Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2035 - Grundsatzbeschluss

Vorlage: BV/2022/2025
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.09.2022
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.10.2022

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • GR Grundsatzbeschluss ISEK 2035
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: BV/2022/2025 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2035 - Grundsatzbeschluss Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.10.2022 8 X Vorberaten Gemeinderat 25.10.2022 2 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Die Verwaltung erarbeitet einen Prozess zur Fortschreibung des "Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020“ mit dem Zielhorizont 2035 (Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2035“) und legt diesen dem Gemeinderat im Frühjahr 2023 zur Entscheidung vor. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: alle Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2035: Anlass und Einordnung Angesichts der komplexen und vielfältigen Herausforderungen der Stadtentwicklung und begrenzter finanzieller Ressourcen benötigt ein Oberzentrum wie Karlsruhe wegweisende Strategien und einen ressortübergreifenden Orientierungsrahmen. Vor diesem Hintergrund besteht in der Fächerstadt eine lange Tradition von Stadtentwicklungsplänen bzw. Stadtentwicklungsberichten, die durch den „Karlsruhe Masterplan 2015" (2007) sowie dessen Fortschreibung und Überführung in das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020" (ISEK 2020) im Jahr 2012 konsequent fortgesetzt wurde. Der Begriff der integrierten Stadtentwicklungskonzepte wurde durch die Nationale Stadtentwicklungspolitik auf Basis der „Leipzig Charta“ (2010) zur nachhaltigen europäischen Stadt – unterzeichnet von den 27 in der Europäischen Union für Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Ministern – neu definiert. Demnach ist es vor allem die Verknüpfung von Strategie und Umsetzung, welche eine neue Generation von Stadtentwicklungskonzepten auszeichnen soll. Seit 2010 ist daher die Gewährung von Städtebaufördermitteln aller Städtebauförderprogramme des Bundes und des Landes an das Vorliegen eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts der beantragenden Stadt gekoppelt (siehe § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch sowie BW StBauFR Städtebauförderungsrichtlinien, hier 5.1.6. der Allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen). Für Karlsruhe ist nach zehn Jahren eine Fortschreibung des ISEK 2020 notwendig. Dabei gilt es insbesondere aktuell wirksame Entwicklungen und Megatrends – wie Digitalisierung, Mobilitätswende, Klimawandel, Ressourcenmangel und Energieknappheit, Pandemiefolgen, Demografischer Wandel, gesellschaftliche Heterogenisierung, Umbrüche der Innenstadtnutzung, Wohnraumversorgung, zunehmende Inflation und Armut, sozialer Zusammenhalt – in den Blick zu nehmen. Das zu erarbeitende "Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2035" (ISEK 2035) soll auf dem ISEK 2020 aufbauen und die IQ-Leitprojekte aus den IQ-Korridorthemen einbeziehen, die seinerzeit aus dem ISEK 2020 entwickelt wurden. Funktion und Ausgestaltung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept ist ein systematischer Ansatz zur bewussten und strategisch ausgerichteten Steuerung der zukünftigen Entwicklung der Stadt. Nach der „Neuen Leipzig Charta“, verabschiedet beim informellen Treffen der EU-Minister für Stadtentwicklung und Raumordnung am 30. November 2020, stehen hierbei urbane Resilienz im Sinne von Widerstandsfähigkeit sowie Gemeinwohlorientierung als „Handeln im Interesse der Allgemeinheit“ im Fokus. Es dient als gemeinsamer Orientierungsrahmen für Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft. Elementar bei der Entwicklung Integrierter Stadtentwicklungskonzepte ist die fachübergreifende Zusammenarbeit, welche im Einklang mit der Neuen Leipzig Charta den drei Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung – Gerechtigkeit, Ökologie und Produktivität – gleichermaßen Rechnung tragen sollte und dabei Digitalisierung sowie Smart City Ansätze als Querschnittsthemen berücksichtigt. Bestehende städtische Fachziele und -strategien, beispielsweise in den Bereichen Kultur, Flächenplanung, Wohnen, Nahversorgung, Internationalisierung, Digitalisierung, werden einbezogen. Damit ist die Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ein ganzheitlicher, alle kommunalen Aufgaben umfassender Prozess. Ein zentrales Element bei der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist ein gut durchdachter und vorbereiteter Beteiligungsprozess. Im Sinne eines Trialogs sollen sich Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit – Bürger*innen, Träger öffentlicher Belange, Wirtschaft, Wissenschaft, Vereine, Verbände, zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure – gleichermaßen durch vielfältige Möglichkeiten der Kooperation und Mitwirkung einbringen können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, die Quartiers- und Stadtteilebene in den Fokus zu nehmen, möglichst breite – 3 – Interessen und Sichtweisen einzubeziehen sowie die Chancen der digitalen Teilhabe konsequent zu nutzen. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2035: Nächste Schritte Für die Entwicklung des ISEK 2035 soll bis zum Frühjahr 2023 unter Federführung des Amts für Stadtentwicklung ein Prozess entwickelt werden. Dieser soll sowohl die fachliche Konzeptentwicklung im Sinne von Arbeitsphasen – Analysephase, Konzeptentwicklungsphase, Endabstimmungsphase – sowie einen alle Arbeitsphasen begleitenden Beteiligungs- und Öffentlichkeitsarbeitsprozess skizzieren und mit einer Zeitschiene hinterlegen. Dabei ist auch eine Bestandsaufnahme des ISEK 2020 vorzunehmen sowie das Ineinandergreifen des ISEK 2035 und der IQ-Arbeitsweise darzustellen. Darüber hinaus sollen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Erarbeitung des ISEK 2035 abgebildet werden. In Anlage 1 sind ergänzende Erläuterungen beigefügt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Die Verwaltung erarbeitet einen Prozess zur Fortschreibung des "Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020“ mit dem Zielhorizont 2035 (Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2035“) und legt diesen dem Gemeinderat im Frühjahr 2023 zur Entscheidung vor.

  • Anlage1
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier TOP „Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2035 – Grundsatzbeschluss“ Hier: Anlage 1 1. Einordnung der Beschlussvorlage „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2035 – Grundsatzbeschluss“ • Viele der in der Hauptausschusssitzung vom 11. Oktober 2022 aufgeworfenen Fragestellungen sollen bis Frühjahr 2023 beantwortet und den politischen Gremien dann zu einer Beschlussfassung vorgelegt werden. • Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss beschließt der Gemeinderat noch keine finanziellen Mittel bzw. personellen Ressourcen; er erteilt der Verwaltung lediglich den Auftrag, sich konzeptionell mit der Neuauflage des ISEK zu beschäftigen und diese Konzeption erneut zur Entscheidung vorzulegen. • Vor diesem Hintergrund haben die folgenden Ausführungen noch keinen abschließenden Charakter. 2. Anlass und Zeitpunkt • Das ISEK 2020 hatte den Zeithorizont 2020 und ist deshalb bereits „in die Jahre“ gekommen. Maßgebliche Entwicklungen der letzten Jahre haben ihren Niederschlag in dem im Jahr 2012 verabschiedeten Konzept nicht oder mit einer aus heutiger Sicht anderen Bewertung gefunden. Dies betrifft unter anderem: Anstieg der Migration, zunehmende Digitalisierung, die deutlichere Fokussierung auf Themen wie Nachhaltigkeit und Klimawandel, einen zunehmenden Fachkräftemangel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die aktuelle Energiekrise. • Mit der „Neuen Leipzig Charta“ gibt es seit 2020 einen neuen inhaltlichen Handlungsrahmen der integrierten Stadtentwicklung, dem das aktuelle ISEK nur begrenzt Rechnung trägt. • Mit der am 27.6.2017 vom Gemeinderat verabschiedeten Überleitung von Elementen des ISEK 2020 in die Korridorthemen des IQ-Prozesses, wurde beschlossen, dass auf Grundlage des ISEK 2020 und den Erfahrungen des IQ-Prozesses im Jahr 2022 über die Fortschreibung bzw. eine Neuauflage des ISEK entschieden wird. 3. Verhältnis des ISEK zu anderen strategischen Festlegungen und zum IQ-Prozess • Bereits existierende strategische Dokumente bzw. anlaufende Planungen und Strategien werden als Fachstrategien insofern in das ISEK integriert, als dass dieses Ziel- und Ressourcenkonflikte aufzeigt, thematisiert und in Teilen priorisiert. Das ISEK ist somit ein strategisches Rahmenwerk der Stadt Karlsruhe, welches die Fachstrategien zu einem „Großen und Ganzen“ vereint. • Zur Klarstellung: Die Fortschreibung bzw. Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans oder auch das Räumliche Leitbild und dessen Fortschreibung sind nicht Bestandteil des ISEK, werden aber in diesem als wesentliche Fachstrategien berücksichtigt. • IQ gestaltet vornehmlich das „Wie?“, also die verwaltungsinternen Prozesse; dort wo von Seiten IQ inhaltliche Festlegungen bestehen, können diese im ISEK berücksichtigt werden. 4. Gesetzliche Grundlagen und erleichterter Zugang zu Fördermitteln des Landes und des Bundes • §1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen ... die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung...“ -> Das ISEK stellt zusammen mit dem Räumlichen Leitbild ein solches Konzept dar. – 2 – • Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) „5 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen: ... Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass ... die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme auf der Grundlage eines gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts durchgeführt wird, das aus einem regelmäßig fortzuschreibenden, unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeitenden, gesamtörtlichen Entwicklungskonzept abgeleitet wird...“ -> Die Existenz eines ISEK ist Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln im Rahmen der Städtebauförderung. Mit dem Erstellen bzw. Fortschreiben des ISEK wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, weiterhin Fördermittel für verschiedene Förderprogramme des Landes Baden-Württembergs und des Bundes beantragen zu können. Die im ISEK erarbeiteten Entwicklungsziele und Maßnahmen dienen als Grundlage, Förderbedarfe der Stadt Karlsruhe nachzuweisen und sind somit der Schlüssel zum Zugang zu den Fördertöpfen. 5. Kosten und Aufwand • Die Erarbeitung eines ISEK 2035 würde circa zwei Jahre in Anspruch nehmen. • Die Gesamtkosten werden über den gesamten Projektzeitraum voraussichtlich bei circa 500.000 Euro liegen. • Zusätzlich müssten, wie auch beim ISEK 2020, für den Projektzeitraum zwei Vollzeitstellen geschaffen werden (je eine Stelle im gehobenen und höheren Dienst).

  • Abstimmung TOP 2
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  • Protokoll GR TOP 1
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    Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Verpflichtung des neu gewählten Stadtrats Karsten Lamprecht Beschluss: Kenntnisnahme Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 auf: Ich komme jetzt zur Verpflichtung des neugewählten Stadtrats Karsten Lamprecht und darf Sie, Herr Lamprecht, nach vorne bitten. (Stadtrat Lamprecht und der Vorsitzende (mit Amtskette) begeben sich vor die Bür- germeisterbank, die Anwesenden erheben sich. Der Vorsitzende liest den Verpflich- tungstext vor. Stadtrat Lamprecht antwortet mit: „Ich gelobe es, so wahr mir Gott helfe“. – Beifall des Hauses) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. November 2022