Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung
| Vorlage: | DHH/2023/2002 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 2000 |
| Datum: | 17.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 21.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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AfD-Gruppe, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 13.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/2002 Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 160.000 160.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Ansprechpartnerin Dr. Susanna Colopi-Glage Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe, 0721-30531 Sachverhalt | Begründung Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung: 85% der Ärzte lassen sich dort nieder, wo sie ihre Weiterbildung gemacht haben. Für die pediatrische Weiterbildung gibt es kein Geld mehr von den Krankenkassen. Die Stadt muss übernehmen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell
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HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/2002 Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung Antrag: AfD-Gruppe Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 118 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Bei der Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung handelt es sich um keine kommunale Aufgabe. Die För- derung der Weiterbildung für Ärzte ist in § 75 a SGB V geregelt. Für die Förderung der allgemeinmedizini- schen Weiterbildung sowie der Weiterbildung in der ambulanten grundversorgenden fachärztlichen Versor- gung (unter anderem Kinder- und Jugendmedizin) sind die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Kran- kenkassen zuständig. Auf Grund der dargestellten aktuellen Finanzlage und der erwarteten finanziellen Entwicklung kann eine Ausweitung der Aufwendungen und Zuschüsse in den Bereichen der „freiwilligen Leistungen“ im Doppel- haushaltsplan 2024/2025 aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund, den Antrag abzulehnen.
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Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.21 (Seite 108): Aufrechterhaltung der Ärzte-Weiterbildung (AfD) Vorlage: DHH/2023/2002 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt (2 JA, 39 Nein) Der Vorsitzende: Wir kommen zum Antrag der AfD-Gruppe unter der Ziffer 21, Aufrechter- haltung der Ärzteweiterbildung. Da können wir gleich abstimmen. Und ich bitte um das Votum ab jetzt. Das ist eine Ablehnung.