Gutachtenkosten reduzieren - Teilhaushalt Finanzen, Bereich Beteiligungsmanagement

Vorlage: DHH/2023/2001
Art: Haushalt THH 2000
Datum: 17.10.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 21.11.2023

    TOP: 1.20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag SPD_007
    Extrahierter Text

    SPD Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 16.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/2001 Thema: Gutachtenkosten reduzieren  Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme   Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen -100.000 -100.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung  davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Gutachten müssen sich auf städtische Projekte beziehen. Für das Hotelgutachten z.B. gibt es keine städtische Notwendigkeiten, Investoren sollten ihre Gutachten selbst erstellen. Insgesamt sollten die Aufwendung für Gutachten, wenn dies möglich ist, reduziert werden. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Thema: Gutachtenkosten reduzieren Seite - 2  Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  bitte Zuschussempfänger eintragen  Sachverhalt | Begründung Externe Experten sind zweifellos notwendig, wenn die erforderliche Fachkompetenz nicht dauerhaft in der städtischen Verwaltung vorhanden ist. Insbesondere bei komplexen Themenbereichen kann eine externe, von außen kommende Perspektive mit Erfahrungen aus anderen Kommunen von großem Vorteil sein. Jedoch gibt es in Bund und Land eindeutige Anzeichen dafür, dass die Kosten für Gutachten in den letzten Jahren erheblich angestiegen sind. Auch in Karlsruhe haben sich die Ausgaben für Gutachten auf ein neues Niveau erhöht. Es ist daher von großer Bedeutung, die Kosten für Gutachten sorgfältig abzuwägen und si- cherzustellen, dass sie einen angemessenen Nutzen bieten. Die SPD hat Vertrauen in die Kompetenz und das Know-how der städtischen Mitarbeitenden und sieht wenig Notwendigkeit für zusätzliche Gutachten, bei- spielsweise für Hotelbewertungen. Konkret schlagen wir vor, die geplanten Gutachten in bestimmten Bereichen zu reduzieren. Dies betrifft das Personalamt (Teilhaushalt 1100) in Bezug auf externe Organisationsuntersuchungen, den Bereich Finanzen (Teilhaushalt 2000) hinsichtlich des Beteiligungsmanagements sowie das Stadtplanungsamt (Teilhaushalt 6100) in Bezug auf Fußgängerzählungen, Verkehrswertgutachten und freiwillige Gutachten im Hochbau- und Gebäudewirtschaftsbereich. Unterzeichnet von: Yvette Melchien und SPD-Fraktion

  • 2001 Stellungnahme DHH
    Extrahierter Text

    HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/2001 Gutachtenkosten reduzieren - Teilhaushalt Finanzen, Bereich Beteiligungsmanagement Antrag: SPD Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 114 diverse Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Die Stadtverwaltung ist mit der Vergabe von Gutachten schon immer restriktiv umgegangen und hat hier- bei insbesondere den Kosten-Nutzen-Aspekt in einen besonderen Fokus genommen. Aufgrund der hohen Komplexität in vielen Bereichen ist es zur Vermeidung unerwünschter Rechtsfolgen (zum Beispiel im EU – Beihilferecht) trotz starker interner Fachexpertise unverzichtbar, externe Spezialisten zur Problemlösung hinzuzuziehen. Hierdurch können in manchen Fällen auch wirtschaftliche Schäden von der Stadt ferngehal- ten werden (zum Beispiel rechtliche Beratung für Fragen im Zusammenhang mit dem Energiepreisbremsen- gesetz und dessen Umsetzung im Konzern Stadt Karlsruhe). Die Verwaltung wird aber weiterhin abwägen, wann der Nutzen externer Gutachten deren Kosten über- steigt. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 1.20
    Extrahierter Text

  • Auszug Protokoll GR Antrag 1.20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.20 (Seite 114): Gutachtenkosten reduzieren (SPD) Vorlage: DHH/2023/2001 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (22 JA, 21 Nein) Der Vorsitzende: Wir haben dann unter der Ziffer 1.20 einen Antrag der SPD. Da geht es wieder um die Gutachtenkosten. Stadtrat Zeh (SPD): Beim Beteiligungsmanagement sind Gutachten pro Haushaltsjahr von 100.000 Euro vorgeschlagen. Wir schlagen eine Reduzierung um 10.000 Euro vor, damit zusammen die 100.000 Euro kommen. Der Vorsitzende: Dann stelle ich das gleich zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. Das ist eine mehrheitliche Annahme. Wir lassen das Bild noch einen Moment stehen. Findet sich jeder wieder? Ich darf fürs Protokoll noch sagen, dass Herr Stadtrat Jooß sich entschuldigt hat. Also Antrag angenommen.