Weitgehende Gleichstellung der Karlsruher Tagesmütter mit den Erzieher*innen in städtischen Kindertageseinrichtungen

Vorlage: ANT/2022/1053/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.01.2023
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 01.02.2023

    TOP: 8.1

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.02.2023

    TOP: 17.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 24.01.2023 Vorlage Nr.: ANT/2022/1053/1 Weitgehende Gleichstellung der Karlsruher Tagesmütter mit den Erzieher*innen in städtischen Kindertageseinrichtungen Gremium Termin TOP ö nö Jugendhilfeausschuss 01.02.2023 8.1 x Gemeinderat 28.02.2023 17.1 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung passt die laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege an die neue, gemeinsame Empfehlung von KVJS, Landkreistag und Städtetag Baden-Württemberg vom 22. November 2022 an. 2. Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge, wie werdende bzw. bereits qualifizierte Tagespflegepersonen bei der Wahrnehmung von Unterrichtseinheiten adäquat entschädigt werden können. Sachverhalt/Begründung Tagesmütter und -väter leisten einen unverzichtbaren Beitrag bei der Versorgung und Betreuung von Kindern in der Stadt Karlsruhe. Sie sind fester Bestandteil in der Planung kommunaler Kinderbetreuung und ergänzen die Unterbringung in einer Kindertageseinrichtung als vollkommen gleichrangiges Betreuungsangebot. Ungeachtet dessen stellt sich die Situation für Tagespflegepersonen wie folgt dar: von ihrer Entlohnung in Höhe von derzeit maximal 7,00 Euro pro Kind und pro Stunde müssen Tagesmütter und -väter Betriebs- und Sachkosten decken sowie als Freiberufler Versicherungsbeiträge abführen. Gleichzeitig sind sie wie alle Karlsruherinnen und Karlsruher infolge der Corona-Pandemie und spätestens mit der Energie- und Inflationskrise von stetig steigenden Verbraucherpreisen betroffen. Diese Situation ist unbefriedigend, da die Unwägbarkeiten zunehmen, während die Bereitschaft, Tagespflegeperson zu werden, abnimmt. Als CDU-Fraktion wollen wir den Tagesmüttern und -vätern ein Stück Wertschätzung zurückgeben und die Situation folgendermaßen verbessern: 1. In einer gemeinsamen Empfehlung vom 22. November 2022 haben sich der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), der Landkreistag und der Städtetag Baden- Württemberg für eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege ausgesprochen. Ihre Empfehlung ist maßgeblich für § 8b Absatz 2 (Kindertagesbetreuungsgesetz) und wurde daher in den Entwurf des Staatshaushaltsplans 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg aufgenommen, der daraufhin am 21. Dezember 2022 vom Landtag verabschiedet wurde. Wir sind der Ansicht, dass die Stadt Karlsruhe der gemeinsamen Empfehlung ebenfalls folgen sollte. Daher beantragen wir, dass die laufenden Geldleistungen für Tagesmütter und -väter entsprechend angepasst und erhöht werden. 2. Seit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 6. April 2021 müssen potentielle Tagesmütter und -väter zur vollständigen Qualifizierung nicht mehr 160, sondern mindestens 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nachweisen. Auch nach erfolgter Qualifizierung zur Tagespflegeperson müssen sie pro Jahr mindestens 20 Unterrichtseinheiten – 2 – ableisten. Während dieser Zeit können Tagespflegepersonen nicht arbeiten, verzichten damit auf einen Teil ihrer Einnahmen oder müssen sogar Kursgebühren bezahlen. Wir beantragen daher, dass die Stadtverwaltung Vorschläge erarbeitet, wie werdende bzw. bereits qualifizierte Tagesmütter und -väter bei der Wahrnehmung von Unterrichtseinheiten adäquat entschädigt werden könnten, z.B. durch die Übernahme von Kursgebühren. Unterzeichnet von: Detlef Hofmann Bettina Meier-Augenstein Dr. Thomas Müller Dirk Müller

  • Stellungnahme zum Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: ANT/2022/1053/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Weitgehende Gleichstellung der Karlsruher Tagesmütter mit den Erzieher*innen in städtischen Kindertageseinrichtungen Gremium Termin TOP ö nö Jugendhilfeausschuss 01.02.2023 8.1 x Gemeinderat 28.02.2023 17.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung passt die laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege an die neue, ge- meinsame Empfehlung von KVJS, Landkreistag und Städtetag Baden-Württemberg vom 22. No- vember 2022 an. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 vom Städtetag Baden-Württemberg wurde die Sozial- und Jugendbehörde im Rahmen einer Vorabinformation über die vorgesehene Anpassung der Empfeh- lungen zu den laufenden Geldleistungen nach § 23 SGB VIII ab dem Jahr 2023 informiert. So soll die laufende Geldleistung um 1 Euro von 6,50 Euro auf 7,50 Euro im U3-Bereich sowie von 5,50 Euro auf 6,50 Euro pro Kind und Betreuungsstunde erhöht werden. Derzeit wird in der Stadt Karls- ruhe eine laufende Geldleistung von 7 Euro pro Kind und Betreuungsstunde, unabhängig vom Alter der Kinder, bezahlt. Die hälftigen Sozialversicherungs- und anteilig weitere Versicherungsbeiträge werden zusätzlich zu den laufenden Geldleistungen an alle Kindertagespflegepersonen von der So- zial- und Jugendbehörde geleistet. Die Verwaltung wurde mit E-Mail vom 13. Januar 2023 vom KVJS darüber informiert, dass das Rundschreiben mit den neuen Empfehlungen zur laufenden Geldleistung in Bearbeitung ist. Bis zur Erstellung der Stellungnahme lag diese nicht vor. Gemäß dem Offenlagebeschluss des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe vom 13./14. Februar 1996 finden die jeweiligen Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände Anwendung. Insofern emp- fiehlt die Verwaltung, den Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion abzulehnen. 2. Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge, wie werdende bzw. bereits qualifizierte Tagespflegeper- sonen bei der Wahrnehmung von Unterrichtseinheiten adäquat entschädigt werden können. In Baden-Württemberg wurde ein landesweit einheitliches Qualifizierungskonzept für Kindertages- pflegepersonen mit 300 Unterrichtseinheiten (UE) eingeführt. Für Personen mit besonderen ein- schlägigen Aus- und Vorbildungen nach § 7 Abs.2 KiTaG beträgt die Qualifizierung mindestens 50 UE. In diesem Zuge wurde vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg eine neue Verwaltungsvorschrift vom 6. April 2021 erlassen. Die zwei bisher nach dem neuen Konzept erfolgten Qualifizierungskurse in den Jahren 2022 und 2023 wurden beziehungsweise werden über das Projekt Qualifizierungsoffensive abgerechnet. Folglich haben beziehungsweise hatten die Kursteilnehmer*innen keine Kursgebühr zu entrichten. Darüber hinaus erhält jede Kindertagespflegeperson, welche im Rahmen des Projektes die Qualifi- zierungsmaßnahme erfolgreich abschließt, eine Prämie in Höhe von einmalig 400 Euro. Dieses Konzept hat nach Abschluss des Projektzeitraumes Mehrkosten in Höhe von circa 11.000 Euro zur Folge. Mit Blick auf die Qualifizierungsmaßnahmen ab dem Jahr 2024 ist entsprechend zu prüfen, ob der bis 2021 erhobene Eigenanteil der Teilnehmer*innen in Höhe von in der Regel 120 Euro aufrechterhalten werden kann oder eine Erhöhung notwendig sein wird. Nach der Qualifizierung sind praxisbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von 20 UE pro Jahr zu absolvieren. Hierfür organisiert der Fachdienst Kindertagespflege jedes Jahr ein umfang- reiches und kostenfreies Fortbildungsprogramm für Kindertagespflegepersonen in der Stadt Karls- ruhe. Die Fortbildungen finden am Abend oder an Samstagen statt. Bis zum 31. Dezember 2022 wurden die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs am Kind, welcher alle zwei Jahre zu wiederholen ist, von der Verwaltung anteilig mit jeweils 30,00 Euro getragen. Seit dem 1. Januar 2023 werden die Kosten für die Kursteilnahme von der Unfallkasse Baden-Württemberg übernommen und können dort direkt abgerechnet werden. – 3 – Weitere Abstimmungen zur Unterstützung von Kindertagespflegepersonen bei der Qualifizierung und Weiterbildung erfolgen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Kindertagespflege. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag der CDU-Gemeinderatsfrak- tion abzulehnen.