Prüfantrag freiwillige Leistungen
| Vorlage: | DHH/2023/0006 |
|---|---|
| Art: | Haushalt Gesamt |
| Datum: | 18.10.2023 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat - Beratungen zum DHH (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 21.11.2023
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
FW | FÜR Karlsruhe Gemeinderatsfraktion, Hebelstraße 21, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 04.10.2023 DOPPELHAUSHALT 2024/2025 ANTRAG DHH/2023/0006 Prüfantrag freiwillige Leistungen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition Finanzhaushalt: Investive Maßnahme Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2024 2025 2026 2027 2028 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die freiwillige Leistungen sollen alle fünf Jahre darauf hin überprüft werden, ob der Förderungsgrund, Not- wendigkeit der Förderung besteht und den aktuellen Förderrichtlinien immer noch entspricht. DOPPELHAUSHALT 2024/2025 Prüfantrag freiwillige Leistungen Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Viele der freiwilligen Leistungen werden ungeprüft Haushalt für Haushalt übernommen. Daher beantragen wir einen Überprüfungsturnus von 5 Jahren, nachdem ermittelt wird ob der Förderungsgrund und die Notwendig- keit der Förderungen weiterhin besteht und die Förderungen den aktuellen Förderrichtlinien entspricht. Unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach, Petra Lorenz, Jürgen Wenzel
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Extrahierter Text
HAUSHALT 2024/2025 STELLUNGNAHME zu Antrag DHH/2023/0006 Prüfantrag freiwillige Leistungen Antrag: FW|FÜR Seite HH-Plan Wählen Sie ein Element aus Kontierungsobjekt Plankonto/FiPo 34ff Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Wählen Sie ein Element aus 2024 2025 2026 2027 2028 Die Planansätze für die freiwilligen Leistungen werden stets in Abstimmung mit den Fachdienststellen auf der Grundlage der Werte der mittelfristigen Finanzplanung festgelegt. Nicht mehr benötigte Mittel dürfen nicht mehr angemeldet werden. Im Rahmen der Bewirtschaftung sind die Mitarbeitenden an rechtliche Vorgaben wie die vom Gemeinderat erlassenen Förderrichtlinien sowie an interne Dienstanweisungen gebunden. Eine solche Dienstanweisung stellt die Haushalts-, Kassen-, Rechnungsordnung (HKRO) dar. Hinsichtlich der Verwendung von Auszah- lungsansätzen heißt es darin: „Die in der Veranschlagung von Aufwendungen und Auszahlungen liegende Ermächtigung befreit nicht von der Prüfung im Einzelfall, ob die Aufwendung/Auszahlung überhaupt oder zum beabsichtigten Zeitpunkt gerechtfertigt ist. Aufwendungs- und Auszahlungsansätze dürfen erst dann in Anspruch genommen werden und Verpflichtungen nur dann eingegangen werden, wenn die Aufgaben- erfüllung dies erfordert.“ Bei Zuschussanträgen, für die städtische Förderrichtlinien bestehen, sind diese ebenfalls in die Prüfung mit einzubeziehen – ebenso wiederkehrende Anträge. Darüber hinaus sind den Zuschussanträgen im Regelfall Verwendungsnachweise beizufügen. Die Aufwendungen für freie Träger werden ebenso wie auch alle übri- gen Aufwendungen regelmäßig vom Rechnungsprüfungsamt überprüft. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag als erledigt zu betrachten.
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Niederschrift 57. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. November 2023, 9:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Tagesordnungspunkt Einzelberatung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Behandlung der Anträge und Anfragen des Gemeinderats sowie der Einwendungen von Einwohnerinnen, Einwohnern und Abga- bepflichtigen zum Haushaltsentwurf Antrag 1.5 (Seite 32): Prüfantrag freiwillige Leistungen (FW|FÜR) Vorlage: DHH/2023/0006 Abstimmungsergebnis: Erledigt, keine Abstimmung Der Vorsitzende: Auf der Seite 32 haben wir zugeordnet den Antrag 1.50. Wir nehmen zu Protokoll, dass Herr Arslan das als Versehen betrachtet. Ich rufe auf den Antrag 1.5 Freie Wähler | FÜR Karlsruhe. Da geht es um einen Prüfantrag, freiwillige Leistungen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Herr Oberbürgermeister, jetzt habe ich Sie unterbrochen. Sagen Sie, was Sie sagen wollten, und dann sage ich, was ich will. Vielleicht sind wir einer Mei- nung. Der Vorsitzende: Wir hätten vorgeschlagen, ihn als erledigt zu betrachten, aber ich wollte Ihnen nicht Dinge aufnötigen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Also so ganz erledigt ist er nicht, denn im Prüfantrag, den wir gestellt haben, ist daran gedacht, dass Leistungen nicht unendlich laufen. Sie schreiben zwar, es wird ständig geprüft, wir sind uns aber nicht ganz sicher, ob das tatsächlich so der Fall ist. Wenn Sie sagen: erledigt, könnte ich mir vorstellen, dass wir nochmal im Ausschuss darüber reden. Wenn Sie sagen: ja, dann brauchen wir nicht abstimmen. Ansonsten würde ich hier abstimmen lassen. Stadtrat Hofmann (CDU): Wir haben einen ähnlichen Antrag gestellt und auch schon in den letzten Beratungen. Wir werden den noch einmal außerhalb des Haushaltes stellen, dann immer entsprechend. Ich denke, da können wir den dann mit reinnehmen, dann müssen wir das aber angehen. Der Kollege hat vollkommen Recht. Wir müssen natürlich – 2 – hier in die Prüfung gehen, nur ist es kein originärer Haushaltsantrag. Von daher ist er hier glaube ich als erledigt zu betrachten. Der Vorsitzende: Gut, dann können wir den Weg gehen. Mir ist noch mal ganz wichtig, dass Sie uns mit dem, wir müssen alle freiwilligen Leistungen alle fünf Jahre angucken, auch ganz schön fordern würden. Nein, wir müssen es, glaube ich, in die Förderrichtlinien übernehmen, für kulturelle Zuschüsse, für soziale Zuschüsse und Ähnliches. Und darüber müssen wir in den Fachausschüssen diskutieren. Da wird es dann auch für das eine oder andere etwas unterschiedliche Vorgehensweisen geben müssen. Damit nicht verwiesen, sondern im Moment als erledigt, aber wir nehmen das Thema außerhalb der Haushaltsbe- ratungen gerne noch mal auf.