Kunstkommission straffer organisieren

Vorlage: DHH/2023/4101/1
Art: Antrag
Datum: 25.01.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Kulturausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.03.2024

    TOP: 7

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    FW | FÜR Karlsruhe Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 06.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/4101 Kunstkommission straffer organisieren  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt  212  4100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  11 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Vorlagen für die Kunskommission, sowie Unterlagen von Künstlerinnen und Künstlern, werden vorab zur Verfügung gestelllt. Die Kunstkommission tagt im Anschluss an den Kulturausschuss. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Kunstkommission straffer organisieren Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Einige Unterausschüsse und Kommission kosten der Verwaltung und dem Gemeinderat viel Zeit. Diese kann durch eine straffere Struktur und durch das Angliedern an entsprechende Ausschüsse gekürzt werden. Dazu gehört auch die Bereitstellung von allen nötigen Unterlagen, inklusive Präsentationen. Unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach, Petra Lorenz, Jürgen Wenzel

  • Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/4101 Kunstkommission straffer organisieren Antrag: FW|FÜR Seite HH-Plan Produktbereich Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 212 11 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Die Kunstkommission ist ein gemeinderätlich eingesetztes Gremium. Sollte im Zuge der Gemeinderatswah- len 2024 die Entscheidung durch den Gemeinderat gefällt werden, dass die Kunstkommission zum Beispiel terminlich an die Kulturausschuss-Sitzungen gekoppelt werden soll, kann die Verwaltung dieses Vorgehen ab 2025 umsetzen. Die Termine für die Kunstkommission in 2024 sind bereits terminiert und kommuni- ziert. Die Verwaltung strebt an, im Zuge der Neukonstituierung nach der Kommunalwahl 2024 bei der Bestel- lung und Besetzung der Gremien einheitliche und effektive Regularien zu treffen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag für das Jahr 2024 abzulehnen.

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: DHH/2023/4101/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Kunstkommission straffer organisieren (FW | FÜR-Gemeinderatsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Kulturausschuss 06.03.2024 7 Ö Beratung Kurzfassung Von einem Anschluss der Kunstkommission an den Kulturausschuss soll aus zeitlichen und organisatorischen Gründen abgesehen werden. Eine Reduzierung der Termine, eine Straffung der Sitzungen und eine Zusammenlegung von Kunstkommission und Kunstankaufskommission wird empfohlen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Kulturausschuss als auch die Kunstkommission setzen sich aus gemeinderätlichen Mitgliedern und sachkundigen Einwohner*innen zusammen. Während die gemeinderätlichen Mitglieder der Kunstkommission auch im Kulturausschuss vertreten sind, stimmen die sachkundigen Einwohner*innen der beiden Gremien nicht überein. Wenn die Kunstkommission nach Kulturauschuss-Sitzungen stattfinden sollte, müsste ein klarer Zeitpunkt und das Ende der Kulturausschuss-Sitzung fest definiert sein. Das ist je nach Tagesordnungen nicht planbar. Kunstkommissions-Sitzungen, in denen auch Jurierungen vorgenommen werden, wären entsprechend auch länger. Das heißt, Doppelsitzungen würden unter Umständen bis in die späteren Abendstunden dauern. Von einem Anschluss der Kunstkommission an den Kulturausschuss soll daher aus zeitlichen und organisatorischen Gründen abgesehen werden. Zur Straffung der Kunstkommission gibt es folgende Möglichkeiten: Über die zu behandelnden Themen werden die Mitglieder der Kunstkommission in den Beschlussvorlagen informiert. Hierzu erstellte und bisher zur Sitzung gezeigte Power-Point- Präsentationen können auf Wunsch bereits mit den Sitzungsunterlagen versandt werden. Die Jurierung der Kunst-am-Bau-Entwürfe erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien für Architekturwettbewerbe. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten können demzufolge den Mitgliedern der Kunstkommission nicht vor der Jurierung zur Kenntnis gegeben werden. Die Sitzung der Kunstkommission kann jedoch straffer organisiert werden, in dem zum Beispiel Redezeiten eingeführt werden. Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, dass bei gleicher Haltung zu einem Thema, dies von weiteren Sitzungsteilnehmenden zum Beispiel durch Handzeichen signalisiert wird, um Redundanzen zu vermeiden. Vor allem mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Karlsruhe hält es die Verwaltung ebenfalls für möglich, nur zwei Sitzungstermine pro Jahr im Frühjahr und im Herbst anzusetzen. Denkbar ist darüber hinaus, dass die Kunstkommission und die Kunstankaufskommission ab Herbst 2024 zu einem Gremium zusammengeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, künftig die Kunstkommission auf zwei Sitzungstermine, im Frühjahr und im Herbst, zu reduzieren und die Struktur der Sitzung zu straffen. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, Kunstkommission und Kunstankaufskommission künftig zusammenzulegen. Dies erfordert eine Anpassung der „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“.