"Verein Schwerhörige und Spätertaubte" - Zuschusserhöhung
| Vorlage: | DHH/2023/5022 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 5000 |
| Datum: | 17.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 21.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/5022 Thema: Verein Schwerhörige und Spätertaubte - Zuschusserhöhung Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 259 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Beratung und Unterstützung von Schwerhörigen und Spätertaubten. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Thema: Verein Schwerhörige und Spätertaubte - Zuschusserhöhung Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Verein für Schwerhörige und Spätertaubte Sachverhalt | Begründung Der Zuschuss für den Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten reicht aufgrund gestiegener Nebenkos- ten, insbesondere für Energie, nicht mehr aus. Daher ist eine weitere Aufstockung notwendig, damit der Ser- vice, insbesondere die Beratung für Betroffene, weiterhin angeboten werden kann. Das Büro ist nahezu täglich besetzt und unterstützt derzeit Pflegeheime dabei, den Umgang mit hörgemin- derten Bewohnenden unter Berücksichtigung ihrer Höreinschränkungen zu verbessern. Die SPD-Fraktion beantragt zur Sicherstellung dieser Unterstützung eine Erhöhung der Mittel um 2.000 €. Es ist ein geringer Betrag, für den Verein ist diese Erhöhung aber dringend notwendig. Unterzeichnet von: Yvette Melchien und SPD-Fraktion
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KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/5022 Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V.: Erhöhung Mietzuschuss Haus des Sports Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V. erhält eine jährliche Förderung von 4.800€. Es ist zu prüfen, ob im Haushalt der Sozial- und Jugendbehörde auch für die kommenden Jahre bereits die För- dersumme von 2.800€ für den Verein eingeplant ist. Wenn nicht, würde sich die beantragte Förderung von 2.000€ auf den gesamten Betrag von 4.800€ erhöhen. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V.: Erhöhung Mietzuschuss Haus des Sports Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V. Im Haus dews Sports Am Fächerbad 5 76131 Karlsruhe Sachverhalt | Begründung Der Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V. Hat seine Büroräume im Haus des Sports und koordiniert von dort aus die Vereinsarbeit. Die Raumkosten im Haus des Sports sind zwischenzeitlich stark angestiegen. Aufgrund der Sozialstruktur der Vereinsmitglieder sind die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge sehr gering. Zuletzt bekam der ehrenamtlich geführte Verein über die Sozial- und Jugendbehörde nach eigenen Aussagen einen einmaligen Zuschuss von 2.800€. Um die Beratungsarbeit des Vereins weiter zu gewährleisten und die Mietkosten im Haus des Sports weiter stemmen zu können, benötigt der Verein einen Zuschuss von 4.800€ / Jahr. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Michael Haug Karlsruher Liste / Die PARTEI-Fraktion
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Die Linke, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/5022 Zuschusserhöhung für Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V. Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Zuschusserhöhung für Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V. Haus des Sports Am Fächerbad 5 76131 Karlsruhe Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Der Zuschuss für den Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V. wird um 2.000 Euro auf 4.800 Euro jährlich erhöht. Begründung: Der Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten Karlsruhe e.V. bietet regelmäßige Beratung und Unterstüt- zung von Betroffenen durch qualifizierte, selbst betroffene Berater (Peer Counseling) durch. Außerdem werden Veranstaltungen durchgeführt, auf denen Spenden eingeworben werden. Der Verein hat zu diesem Zweck Räume im Haus des Sports angemietet. Die Miete beträgt 12 x 275 Euro jährlich für die Räumlichkeiten plus zusätzlichen Sachkosten etwa in gleicher Höhe. Die 70 zahlenden Mitglieder des Vereins zahlen im Schnitt 45 Euro jährlich. Davon müssen pro Mitglied 20 Euro an den Deutschen Schwerhörigenbund als zentraler Organisation abgeführt werden. Die Stadt Karlsruhe zahlte zunächst 1.900 Euro Zuschuss und im Jahr 2023 einmalig 2.800 Euro. Mit zusätzlichen 2.000 Euro Zuschuss durch die Stadt wäre die Arbeit des Vereins auskömmlich finanziert. Unterzeichnet von: Lukas Arlsan Karin Binder Mathilde Göttel
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HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/5022 „Verein Schwerhörige und Spätertaubte“ - Zuschusserhöhung Antrag: SPD, KAL-Die Partei, Die Linke Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 259 3160-500 Aufwand (in Euro) 2024 2025 2026 2027 2028 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Der Verwaltungsentwurf für den Doppelhaushalt 2024/2025 sieht einen Zuschuss für den „Verein für Schwerhörige und Spätertaubte“ in Höhe von 2.836 Euro pro Jahr vor. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 aus Sicht der Verwaltung nicht erfol- gen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.
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Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.164 (Seite 259): "Verein Schwerhörige und Spätertaubte" – Zuschusserhöhung (SPD | KAL/Die PARTEI | DIE LINKE.) Vorlage: DHH/2023/5022 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (29 Ja, 13 Nein) Der Vorsitzende: Ich rufe auf den Antrag 1.164 SPD, Karlsruher Liste/Die PARTEI, DIE LINKE. Es sind drei Anträge. Da geht es um den Verein Schwerhörige und Spätertaubte, eine Zuschusserhöhung. Stadtrat Zeh (SPD): Der Verein der Spätertaubten und Schwerhöhen ist ein sehr aktiver, aber sehr kleiner Verein, der inzwischen im Haus des Sports aktiv ist. Er macht dort mehr- fach in der Woche Beratungen, weil natürlich die Probleme recht unterschiedlich sind, auch akut. Er hat viel Kontakt auch zu den entsprechenden Akteuren und ist im Beirat für Menschen mit Behinderung aktiv. Aber die Miete wird bereits seit einiger Zeit von der So- zial- und Jugendbehörde bezahlt. Sie sind dieses Jahr überrascht worden von den hohen Nebenkosten, die bis jetzt nicht abgebildet waren. Also sowohl Energie als auch Heizung ist natürlich deutlich teurer geworden. Daher stellen wir den Antrag, den Zuschuss um 2.000 Euro zu erhöhen. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Unser Ziel war es, auch im Sozialbereicht, wo es notwendig ist, zu erhalten. Hierzu gehört auch dieser Bereich, wo wir sagen, es ist wichtig, dass erhalten bleibt mit der bisherigen Förderung. Und es wird auch die Miete schon übernommen, also die Förderung ist damit schon höher als die 2836 Euro und wir meinen, dass dies notwen- dig bleibt, dass dies erhalten bleibt, aber nicht mehr. – 2 – Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. Das ist eine mehrheitliche Annahme.