Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung
| Vorlage: | DHH/2023/1201 |
|---|---|
| Art: | Haushalt THH 1200 |
| Datum: | 17.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 21.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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CDU Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 10.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/1201 Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 62 1200 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 51 | 5110-120 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung -3,0 -3,0 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Soziale Erhaltungssatzung wird aufgehoben. Der Personalbedarf wird eingespart. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Mit Beschluss vom 31.05.2022 hat der Gemeinderat die Soziale Erhaltungssatzung „Alte Südstadt“ beschlos- sen. Darin wurden drei VZW für drei Jahre eingeplant. So unterstützenswert das Ansinnen ist, der Gentrifizie- rung in der Südstadt entgegenzuwirken, bleibt die CDU-Fraktion bei ihrer Ansicht, dass die Soziale Erhaltungs- satzung nicht das geeignete Instrument dafür ist. Vor dem Hintergrund, dass ein zentrales Element der Satzung, das Ausüben des Vorkaufsrechts, aufgrund der aktuellen Rechtslage kaum eingesetzt werden kann (vgl. Vorlage 2023/0950, S. 4 „Ausblick“), beantragen wir die Aufhebung der Satzung und damit die „Einsparung“ der Stellen. Die drei bereits eingesetzten VZW sollen andere, unbesetzte Stellen ausfüllen, so dass der Haushalt um drei Stellen reduziert werden kann, ohne dass den Mitarbeitern gekündigt wird. Angesichts der hohen Quote an unbesetzten Stellen in der Stadtverwaltung erscheint uns dies als sinnvollerer Einsatz von Personal, eventuell ist auf den anderen Stellen auch eine Entfristung möglich. Die Personalstellen können beispielsweise dem ZJD oder StPlA zugeführt werden, um längst ausstehende Bebauungsplanverfahren weiter anzustoßen. Unser Ansatz sind drei Stellen auf 9c Stufe VI plus 30% AG-Anteil. (5.220,20*12,8 = 66.818,56 €// AG: 30% = 20.045,57 €): 86.864,19 €. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch und CDU-Gemeinderatsfraktion
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HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/1201 Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung Antrag: CDU Seite HH-Plan Produktgruppe Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 62 5110-120 Stellenveränderung (VZW) 2024 2025 2026 2027 2028 -3,0 -3,0 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Um die gewünschte Wirkung – Verlangsamung der festgestellten Verdrängungsprozesse wohnhafter Be- völkerung in der „Alten Südstadt“ – zu entfalten, muss die Soziale Erhaltungssatzung zunächst über einen substantiellen Zeitraum in Kraft sein und ausgeübt werden. Binnen Jahresfrist wurden über 40 Anträge im Sinne der Erhaltungssatzung bearbeitet (vergleiche Vorlage 2023/0950). Seit Erlass der Erhaltungssatzung bis heute lagen rund 35 Einzelfälle zur Prüfung vor. Eine Ausübung des Vorkaufrechts war bisher aufgrund rechtlicher Restriktionen nicht möglich. Eine Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung ist für 2025 vorgesehen; statistische Effekte – Zusammen- setzung der Bevölkerung, Erhalt von Mieterhaushalten und so weiter – lassen sich vor Ablauf dieser Frist aufgrund des zeitlichen Nachlaufs von Veränderungsprozessen nicht nachweisen, weshalb es für eine Beur- teilung der Effektivität des Instruments noch deutlich zu früh ist. Im Falle der Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung fallen Aufgaben zusammen mit den dafür entspre- chend eingerichteten Stellenanteilen weg. Eine Umverteilung dieser Stellen auf andere Einsatzbereiche be- darf einer organisatorischen Betrachtung. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
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Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.16 (Seite 62): Aufhebung der Sozialen Erhaltungssatzung (CDU) Vorlage: DHH/2023/1201 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt (12 JA, 31 Nein Der Vorsitzende: Ich darf feststellen, dass wir damit zum Teil Haushalt 1200 Stadtentwick- lung kommen. Und hier können wir gleich springen auf die Seite 62. Auf der Seite 62 ist über die Veränderungsliste an die Mittel für das EEG in den Folgejahren ein Sperrvermerk angesetzt. Das entspricht Ihrer Beschlusslage vom 16. Mai, weil wir festgestellt haben, dass der neue Gemeinderat dann noch einmal über die Freigabe dieser Mittel entscheiden soll. Das haben wir jetzt über die Veränderungsliste im Haushalt nachgeholt. Ebenfalls auf der Seite 62 haben wir zugeordnet einen Antrag der CDU zur Aufhebung der sozialen Erhaltungssatzung und der damit verbundenen Option einer Stellenumschichtung. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die Verwaltung hat in ihrer Antwort zu unserem Antrag eigent- lich schon selbst das Wesentliche ausgeführt. Es ist eine überraschend oder vielleicht auch erwartbar kleine Zahl an Baugesuchen zu bewerten gewesen. Und ich stelle es gleich vo- ran, die CDU-Fraktion ist nicht der Auffassung, dass man jetzt noch eine weitere Frist ab- warten müsste, in der dann noch einmal etwas evaluiert wird. Ich hoffe nicht mit Sachver- ständigen, sondern mit eigener Expertise. Ich glaube, wir sehen jetzt schon ab, dass sich die Idee, die die andere Mehrheit hier im Haus für diese Erhaltungssatzung hat, nicht als realistisch erwiesen hat. Ich denke, die Auswirkungen sind extrem gering. Das Ziel, unge- wollte Bauentwicklungen zu verhindern, kann man vernachlässigen. Die Modernisierung der kleinen einzelnen Wohnungen wird behindert und das Handwerk noch obendrauf. Also man könnte es nach unserem Willen bereits jetzt abschaffen. – 2 – Stadträtin Weber (GRÜNE): Wir sehen es anders. Wir haben entschieden, dass um über die Effektivität der sozialen Erhaltungssatzung zu entscheiden, es jetzt noch viel zu früh ist. Deshalb wollen wir die Ergebnisse der Evaluation in 2025 abwarten und dann aufgrund der Daten über den weiteren Einsatz entscheiden. Deshalb stimmen wir der Stellungnahme der Verwaltung zu. Stadtrat Zeh (SPD): Lieber Kollege Pfannkuch, Sie sehen leider nur einen Teil der Wahrheit. Ich kenne zwei Hausbesitzer in der Südstadt, die ganze Häuser haben und eigentlich teilen wollten und jetzt aufgrund der Satzung nicht geteilt haben. Das ist kein Antrag, den die Verwaltung bearbeiten muss. Wir stimmen der Antwort der Verwaltung zu. Wir wollen den angemessenen Zeitraum bis 2025 abwarten, und dann werden wir nach der Evaluation neu entscheiden. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Insbesondere an die CDU-Fraktion mit all Ihren Initiativen: Heute unterstreichen Sie, dass bezahlbare Mieten offenbar nicht zu Ihren Prioritäten gehö- ren, um ein viel bemühtes Wort dieser Verhandlungen zu bemühen, sei es, wenn wir spä- ter über die Abführung der Gelder der Volkswohnung sprechen oder zu diesem Antrag zur Aufhebung der sozialen Erhaltungssatzung. Hier wollen Sie wieder streichen, aber ohne ei- gene Ideen. Denn die Standardantwort, mehr zu bauen, die kann fast gar nicht greifen we- gen dem völlig zum Erliegen gekommenen Neubaugeschehen. Das heißt, mehr denn je müsste doch allen klar sein, wir müssen gucken, dass wir den günstigen Wohnraum, den wir aktuell haben im Bestand, gesichert bekommen. Und genau dafür ist die Erhaltungssat- zung eines der ganz wenigen Werkzeuge, die der Bund und die Länder in den sehr spärlich ausgestatteten Werkzeugkasten der Kommunen gegeben haben. Und ich will auch noch daran erinnern, dass diese Initiative von den Südstädter*innen selbst ausging und von dem Bürgerverein vor Ort, die mit einer Sorge diesen Verände- rungsdruck gesehen und auch besonders die Praktiken gewisser Investoren gesehen haben, denen jetzt das Investment in die Südstadt sicherlich nicht mehr so viel Spaß macht, was sonst ganz gut ist an der Stelle. Und dieser Verdrängungsdruck und das Potenzial wurden einer Untersuchung auch festgestellt, und darum hat der Gemeinderat gehandelt. Deswe- gen nochmal die abschließende Frage an Sie: Wenn Sie schon alle möglichen handfesten Möglichkeiten beiseitelassen wollen, was wollen Sie denn tun gegen den Mangel an be- zahlbarem Wohnraum und nicht, was Sie alles nicht tun wollen. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Wir würden den Antrag der CDU unterstützen. Wir verstehen das, was ursprünglich auch von uns initiiert war oder mitinitiiert war, den Zweck der sozia- len Erhaltungssatzung, haben aber dann, als wir die auf den Weg gebracht haben, er- kannt, dass hier ein Bürokratiemonster geschaffen wurde, das nicht diesen Zweck erfüllt, nämlich den Charme und die reduzierten Mieten in der Südstadt und den Ankauf von In- vestoren zu verhindern, sondern es ist wirklich ein Bürokratiemonster. Wenn Sie heute ein Waschbecken in Ihrer Wohnung erneuern wollen, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Wir würden den CDU-Antrag unterstützen. Der Vorsitzende: Damit stelle ich den Antrag der CDU zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.