KSK 2030 - Klimaschutz durch Projektteam Bebauungspläne Innenstadt
| Vorlage: | DHH/2023/3109 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 3100 |
| Datum: | 18.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt, Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 21.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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KAL/Die Partei Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.11.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/3109 Klimaschutz durch Projektteam Bebauungspläne Innenstadt Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 157 3100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 56 / 5610-310 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Zweckbindung von Klimaschutzmittel für 6 Stellen Projektteam Babuungspläne Innenstadt beim Stadtpla- nungsamt DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Klimaschutz durch Projektteam Bebauungspläne Innenstadt Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Stadtplanungsamt Sachverhalt | Begründung Aus den Mitteln zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes werden 6 Stellen beim Stadtplanungsamt für eine Projektgruppe "Bebauungsplan Innenstadt" gebunden. In Anträgen aller Fraktionen zu baulichen Sachfragen hinsichtlich gestalterischer Stadtplanung, Quartiersent- wicklung wurde immer wieder deutlich, dass beinahe jedes größere Bauvorhaben mit einer geplanten Bebau- ung nach §34 BauGB zu viel Ärger in der Bevölkerung führt und immer die gleichen Sinn- und Sachfragen gestellt werden. Die wird zukünftig vermehrt die Karlsruher Innenstadt betreffen. Gerade mikroklimatische Aspekte insbesondere Versiegelungsgrad, Versickerung vor Ort, Baumpflanzungen und Dachbegrünung können in einem Bebauungsplan festgelegt werden. Das erhöht die Attraktivität der Quartiere, schützt die der Bewohner und zudem sichert es damit langfristig die Werthaltigkeit der jeweiligen Gebäude für die Eigentümer. Abhilfe kann ein möglichst flächendeckender Bebauungsplan für die Innenstadt schaffen. In den Antworten der Verwaltung wurde deutlich, dass hierzu derzeitig die personellen Kapazitäten nicht vorhanden sind. Eine neue Projektgruppe „Bebauungspläne Innenstadt“ könnte in den nächsten Jahren den Missstand aufar- beiten, sodass nach Ablauf der Projektzeit ein gut händelbarer Stand vorliegt. Die Mittel für die zusätzliche Stellen sollen aus den Mitteln zum Klimaschutz geschaffen werden. Wir stellen uns hier ein interdisziplinäres Projektteam von rund sechs Teammitgliedern vor. Davon ein mitar- beitender Projektleiter der zusätzliche Reportingaufgaben hat. Die gut honorierten Stellen der Projektmitglie- der sollen auf eine Projektlaufzeit von 5 Jahren befristet werden. Mit einem gut durchdachten Bebauungsplan Innenstadt kann die Stadt Karlsruhe aktiven Klimaschutz auf Jahre betreiben. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer, Michael Haug und Karlsruher Liste / Die PARTEI Fraktion
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HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/3109 KSK 2030 - Klimaschutz durch Projektteam Bebauungspläne Innenstadt Antrag: KAL-Die Partei Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 157 5610-310 1.310.56.10.07.06 4290/4000 Stellenveränderung (VZW) 2024 2025 2026 2027 2028 6,0 Aufwand (in Euro) 2024 2025 2026 2027 2028 -300.000 -300.000 -300.000 -300.000 -300.000 Die Stadtverwaltung legt grundsätzlich einen besonderen Fokus auf die Weiterentwicklung und die Zukunft der Innenstadt. Dabei spielen auch mikroklimatische Aspekte wie Versiegelungsgrad, Versickerung vor Ort, Baumpflanzungen und Dachbegrünung eine besondere Rolle. Die Stadtverwaltung erstellt in diesem Zuge bereits einen Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ (Grünsatzung 1), wel- cher eben diese Aspekte behandelt. Dieser Bebauungsplan befindet sich derzeit in der Prüfphase vor dem Auslegungsbeschluss und somit bereits in fortgeschrittenem Stadium der Aufstellung. Darüber hinaus passt die Stadtverwaltung im Zuge von erforderlichen Bebauungsplanänderungen auch die Festsetzungen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung seit geraumer Zeit sukzessive an beziehungs- weise ergänzt diese durch zeitgemäße Festsetzungen. Beispiele hierfür sind die Bebauungspläne 825 „Kerngebiet westliche Innenstadt, Änderung“ (2013) und 848 „Kaiserstraße Süd“ (2015). Vor diesem Hintergrund und auf Grund der aktuellen Finanzlage wird die Neuschaffung von sechs Projekt- stellen zur Erstellung eines „Bebauungsplans Innenstadt“ als nicht zielführend erachtet. Darüber hinaus wären derartige Stellen sinnvollerweise nicht ausschließlich beim Stadtplanungsamt zu verorten, sondern ebenso bei den intensiv am Bebauungsplanverfahren beteiligten weiteren städtischen Ämtern wie dem Lie- genschaftsamt, dem Tiefbauamt, dem Gartenbauamt, dem Umwelt und Arbeitsschutz sowie dem Zentralen Juristischen Dienst – um nur einige zu nennen. Auf Grund der aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen" und „Pflichtaufgaben ohne Weisung" im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.
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Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.42 (Seite 157): KSK 2030 - Klimaschutz durch Projektteam Bebauungspläne In- nenstadt (KAL/Die PARTEI) Vorlage: DHH/2023/3109 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt (5 JA, 37 Nein) Der Vorsitzende: Weiter geht es auf der Seite 157, ein Antrag der Karlsruher Liste/DIE PAR- TEI, Klimaanpassung, Projektteam Bebauungspläne Innenstadt. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Mit diesem Antrag wollen wir Mittel des Klimaschutzkon- zeptes für ein interdisziplinäres Projektteam binden. Diese Projektgruppe Bebauungspläne Innenstadt kann mit gut durchdachten Bebauungsplänen einen aktiven Klimaschutz betrei- ben. Sie verweisen in Ihrer Antwort auf das Bebauungsplanverfahren Grünsatzung. Die Ziele attraktive, klimaresistente grüne Quartiere sind auch die unseren und ein guter erster Schritt, auf den man aufbauen kann. Die Grünsatzung enthält somit viele wichtige Punkte. Es gibt aber Punkte, die die Grünsatzung nicht klären kann. Neben folgenden drei Punkte sind aus unserer Sicht die Bebauungspläne notwendig. Zum einen bezieht sich die Grünsatzung nur auf die Kernstadt, Innenstadt West und Ost, und nicht auf Gebiete, in denen gewohnt wird, Südstadt, Südweststadt etc. Die Grünsatzung ist nur zusätzlich zu den bestehenden Bauplänen oder § 34 BauGB zu sehen. Damit be- kommen Eigentümer und Bauherren nur die aus der Grünensatzung resultierenden Pflich- ten, haben aber keine Rechte. Und der dritte Punkt, wieso wir Bebauungspläne erforderlich halten, ist, dass in der Grünensatzung nicht alle Aspekte betrachtet werden, nicht Art und Maß, nicht überbaubare Grundstücksfläche inklusive Baulinien und Baugrenzen und so weiter. Das sind aber für uns wichtige Aspekte, wichtig für das Ziel, attraktive klimaresis- tente grüne Quartiere zu erreichen. – 2 – Stadtrat Maier (CDU): Auch hier wäre es nett gewesen, aber wir sehen die Prioritäten wo- anders, gehen mit der Verwaltungsantwort mit, denn wir glauben, dass gerade beim Stadt- planungsamt jetzt schon die Personaldecke recht dünn ist und von daher wollen wir dem Ganzen aktuell widerraten. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Herr Kollege Maier, das wäre jetzt die Argumentation gewesen, dem Antrag zuzustimmen, wenn die Personaldecke dünn ist, weil dann müsste man mehr Personalstellen schaffen. Das ist aber vielleicht nicht das Einzige, wo die Schwierigkeit liegt, sondern da lesen wir auch die Stellungnahmen der Verwaltung so, dass um das Ziel, das hier sicherlich viele teilen, die Grünstrukturen in der Innenstadt zu schützen, es eben nicht unbedingt die eine Maßnahme ist, nur Bebauungspläne im Stadtplanungsamt voranzutrei- ben, sondern auch in vielen anderen zuständigen Ämtern, die an der Erarbeitung von Be- bauungsplänen beteiligt sind, sei es das Gartenbauamt, der Zentrale Juristische Dienst. Ich denke, dass wir das Thema inhaltlich wirklich aufgreifen sollten, nach Beschlussfassung der Grünsatzung, die jetzt auch wirklich sehr zeitnah ansteht, um dann zu gucken, wo müssen wir wirklich nochmal nachjustieren, und in welchen Ämtern braucht es dann welchen Per- sonalbedarf, um hier in einer Maßnahme der Klimaanpassung auch wirklich einen Schritt voranzukommen. Und das ist auch wieder ein Beispiel dafür, warum es so wichtig ist, Klimaanpassung und Klimaschutz zu differenzieren und zu sagen, was wir denn eigentlich meinen, weil Klimaschutz machen wir durch Bebauungspläne in den seltensten Fällen, son- dern wir verhindern nur, dass beispielsweise das Aufheizen in den hochbelasteten Innen- stadtquartieren geringer wird in den Sommermonaten. Das ist eine ganz klassische Klima- anpassungsmaßnahme, weswegen wir auch an dieser Verschiebung der Gelder im Klima- schutzkonzept jetzt erstmal nicht zustimmen können, sondern da wirklich darauf drängen, dass die Klimaanpassung nochmal sehr vertieft durchdacht wird, auch in den Budgets und in den verschiedenen Ansätzen, wofür die dann aufgewendet werden sollen. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortmeldungen bei Ihnen. In dem Regieplan steht das jetzt mit zwei Positionen drin, nämlich einmal die Schaffung, einmal die Gegenfinanzie- rung. Da es aber derselbe Tatbestand ist, können wir das zusammen aufrufen. Und damit stelle ich den Antrag der Karlsruher Liste/DIE PARTEI zur Abstimmung und bitte um Ihr Vo- tum ab jetzt. Das ist mehrheitliche Ablehnung.