HHSM - KSK 2030 - Klimaschutz und Wärmewende für die Bürger*innen (HHS_GR35)
| Vorlage: | DHH/2023/3107 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 3100 |
| Datum: | 18.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 21.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
GRÜNE Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/3107 Klimaschutz und Wärmewende für die Bürger*innen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 157 3100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 5610-310 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 687.716 687.716 687.716 687.716 687.716 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Klimaschutz und Wärmewende für die Bürger*innen Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Sachverhalt | Begründung Wir GRÜNE fordern, dass die in der zweiten Runde des Haushaltssicherungsprozesses vorgeschlagenen Kür- zungen im Haushaltsansatz für das Klimaschutzkonzept (HHS_GR35) nicht umgesetzt werden. Die dadurch gegenüber dem Haushaltsansatz zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel sollen zur Beschleunigung der Wärmewende in Karlsruhe eingesetzt werden. Hierzu wird insbesondere die bereits vorliegende Energieleitpla- nung weiterentwickelt. Wir fordern diese konkreten Maßnahmen: 1. Die Stadt entwickelt mindestens ein weiteres Zielszenario, das die klimapolitischen Anforderungen erfüllt, und in dem die gesetzten Rahmenannahmen alle bestmöglich realisierbar erscheinen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich einer noch plausibel erreichbaren Sanierungsrate. 2. Die Stadt setzt die vorgeschlagenen Planungen für alle Startermaßnahmen, soweit realisierbar, bis spätestens Ende 2025 um. 3. Die Stadtwerke Karlsruhe werden beauftragt, einen Zeitplan für alle Gebiete der Stadt vorzulegen, bis wann für diese eine Realisierung einer Fernwärmeversorgung geprüft und entschieden werden wird. Die vorbereiten- den Planungen werden so gestaltet, dass Bürger*innen für sich individuell erkennen können, wann eine Aus- sage über eine mögliche Fernwärmeversorgung getroffen wird. 4. Die Stadt prüft gemeinsam mit den Stadtwerken Karlsruhe in welchen Quartieren aufgrund der Gebäudety- pologien andere Lösungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung außer der Fernwärme kaum realisierbar sind. Für diese Quartiere werden die Untersuchungen bezüglich der Realisierbarkeit der Fernwärmeversorgung vorrangig durchgeführt. 5. Die Stadt prüft die Einführung eines Fördermechanismus für die Fernwärmeplanung und der Realisierung des Fernwärmeausbaus und setzt den Fördermechanismus nach einem positiven Prüfungsergebnis um. Der Fördermechanismus soll eine Beschleunigung der gebäudescharfen Fernwärmeplanung bewirken. Weiter soll eine Realisierung der Fernwärme in Quartieren gefördert werden, in denen die Fernwärme die einzige plausible Lösung für die klimaneutrale Wärmeversorgung ist, aber hohe wirtschaftliche Hürden aufweist. 6. Die Stadt erhöht die Mittel für die Energieberatung der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur, um dem absehbar steigenden Beratungsbedarf der Bürger*innen gerecht werden zu können. Die Stadt Karlsruhe nimmt mit ihrer Energieleitplanung eine Vorreiterrolle unter den Kommunen in Deutschland ein. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion mit den Bürger*innen wurde der große Mehrwert einer zügigen Weiterentwicklung und Konkretisierung vor allem der Wärmeplanung erkennbar. Die beantragten Mittel sollen dazu beitragen, den konkreten Wert der Energieleitplanung für die einzelnen Bürger*innen nochmals zu erhö- hen. Bürger*innen sollen aus der Energieleitplanung bessere, konkretere Informationen für die individuelle Planung der Wärmeversorgung ihrer Wohnungen ableiten können. Die Stadtwerke als wesentlicher Akteur in der Wärmeversorgung sollen gestärkt werden, ihre wichtige Rolle bei der Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Karlsruhe wahrzunehmen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein Teil der Daseinsvor- sorge und muss von allen Akteur*innen als solche gemeinsam angegangen werden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE Fraktion
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HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/3107 HHSM - KSK 2030 - Klimaschutz und Wärmewende für die Bürger*innen (HHS_GR35) Antrag: GRÜNE Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 157 5610-310 1.310.56.10.07.06 4290 Aufwand (in Euro) 2024 2025 2026 2027 2028 687.716 687.716 687.716 687.716 687.716 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Auf Grund der erwarteten finanziellen Entwicklung besteht für die Verwaltung weiterhin die Notwendig- keit, an den Haushaltssicherungsmaßnahmen festzuhalten. Die Maßnahmen wurden überprüft und als ver- tretbar seitens der Fachdezernate bewertet. Die Anregungen zum Energieleitplan (ELP) werden aufgenommen und im weiteren Verfahren und der Um- setzung des ELP geprüft. Die wesentlichen Prüfungen sind bereits mit dem eingeplanten Haushaltsansatz realisierbar. 1. Die Stadt ist offen für die Prüfung eines weiteren Szenarios. Hierfür werden voraussichtlich keine städtischen Haushaltsmittel benötigt. Es stehen noch restliche Fördermittel des Landes für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Ein zusätzliches Szenario würde sich daher nicht auf den Haushalt auswirken. Im Weiteren werden zunächst die Kosten für ein bis zwei weitere Szena- rien ermittelt. 2. Die Mittel für die Nahwärmenetze sind bereits im Doppelhaushalt eingeplant. 3. Die Stadtwerke Karlsruhe fokussieren sich bei dem Ausbau der Fernwärme auf die kontinuierliche Nachverdichtung an bestehenden Fernwärmetrassen und die im Energieleitplan grün hinterlegten Flächen. Die im Energieleitplan grün hinterlegten Flächen weisen ein sehr gutes Erschließungspotenzial für zusätzliche Fernwärmetrassen auf und haben höchste Priorität beim Ausbau des Fernwärmenetzes in Karlsruhe. Bis Ende 2024 soll die technische Bewertung dieser Flächen in Bezug auf den Fern- wärmeausbau abgeschlossen sein. Die konkrete Planung erfolgt im Jahr 2025. In diesem Zuge sollen auch die Karlsruher Bürger*innen umfassend über die Details der Ausbaupläne informiert werden. 4. Die Entscheidung über die Priorisierung der Fernwärme-Untersuchungsgebiete obliegt den Stadt- werken Karlsruhe (SWK). Die Stadt kann zur Ermittlung der Gebiete, die Daten zur Gebäudetypolo- gie aus der Bestandsanalyse des ELP beisteuern. Die Unterstützung der SWK durch das Amt Um- welt- und Arbeitsschutz (UA) kann mit bestehendem Personal umgesetzt werden. 5. Für die Beschleunigung der gebäudescharfen Fernwärmeplanung sind vorrangig die Ressourcen der SWK angesprochen. Die Förderung des Ausbaus der Fernwärme in Quartieren kann hingegen ein Förderbestand sein, der Haushaltsmittel der Stadt betreffen würde. Die Prüfung der Ausgestal- tung eines Förderprogramms ist mit bestehendem Personal möglich. Werden, je nach Ergebnis der Prüfung, für ein Förderprogramm weitere Mittel benötigt, müssten diese in einem nächsten Haus- halt eingestellt und darüber entschieden werden. 6. Eine Erhöhung der Ausgaben für das Beratungszentrum der Karlsruher Energie- und Klimaschutza- gentur (KEK) wurde bereits im Sammelansatz zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts 2030 be- rücksichtigt. In den Jahren 2022 bis 2024 wurde der Haushaltsansatz für das Beratungszentrum der KEK bereits sukzessive erhöht, von 506.000 Euro im Jahr 2022 auf 672.000 Euro im Jahr 2025. Auf Grund der erwarteten finanziellen Entwicklung besteht für die Verwaltung weiterhin die Notwendigkeit, an den Haushaltssicherungsmaßnahmen festzuhalten. Die Maßnahmen wurden überprüft und als vertretbar seitens der Fachdezernate bewertet. Die Verwaltung empfiehlt deshalb den Antrag als erledigt zu betrachten.
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Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.38 (Seite 157): HHSM_GR35 - KSK 2030 - Klimaschutz und Wärmewende für die Bürger*innen (GRÜNE) Vorlage: DHH/2023/3107 Änderungsantrag 1.38.1 (GRÜNE) Vorlage: DHH/2023/3107.1 Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag und gleichbleibende Ziffern aus Ursprungsantrag: mehrheitlich abgelehnt (19 JA, 23 Nein) Der Vorsitzende: Ich würde deswegen jetzt im Moment 1.38 der GRÜNE aufrufen und auch 1.38.1, der heute eingegangene Änderungsantrag. Stadträtin Bischoff (GRÜNE): Ein zentraler Punkt unseres Klimaschutzkonzept, das wir vor einigen Jahren beschlossen haben, ist die Energieleitplanung, die wir auch in der kommen- den Gemeinderatssitzung beschließen werden. Und ich will in der Diskussion auch gar nicht so viel wegnehmen, nur dass in den nächsten Jahren ein massiver Aufwand auf uns zukommen wird. Nur um das ein bisschen in Perspektive zu setzen: Zwei Drittel der Hei- zungsanlagen, die hier in Karlsruhe bestehen, wurden vor 2008 errichtet, und über 50 Pro- zent sind älter als 20 Jahre und damit bald beziehungsweise akut erneuerungsbedürftig. Das heißt, im Zuge dieses Energieleitplans und der Wärmewende wird für uns als Stadt auf der einen Seite für die Stadtwerke im Bereich der Planung, der Fernwärme und dem weite- ren Fortbestand der Gasnetze, wie auch immer, etwas auf uns zukommen im Bereich der Beratung, vor allem durch unsere Karlsruher KEK, die viel leistet. Aber auch die Koordinie- rung dieser ganzen Player, die irgendwie zusammenarbeiten, wird uns in den nächsten Jah- ren begleiten. Uns ist deshalb wichtig, dass wir entsprechend auch gut finanziell für die kommenden Jahre aufgestellt sind. – 2 – Der Energieleitplan ist jetzt der Startschuss, um dann die entsprechenden Maßnahmen um- setzen zu können. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag, der quasi die Reduzie- rung der Mittel im Klimaschutzkonzept zurücknehmen soll, gestellt. Wir haben auch die Stellungnahme der Verwaltung wahrgenommen und deswegen den Änderungsantrag, der jetzt vorliegt, gestellt, in dem die Punkte, die von der Verwaltung als erledigt erklärt wur- den, entsprechend aufgenommen sind. Das sind zum einen das Förderprogramm, bei dem die Verwaltung richtigerweise darauf hinweist, dass das Ganze natürlich erst erarbeitet werden muss. Wir sind aber der Meinung, dass dann ab dem zweiten Jahr entsprechende Mittel auf jeden Fall schon eingestellt werden sollten. Entsprechend haben wir nur für das zweite Jahr diese Mittel vorgesehen. Zusätzlich sind wir der Meinung, dass es eine koordi- nierende Stelle braucht, die diese ganzen Maßnahmen überschaut. Die SPD hat hierzu auch einen Antrag gestellt, der in der nächsten Gemeinderatssitzung dann entsprechend in den Ausschuss verwiesen werden soll. Wir wollten aber auch, dass das Ganze finanziell auf jeden Fall schon einmal auf festen Beinen steht. Die ganzen Punkte haben wir entspre- chend als Sperrvermerk vorgesehen. Wir wollen darüber abstimmen und genau das war es damit. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Wir wurden jetzt auch ganz direkt angesprochen, und deswegen möchte ich noch einmal ganz kurz auf diesen 6. Punkt des Änderungsantrags eingehen. Wir haben genau diese Koordinierungsstelle auch beantragt vor einigen Wochen und nächste Woche werden wir darüber sprechen. Wir sind der Meinung, dass wir das über Projektmittel beziehungsweise über bestehende Stellen abdecken können und sind auch fest davon überzeugt, dass es funktionieren wird. Deswegen werden wir heute diesem Punkt nicht zustimmen, die Mittel in Voreile zu beschließen. Wir hoffen aber sehr, dass die Verwaltung dann einen Weg findet, wie das funktionieren kann. Das wäre nämlich sehr schwierig für uns, weil ich glaube, dass der Antrag mit der Koordinierungsstelle eine große Mehrheit hier finden wird, weil er auch fraktionsübergreifend als sehr wichtig angesehen wird. Deswegen werden wir hier dagegen stimmen und dann hoffen, dass wir eine Lösung finden. Stadtrat Maier (CDU): Ich kann mich in Teilen meinem Vorredner anschließen. Auch wir wollen natürlich weiter vorangehen, sehen aber an dieser Stelle nicht das geeignete Mittel, und von daher werden wir heute ablehnen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir folgen dem Vorschlag der Verwaltung, können den Ände- rungsantrag überhaupt nicht behandeln, weil das zu kurzfristig gekommen ist, und werden auch im Rahmen der Haushaltssicherung sämtliche zusätzlichen Ergänzungen, die diesen Themenbereich betreffen, ablehnen. Stadtrat Arslan (DIE LINKE.): Wir würden dem Antrag zustimmen. Ich glaube, es ist ein exemplarischer Bereich, wo wir nachjustieren können oder sollten. Wir kommen gleich noch zu unserem eigenen Antrag. Aber wir würden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Der Vorsitzende: Ich würde den Ball gerne aufnehmen, zu sagen, weil wir jetzt keine Stel- lungnahme dazu abgeben konnten, dass ich glaube, die Notwendigkeit einer solchen Ko- ordinierung ist unbestritten. Nur wir müssen uns überlegen, ob wir dazu die Koordinie- rungsstelle und wenn ja, wo schaffen oder wie wir da konzeptionell mit umgehen. Das sollten wir dann auf alle Fälle, unabhängig von dem, wie jetzt der Antrag ausgeht, noch miteinander entsprechend klären in den Fachausschüssen und auch im Gemeinderat. Und – 3 – wenn dafür dann eine solche Koordinierungsstelle da ist, hätten wir noch Möglichkeiten, dann auch aus den bestehenden freien Deputaten daran zu arbeiten. Nur um diesen As- pekt einfach aufzugreifen, das konnten wir jetzt in der Stellungnahme nicht vertiefen. Ich habe das jetzt so verstanden, dass der Änderungsantrag quasi eine Art Ersatzantrag ist für den anderen Antrag. Insofern stelle ich jetzt den Änderungsantrag und die Ziffern, die gleich geblieben sind aus dem ersten Antrag gemeinsam zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. Das ist eine mehrheitliche Ablehnung.