich rufe auf zwei Anträge zum Thema Frauenberatungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen, einmal ein Antrag von CDU und SPD und einmal ein Antrag Karlsru- her Liste/Die PARTEI. Es geht jeweils um 22.000 Euro Zuschusserhöhung. Stadträtin Melchien (SPD): Ich rede jetzt zu den beiden Anträgen 1.165 und 1.166, die wir beide unterschiedlich interfraktionell eingereicht haben. Die Träger der Karlsruher Frauen- häuser, sowohl der SKF als auch der Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kindern, haben beide aufgewiesen, dass sie einen erhöhten Bedarf an Beratung haben, dass dieser Beratungsbedarf höher ist, als den, den sie derzeit abbilden können. Beide ha- ben das gleichermaßen getan, dass sie uns nachdrücklich davon überzeugt, dass eine An- passung der Stundenzahl im Rahmen der Umsetzung der Istanbul Konvention durchaus geboten ist. Deswegen haben wir diese Anträge gestellt, beide um 22.000 Euro zu erhö- hen. Damit ist eine Erhöhung der Wochenstundenzahl ungefähr um 10 Stunden der Bera- tungsleistung möglich, und die würden wir gerne trotz aller angespannten Haushaltslage in diesem ganz vulnerablen Bereich durchsetzen und werben um Unterstützung. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Ich rede zu den Anträgen 1.165, 1.166 und 1.170, weil diese Träger im Bereich Prävention, Fachberatung und Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen bei häuslicher Gewalt und im Bereich von Prävention und Beratung bei se- xualisierter Gewalt sehr viel leisten. Die Beratungsfälle steigen und die Stunden steigen und wir wollen ja keine Abfertigung in diesen besonderen vulnerablen Situationen, – 2 – sondern wir wollen eine rasche, zeitnahe und professionelle Unterstützung. Der Unterstüt- zungsbedarf wurde im Rahmen der Vorlagen zur Istanbul Konvention mehrfach, zuletzt auch hier im Gemeinderat im Dezember 2022 festgestellt. Es ist also nichts Neues, was hier gefordert wird, aber was Notwendiges und daher stimmen wir Grüne diesen von mir genannten Anträgen mit den Ordnungszahlen 1.165, 1.166 und 1.170 zu. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Ich würde auch zu den Anträgen 1.165, 1.166 und 1.170 sprechen wollen, weil sie letztlich die gleiche Zielsetzung haben. Uns geht es darum, wir haben hier in diesem Haus uns immer moralisch in erster Linie verpflichtet gefühlt, hinter unseren Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern den Trägerverbänden, die hier uns bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in unverzichtbarer Weise unterstützen, zu stellen. Wünschenswert gelöst wäre das Problem natürlich, wenn wir Mittel von Bund oder Land in irgendeiner Weise bekämen. Sie kennen die Problematik, es ist eine freiwillige Leistung, keine Pflichtaufgabe. Allerdings müssen wir jetzt die akute Situation lösen. Die beiden Trä- gervereine haben uns glaubhaft versichert und auch belegen können, dass sie einfach ei- nen erhöhten Bedarf haben. Die Fallzahlen steigen, wir hatten es vorhin schon und das Problem ist jetzt, dass halt Wartezeiten vergeben werden an hilfesuchende Frauen und Fa- milien und das kann es natürlich nicht sein, denn wer schon die Hemmschwelle überwin- det und sagt bei häuslicher Gewalt, ich wende mich an eine Beratungsstelle, dem muss akut und sofort geholfen werden. Also da darf man auch keine Zeit verstreichen lassen. Insofern werben wir auch um Zustimmung raus für unsere Anträge. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag 1.165, Frauenbe- ratungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen, Erhöhung um 22.000 Euro. Und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. Das ist eine mehrheitliche Zustimmung.