Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung

Vorlage: DHH/2023/2002
Art: Haushalt THH 2000
Datum: 17.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 21.11.2023

    TOP: 1.21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag AfD_001
    Extrahierter Text

    AfD-Gruppe, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 13.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/2002 Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 160.000 160.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Ansprechpartnerin Dr. Susanna Colopi-Glage Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe, 0721-30531  Sachverhalt | Begründung Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung: 85% der Ärzte lassen sich dort nieder, wo sie ihre Weiterbildung gemacht haben. Für die pediatrische Weiterbildung gibt es kein Geld mehr von den Krankenkassen. Die Stadt muss übernehmen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell

  • 2002 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/2002 Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung Antrag: AfD-Gruppe Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 118 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Bei der Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung handelt es sich um keine kommunale Aufgabe. Die För- derung der Weiterbildung für Ärzte ist in § 75 a SGB V geregelt. Für die Förderung der allgemeinmedizini- schen Weiterbildung sowie der Weiterbildung in der ambulanten grundversorgenden fachärztlichen Versor- gung (unter anderem Kinder- und Jugendmedizin) sind die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Kran- kenkassen zuständig. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ im Doppel- haushaltsplan 2024/2025 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 1.21
    Extrahierter Text

  • Auszug Protokoll GR Antrag 1.21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.21 (Seite 108): Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung (AfD) Vorlage: DHH/2023/2002 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt (2 JA, 39 Nein) Der Vorsitzende: Wir kommen zum Antrag der AfD-Gruppe unter der Ziffer 21, Aufrechter- haltung der Ärzteweiterbildung. Da können wir gleich abstimmen. Und ich bitte um das Votum ab jetzt. Das ist eine Ablehnung.