Ergebnisse der Kontrollen von E-Scootern, E-Bikes und Fahrrädern
| Vorlage: | ANF/2022/2006 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 14.09.2022 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.10.2022
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 14.09.2022 Vorlage Nr.: ANF/2022/2006 Ergebnisse der Kontrollen von E-Scootern, E-Bikes und Fahrrädern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 38 x Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten (bitte nach den Verkehrsmitteln aufgeschlüsselt): 1. In welchen Zeiträumen und wo wurden Kontrollen der oben genannten Verkehrsmittel im fließenden Verkehr vorgenommen? 2. Wie viele Verstöße wurden festgestellt? Welcher Art waren diese? 3. Wie hat sich die Anzahl der Verstöße im Laufe der Zeit verändert? 4. Wie hat sich die Situation mit falsch und behindernd abgestellten E-Scootern verändert? Wurde mit den Betreibern eine Absprache zur Regelung der Benutzung getroffen? Falls nicht, bis wann ist mit dieser zu rechnen? Sachverhalt/Begründung Aufgrund immer wieder aufkommender Beschwerden generell und nach mehreren Beinaheunfällen durch rücksichtslos auf Gehwegen und Plätzen fahrenden Nutzern dieser Verkehrsmittel, hatte die AfD die Stadt zu Kontrollen aufgefordert. Diese wurden zugesagt. Eine Abfrage der Ergebnisse wurde durch die AfD für das Spätjahr angekündigt. Auch für die - besonders für Menschen mit Behinderungen - gefährdend abgestellten E-Scooter, muss eine Lösung gefunden werden. Die Verwaltung sagte hierzu Gespräche mit den Betreibern dieser Fahrzeuge zur Findung einer einvernehmlichen und umsetzbaren Lösung zu. Nun ist seit der Zusage der Stadt, Kontrollen durchzuführen, ein halbes Jahr vergangen. Schule und Studium haben wieder begonnen, so dass Kontrollen vergleichbare Ergebnisse ausweisen müssten. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: ANF/2022/2006 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Ergebnisse der Kontrollen von E-Scootern, E-Bikes und Fahrrädern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.10.2022 38 Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. In welchen Zeiträumen und wo wurden Kontrollen der oben genannten Verkehrsmittel im fließenden Verkehr vorgenommen? Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) führt bis auf Weiteres verstärkt Schwerpunktkontrollen durch, die in Zusammenhang mit E-Scootern, E-Bikes, dem Radverkehr und unberechtigten Kraftfahrzeugen in Fußgängerzonen stehen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis Mitte September 2022 dokumentierte der KOD 236 Einsätze, die im Zusammenhang mit diesen Verkehrsmitteln stehen. Hierbei handelte es sich sowohl um Schwerpunktkontrollen, als auch Einsätze im Rahmen der regulären Bestreifung. Fünf Schwerpunktkontrollen wurden gemeinsam mit der Verkehrspolizei durchgeführt. Die Einsatzschwerpunkte lagen in den Fußgängerzonen im Innenstadtbereich und Durlach, in der Kaiserallee, in der Rheinstraße und der Karl-Friedrich-Straße. Alleine von Juni bis September wurden 27 Schwerpunktkontrollen in der Fußgängerzone durchgeführt. 2. Wie viele Verstöße wurden festgestellt? Welcher Art waren diese? Im Jahr 2022 wurden bisher 1.228 Verstöße von Radfahrenden festgestellt. Außerdem wurden bei den Schwerpunktkontrollen 533 Verstöße von Kraftfahrzeugen und Elektrokraftfahrzeugen dokumentiert. Hierbei handelte sich insbesondere um das unberechtigte Befahren von Fußgängerzonen und Gehwegen. 3. Wie hat sich die Anzahl der Verstöße im Laufe der Zeit verändert? Aus Sicht des KOD können bei der Anzahl der Verstöße innerhalb dieses Jahres keine Veränderungen festgestellt werden. Ein Vergleich mit Vorjahren ist aufgrund der kurzen Löschfristen bei erledigten Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht möglich. 4. Wie hat sich die Situation mit falsch und behindernd abgestellten E-Scootern verändert? Wurde mit den Betreibern eine Absprache zur Regelung der Benutzung getroffen? Falls nicht, bis wann ist mit dieser zu rechnen? An der Situation mit falsch und behindert abgestellten E-Scootern hat sich dem Grunde nach (noch) nichts verändert. Am 23. November 2021 und 17. Januar 2022 haben Gespräche mit den in Karlsruhe tätigen Sharing-Unternehmen stattgefunden, bei denen auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen einbezogen wurde. – 2 – Als Ergebnis der konstruktiven Gespräche steht der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der verbindliche Regelungen für das Angebot von E-Scootern trifft. Wesentliche Kernelemente des öffentlich-rechtlichen Vertrages sind unter anderem verbindliche Vorgaben, wie zukünftig E-Scooter im Stadtgebiet ordnungsgemäß abzustellen sind. Der Zeichnungslauf ist mittlerweile beendet und alle in Karlsruhe derzeit vertretenen Sharing-Unternehmen haben den öffentlich-rechtlichen Vertrag unterschrieben. Die vertragliche Regelung gilt zunächst für ein Jahr, die Erfahrungen und die Praxistauglichkeit der Vereinbarung sollen in diesem Zeitraum beobachtet und evaluiert werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat insgesamt zu den abgeschlossenen Vereinbarungen noch weitere Informationen zukommen lassen.
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Niederschrift 43. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Oktober 2022, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 38 der Tagesordnung: Ergebnisse der Kontrollen von E-Scootern, E-Bikes und Fahrrä- dern Anfrage: AfD Vorlage: ANF/2022/2006 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 38 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Oktober 2022