Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Suchtberatungsstelle

Vorlage: DHH/2023/5016
Art: Haushalt THH 5000
Datum: 17.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 21.11.2023

    TOP: 1.174

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Externe_004
    Extrahierter Text

    Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.09.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/5016 Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Suchtberatungsstelle  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  262  5000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  31 | 3110-500 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Suchtberatungsstelle Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH  Sachverhalt | Begründung Siehe Antrag Externe_004_Anlage 1 Schreiben Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Unterzeichnet von:

  • Antrag Externe_004_Anlage 1
    Extrahierter Text

    Sitz der Gesellschaft Mönchkopfstraße 21 76571 Gaggenau Geschäftsführung Erwin Seiser Handelsregister Amtsgericht Mannheim HRB 711405 Steuer-Nr. 41432/10701 Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Mönchkopfstraße 21, 76571 Gaggenau Geschäftskonto Volksbank Pforzheim IBAN: DE 74 6669 0000 0003 4892 90 BIC: VBPFDE66XXX Betreff: Finanzierung unserer Suchtberatungsstelle/ Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses Sehr geehrte Damen und Herren, wir führen in unserer Psychosozialen Beratungs- und Beratungsstelle in der Adlerstraße 31 zahlreiche Angebote für die Bevölkerung der Stadt Karlsruhe durch:  Suchtberatung für Betroffene, Angehörige und Multiplikatoren  Suchtprävention  Ambulante Rehabilitation und ambulante Nachsorge für Suchtkranke  Angebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien – Kindergruppen Regenbogen  Salto Elterntraining - Kinder und Eltern im Blick (bis 12-2022)  Anlaufstelle BESS für Menschen mit einer Essstörung  In Kooperation mit der Af-ka das Arbeitsintegrationsprojekt Wegweiser in Arbeit  In Kooperation mit dem Fischer-Haus e.V. das rehapro- Arbeitsintegrationsprojekt BEAS (Begleiteter Einstieg ins Arbeitsleben mit Starthilfe) für die Region Karlsruhe Details und weitere Angebote finden Sie auch unter www.diakonische-suchthilfe- mittelbaden.de. Dabei sind wir sehr gut im Suchthilfenetzwerk der Stadt/Landkreis Karlsruhe integriert und vernetzt. _____ _____ Gaggenau, 26.09.2023 An die Kämmerei der Stadt Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 10 76133 Karlsruhe Cc: Direktion Sozial- und Jugendbehörde Frau Karina Langeneckert Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Mönchkopfstraße 21 76571 Gaggenau www.diakonische-suchthilfe- mittelbaden.de Tel. 07225 9744 29 Fax 07225 9744 89 eseiser@diakonische- suchthilfe-mittelbaden.de Seite 2 von 3 Seiten Unsere Suchtberatungsstelle in Karlsruhe wird sowohl von kommunaler (Stadt Karlsruhe) wie auch von Landesseite durch Zuschüsse unterstützt. Diese Zuschüsse und die darüber hinaus erzielbaren Einnahmen reichen allerdings bei Weitem nicht aus, um die vorgehaltenen Angebote zu finanzieren. Insbesondere aus der Suchtberatung entstehen uns jedes Jahr hohe Defizite, die aufgrund der aktuellen Kosten- und Zuschussentwicklung leider noch weiter anwachsen. Diese Situation ist für uns als Träger äußerst belastend und daher wenden wir uns mit diesem Schreiben an Sie und bitten um Unterstützung. Die aktuelle betriebswirtschaftliche Situation stellt sich für das Jahr 2022 wie folgt dar: Förderung Suchtberatung durch die Stadt KA (3,0 Stellen) 112.334,00 € Förderung Regenbogen durch die Stadt KA 26.962,00 € Förderung BESS durch die Stadt KA (0,35 Stellen) 22.981,00 € Förderung Suchtberatung durch das Land (17.900 € je Vollzeitfachkraftstelle) für Suchtberatung 3,0 Stellen 53.700,00 € und BESS 0,25 Stellen 4.475,00 € Regenbogen und BESS sind so finanziert, dass die Zuschüsse (im Zusammenwirken der weiteren Finanzierungen, wie z.B. Spenden bei Regenbogen bzw. der AOK-Zuschuss bei BESS) die entstehenden Kosten decken. Bei der Suchtberatung sieht dies anders aus. Hier stehen dem Förderbetrag Personalkosten (nur für die 3,0 Fachkraftstellen) in Höhe von ca. 266.000,00 € gegenüber. Dabei noch nicht berücksichtigt sind die Kosten für die Verwaltung und die Miet- und Sachkosten. Diese belaufen sich auf ca. 65.000,00 €. Damit stehen der Förderung in Höhe von 166.0340,00 € Kosten in Höhe von 331.236,39 € gegenüber. Aus Leistungen der Suchtberatungsstelle lassen sich maximal 80.000,00 € weitere Erlöse erzielen, sodass für 2022 ein rechnerisches Defizit in Höhe von 85.202,39 entsteht, das von uns durch eingeworbene Drittmittel auf 70.285,61 € reduziert werden konnte. Dies entspricht auch der Situation der Vorjahre – mit weiter steigender Tendenz (2021 68.045,34 € Defizit). Die Deckung erfolgte aus Trägermitteln (keine kirchliche/diakonische Mittel). Dieses hohe finanzielle Engagement ist uns als Träger nicht weiterhin möglich, zumal die Unterdeckung im Jahr 2023 durch drastisch steigende Personal-, Energie- und Sachkosten sich noch weiter erhöhen wird und die gewährte Steigerung/Dynamisierung der Zuschüsse für 2022 mit lediglich 1,8% den realen Kostensteigerungen weit hinterherhängt. Seite 3 von 3 Seiten Wir wenden uns aufgrund der brisanten betriebswirtschaftlichen Situation an Sie mit dem Anliegen, den Zuschuss für die Suchtberatung im Haushalt der Stadt ab 2024 um 25.000 € je geförderter Stelle auf dann in der Summe 187.334,00 € für 3,0 Fachkraftstellen zu erhöhen. Nur mit einer auskömmlichen Finanzierung können wir unser Angebot auch künftig aufrechterhalten und somit die hilfesuchenden Menschen qualifiziert und erfolgreich unterstützen. Für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Stephan Peter-Höner Erwin Seiser Leiter der Beratungsstelle Geschäftsführer

  • 5016 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/5016 Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Suchtberatungsstelle Antrag: Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 262 3110-500 Aufwand (in Euro) 2024 2025 2026 2027 2028 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ und „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 aus Sicht der Verwaltung nicht erfol- gen. Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • Auszug Protokoll GR Antrag 1.174_1.175
    Extrahierter Text

    Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.174 (Seite 262): Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Sucht- beratungsstelle (Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH) Vorlage: DHH/2023/5016 Antrag 1.175 (Seite 262): Keine Mieterhöhung bei der Diakonischen Suchthilfe Mittelba- den (CDU) Vorlage: DHH/2023/5015 Abstimmungsergebnis: Antrag 1.174 mit Sperrvermerk: mehrheitlich abgelehnt (7 JA, 37 Nein) Antrag 1.174 ohne Sperrvermerk: mehrheitlich zugestimmt (43 Ja, 1 Nein) Antrag 1.175: zurückgezogen Der Vorsitzende: Wir kommen jetzt zum Antrag 1.174 der Diakonischen Suchthilfe, An- trag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Suchtberatungsstelle. Ich gehe da- von aus, dass es sich beim CDU-Antrag unter 1.175 um denselben Träger handelt. Da geht es um keine Mieterhöhung bei der Diakonischen Suchthilfe. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Der Antrag der Diakonischen Suchthilfe hat uns einiges Kopf- zerbrechen gekostet. Es hat viele Gespräche auch interfraktionell dazu gegeben, und wir haben uns wirklich bis in die letzten Minuten viel Mühe gegeben, das Ganze raus zu klabüstern, wie man das am besten macht. Die Diakonische Suchthilfe Mittelbaden ging aus dem Diakonischen Werk hervor, das 2010 die Mitarbeit in der Suchthilfe eingestellt hat. Wir haben Gespräche gehabt mit der Suchthilfe, wir haben auch die Aufstellung gese- hen und haben die Befürchtung, dass eine Insolvenz zumindest nicht ausgeschlossen ist. Wir haben sehr viele tolle soziale Projekte, aber da sind wir sicher noch ein bisschen mit Nachholbedarf zu versehen. Wir glauben, dass es einfach notwendig ist, dass diese Sucht- hilfe in Karlsruhe weiter besteht, vor allem für die Bereiche, wo es um die Störungen bei – 2 – Kinder und Jugendlichen geht und auch um diese Regenbogengruppe, wo es darum geht, dass Kinder betreut werden und geführt werden aus Familien, die suchtbelastet sind. Wir glauben auch, dass es notwendig ist, bei all diesen Bereichen, nachdem noch die AOK aus dem Bereich der Essstörungen ausgestiegen ist, wir schauen müssen, wie wir hinkommen. Wir haben uns Folgendes überlegt, wir werden 35.000 Euro mit Sperrvermerk einstellen und im Februar, Herr Bürgermeister Lenz, im Sozialausschuss darüber sprechen müssen, zusammen mit dem Träger und mit den Fachleuten des Amtes, dass wir das Ganze mit ei- ner guten Konzeption, die zukunftsfähig ist, überlegen. Und ich denke, das wäre ein Weg jetzt das Risiko einer Insolvenz dieses Trägers, ich denke immer an initial dabei, durchzu- führen, um bis dahin eine Lösung zu finden, wie es dann insgesamt weitergeht. Denn das sind auch Aufgaben, die sonst die Stadt als solches übernehmen müsste. Und ich glaube, es wäre gut, der Träger ist sehr bemüht, aber ich glaube, man muss ihm auch ein bisschen helfen, dass das auf diesem Wege weitergeht. Stadtrat Riebel (GRÜNE): Die Diakonische Suchthilfe hat ihren Antrag hier als Bürger*in- nenantrag eingebracht und die Kosten dieser wichtigen Aufgabe sind wirklich nicht ge- deckt und die Lage ist wirklich prekär. Das wurde uns da immer wieder dargestellt und das war auch sehr glaubhaft. Da ist eine Erhöhung der städtischen Förderung aus unserer Sicht zwingend erforderlich, um deren Existenz zu sichern. Langfristig braucht es wahrscheinlich sogar die 75.000 Euro, aber darüber muss dann erst im nächsten Haushalt entschieden werden. Das ist jetzt, glaube ich, zu früh, darüber zu entscheiden. Die Existenz kann jetzt erst einmal mit einer Erhöhung um die 35.000 Euro gesichert werden, so wie es eben auch schon von der CDU vorgebracht wurde. Der Ausstieg der AOK aus dem Angebot BESS er- schwert die Situation nochmal. Aber nur eine Deckung des Betrags vom BESS, was jetzt eben wegfällt, um die 8.000 Euro, reicht bei weitem nicht aus. Und im Sinne der Haushaltssicherung und der Existenzsiche- rung der Diakonischen Suchthilfe ist es sicherlich gut, wenn wir die 35.000 Euro jetzt hier stellen. Ich hätte jetzt nicht unbedingt den Sperrvermerk hier gebraucht, aber ich glaube, daran soll es jetzt nicht scheitern, wenn wir da nochmal in die Diskussion gehen und den Sperrvermerk da drin haben. Stadträtin Melchien (SPD): Es ist extrem unüblich, dass wenn kein Antrag aus diesen Rei- hen hier erfolgt und nur ein Bürger*innen-Antrag gestellt wird, dass der dann mehrheits- fähig ist. Und deswegen bin ich extrem froh, dass hier die Fachsprecher der verschiedenen Fraktionen sich geeinigt haben, gesagt haben, doch, die Situation ist so dringlich, da be- steht Handlungsbedarf, und zwar jetzt und nicht, wenn die Haushaltslage sich verbessert und dafür erstmal herzlichen Dank an alle, die sich jetzt hier den Kopf zerbrochen haben. Ich glaube, es ist genau richtig, jetzt mit 35.000 Euro jährlich Zuschusserhöhungen zu star- ten und dann in die intensivere fachliche Beratung zu gehen im Sozialausschuss, nur dafür dient der Sperrvermerk. Keiner von uns denkt, dass sie diese Mittel nicht brauchen wer- den, sondern es geht darum, sich einfach intensiv mit dem Thema und wie mein Kollege Müllers ausgeführt hat, auch mit der Zukunftsfestigkeit der Diakonischen Suchthilfe Mittel- baden und ihre ganz wertvollen Bestandteile der Suchtberatung auseinanderzusetzen. Ganz viel wurde schon angesprochen zu den Gründen, woher diese Schieflage rührt. Was noch nicht angesprochen wurde, ich hier aber auch nicht unerwähnt lassen möchte, ist, dass seit 20 Jahren die Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg für die Personalstellen, – 3 – gleichwohl sie gefordert sind, nicht erhöht wurden. Ich finde, das ist ein wunderbares Thema für den Städtetag hier auch nochmal aktiv zu werden, weil darunter alle Beratungs- stellen in Baden-Württemberg leiden. Und deswegen finde ich es genau richtig, dass wir für Karlsruhe zumindest eine Lösung finden, um diesen unverzichtbaren Bestandteil der Karlsruher Suchthilfe nicht zu gefährden. Bürgermeister Lenz: Zunächst einmal herzlichen Dank. Sie geben uns so einen gewissen Rückenwind einzusteigen und nicht zu warten bis zum Sozialausschuss im Februar. Deswe- gen habe ich gerade mit Herrn Oberbürgermeister vereinbart, dass wir uns unverzüglich mit der Suchthilfe zusammensetzen, aber auch aus der Tradition heraus zweierlei. Erstens, Sie haben heute schon ein-, zweimal gehört, Kollegin Luczak-Schwarz guckt. Ich sage aber auch nicht, um wen es geht. Es gibt immer wieder mehrere, nicht Sie persönlich, wo wir einsteigen, und wir lassen niemanden hängen, wenn Insolvenz oder besondere fi- nanzielle Herausforderungen, ich sage mal, eine Schieflage droht. Jetzt geben Sie uns hier diese Zeichnung, diese die Aufforderung, etwas zu tun. Da würden wir es gerne unmittel- bar tun und nicht abwarten wollen und dann im Ausschuss etwas vorstellen, dann noch Sperrvermerkdiskussionen. Wir schlagen Ihnen vor, wir gehen jetzt in die Gespräche, es wurde auch die Regenbogengruppe, lieber Thomas Müller, von dir genannt, wir nehmen es dann aber den Jugendhilfeausschuss und dann hoffe ich einfach mal, dass wir es dann auch geklärt haben. Und Sie kennen uns, ich habe natürlich mit der AOK schon lange ge- sprochen, das ist auch verständlich, warum aus verschiedenen Gründen das nicht mehr so geht mit den 8.000 Euro, aber ich glaube, die Haushaltsberatung im Sozialdezernat in mei- nem Bereich zeigt doch, dass wir an der Stelle an 35.000 Euro auch unser Etat keine Schieflage erleiden wird. Wir werden immerhin auch noch ganz andere Summen ausglei- chen, die sie bei uns ausbuchen. Und ich glaube, die Suchthilfe ist es einfach wert, deswe- gen herzlichen Dank und wir kommen auf Sie zu, allerdings dann informell früher als der 1. Februar und formell dann spätestens im Jugendhilfeausschuss. Der Vorsitzende: Wir gehen jetzt in die Abarbeitung der Anträge. Zunächst liegt ein Bür- gerantrag vor, von der Einrichtung selber. Und da sind wir jetzt auf 75.000 Euro gekom- men. Das stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt gab es den Vorschlag von Ihnen, den Zuschuss um 35.000 Euro zu erhöhen. Sie begründen es damit, dass die finanzielle Schieflage der Beratungsstelle für Sie offen- sichtlich ist. Insofern würde ich Ihnen empfehlen, keinen Sperrvermerk dran zu machen, sondern die Zusage anzunehmen, dass wir im Jugendhilfeausschuss, Schrägstrich, dann im nächsten oder übernächsten Sozialausschuss von den Konzeptionsentwicklungen und den Gesprächen berichten. Aber wenn es absolut nötig ist, dass die Beratungsstelle über die Runden kommt, dann macht der Sperrvermerk an der Stelle auch keinen Sinn. Deswegen würde ich jetzt gerne 35.000 Euro ohne Sperrvermerk hier zur Abstimmung stellen und bitte Sie um Ihr entsprechendes Votum ab jetzt (mehrheitliche Zustimmung). Und dann gibt es noch den Antrag der CDU auf Mietkosten. (Zuruf: Den ziehen wir zurück!)