Folgen der Insolvenz der ALPINE Bau Deutschland AG: Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW)
| Vorlage: | 32616 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 27. Juni 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 23.07.2013 1493 34 öffentlich Folgen der Insolvenz der ALPINE Bau Deutschland AG A. Die ALPINE Deutschland, eines der am Bauvorhaben Kombilösung beteiligten Bauunternehmen, hat Konkurs angemeldet. Welche konkreten Folgen in Bezug auf Kosten, Termine und Abrechnung bis 2019 sehen die KASIG und die Verwaltung auf das Bauvorhaben Kombilösung und die Stadt (und ihre städtischen Gesellschaften) zukommen? B. Wie groß wird die Gefahr eingeschätzt, dass durch den Konkurs der ALPINE Deutschland der Zeit- und Kostenplan der Kombilösung (1. Komponente) nicht mehr eingehalten wird? C. Wurde die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Weitervergabe der Bauleistungen an die evtl. zu verkaufenden Töchter oder Subunternehmer des in Konkurs gegangenen Vertragspartners, des Mutterkonzerns-Alpine, EU- ausschreibungsrechtlich geprüft? Kann hier konkret vom Greifen des § 115 GWB (öffentl. Interesse) ausgegangen werden? Wurde die Vergabekammer des Landes für EU-weite Ausschreibungen von der KASIG im o .g. Sinne konsultiert, um spätere Schadenersatzansprüche auszuschließen? D. Warum liegt dem Gemeinderat immer noch keine tabellarische Übersicht der Hauptgewerke über das, was 2010 kalkuliert worden war, und das, was demgegenüber noch an Kosten zu erwarten ist, vor? 1. Kann der Gemeinderat in absehbarer Zeit mit einer solchen tabellarischen Übersicht rechnen? 2. Wann wird dem Gemeinderat ein überarbeiteter Terminplan vorgelegt? E. In Medienberichten wird die KASIG-Geschäftsleitung dahingehend zitiert, dass 30 Prozent der Kombilösung fertig gestellt seien. Betreffen die fertig gestellten 30 Prozent die 1. Komponente der Kombilösung oder alle drei Komponenten (U-Strab, Kriegsstraßenumbau und straßenbahnfreie Fußgängerzone)? F. Wie viel Zeit würde eine noch nicht auszuschließende europaweite Neuausschreibung der restlichen 70 % der Leistungen in Anspruch nehmen? Wie viel Zeit würde diese in Anspruch nehmen, und wie lange würden die Arbeiten ruhen müssen? G. Wie hoch ist die Gefahr, dass es zu einer Neuberechnung des Kosten-Nutzen- Faktors kommt? Würde ein neu berechneter Wert noch eine Förderfähigkeit erhalten? H. Hätten Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der KASIG, gewarnt durch konkrete Hinweise, nicht schon im Oktober des letzten Jahres Vorbereitungen in einem Plan B auf einen bevorstehenden Konkurs der ALPINE und nicht erst wie jetzt, nach Vorliegen von rechtlichen und bauorganisatorischen Engpässen, treffen können? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ I. Käme im Falle einer EU-weiten Neuausschreibung der Aus- oder Teilausstieg aus dem Projekt Kombilösung ökonomisch und kommunalpolitisch in Betracht? Am 19. Juni 2013 gingen die ersten Meldungen über den Konkurs des Salzburger Baukonzerns ALPINE durch die Medien. Wenig später meldete die ALPINE Deutschland, eines der am Bauvorhaben Kombilösung beteiligten Bauunternehmen, Insolvenz an. Diese Nachricht kam nicht wirklich überraschend, hatte es bereits schon im Oktober des letzen Jahres deutliche Hinweise auf eine Insolvenz der ALPINE Österreich gegeben. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013 Sachverhalt/Begründung:
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 27.06.2013 eingegangen: 01.07.2013 Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1493 34 öffentlich Dez. 4 Folgen der Insolvenz der ALPINE Bau Deutschland AG A. Die ALPINE Deutschland, eines der am Bauvorhaben Kombilösung beteiligten Bauunternehmen, hat Konkurs angemeldet. Welche konkreten Folgen in Be- zug auf Kosten, Termine und Abrechnung bis 2019 sehen die KASIG und die Verwaltung auf das Bauvorhaben Kombilösung und die Stadt (und ihre städ- tischen Gesellschaften) zukommen? Bisherige Gesellschafter der ARGE Stadtbahntunnel (ARGE) sind die Unterneh- men Alpine Bau Deutschland AG, Universale Grund- und Sonderbau GmbH, Alpine BeMo Tunnelling GmbH und FCC Construcción S.A. Es ist erklärter Willen der ARGE, die Arbeiten an der Kombilösung auch nach dem Wegfall der Alpine Bau Deutschland AG weiterzuführen. Die ARGE Stadtbahntunnel ist eine rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die selbständig insolvenzfähig ist. Sie wird von der Insolvenz ihrer Gesellschafter nicht berührt und besteht fort, solange noch min- destens einer ihrer Gesellschafter geschäftsfähig ist. Trotz der damit verbundenen Unsicherheit gehen die Arbeiten derzeit weiter und der aktuelle Bauablauf befindet sich bisher insgesamt noch im Zeitplan. Welche weiteren Konsequenzen sich im Zuge der Abwicklung noch ergeben können, ist im gegenwärtigen Stadium nicht vorhersehbar. B. Wie groß wird die Gefahr eingeschätzt, dass durch den Konkurs der ALPINE Deutschland der Zeit- und Kostenplan der Kombilösung (1. Komponente) nicht mehr eingehalten wird? Die ARGE hat die feste Absicht bekundet, ihre Baumaßnahmen auf Grundlage des derzeit noch in Abstimmung befindlichen Gesamtbauablaufplans - wie von der Seite 2 KASIG in der Öffentlichkeit bereits schon kommuniziert - so fertig zu stellen, dass der Stadtbahnbetrieb in 2018 aufgenommen werden kann. C. Wurde die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Weitervergabe der Bauleistun- gen an die evtl. zu verkaufenden Töchter oder Subunternehmer des in Kon- kurs gegangenen Vertragspartners, des Mutterkonzerns-Alpine, EU- ausschreibungsrechtlich geprüft? Kann hier konkret vom Greifen des § 115 GWB (öffentl. Interesse) ausgegangen werden? Wurde die Vergabekammer des Landes für EU-weite Ausschreibungen von der KASIG im o. g. Sinne kon- sultiert, um spätere Schadenersatzansprüche auszuschließen? Die ARGE Stadtbahntunnel ist eine rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die selbständig insolvenzfähig ist. Sie wird von der Insolvenz ihrer Gesellschafter nicht berührt und besteht fort, solange noch mindestens einer ihrer Gesellschafter geschäftsfähig ist. Aktuell hat ein Gesellschafter, die Alpine Bau Deutschland AG, Insolvenzantrag gestellt. Der Vertrag mit der ARGE bleibt hiervon unberührt. Eine Neuvergabe der Leistungen steht damit nicht an. Die Vergabekammer wurde nicht konsultiert. Diese ist zuständig für Vergabenachprüfungsverfahren möglicher Bieter und gibt keine Rechtsauskünfte. D. Warum liegt dem Gemeinderat immer noch keine tabellarische Übersicht der Hauptgewerke über das, was 2010 kalkuliert worden war, und das, was dem- gegenüber noch an Kosten zu erwarten ist, vor? Der Aufsichtsrat der KASIG und die Verwaltungsspitze der Stadt werden detailliert und regelmäßig über den aktuellen Kostenstand und über eine zu prognostizieren- de Kostenentwicklung unterrichtet. Der Gemeinderat erhält entsprechend seiner Beschlussfassung einen jährlichen Sachstandsbericht zur Kombilösung, in dem auch Angaben zu den Kosten enthalten sind. Seite 3 1. Kann der Gemeinderat in absehbarer Zeit mit einer solchen tabellari- schen Übersicht rechnen? siehe Antwort zu D. 2. Wann wird dem Gemeinderat ein überarbeiteter Terminplan vorgelegt? Die Aktualisierung des Gesamtbauablaufplans befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Nach Zustimmung des Aufsichtsrats der KASIG werden der Ge- meinderat und die Öffentlichkeit zeitnah unterrichtet. E. In Medienberichten wird die KASIG-Geschäftsleitung dahingehend zitiert, dass 30 Prozent der Kombilösung fertig gestellt seien. Betreffen die fertig ge- stellten 30 Prozent die 1. Komponente der Kombilösung oder alle drei Kom- ponenten (U-Strab, Kriegsstraßenumbau und straßenbahnfreie Fußgängerzo- ne)? Der zitierte Fertigstellungsgrad von etwa 30 % bezieht sich auf den Maßnahmen- umfang der ARGE Stadtbahntunnel. F. Wie viel Zeit würde eine noch nicht auszuschließende europaweite Neuaus- schreibung der restlichen 70 % der Leistungen in Anspruch nehmen? Wie viel Zeit würde diese in Anspruch nehmen, und wie lange würden die Arbeiten ruhen müssen? Sollte wider Erwarten eine Neuausschreibung der Restarbeiten notwendig werden, müsste man bis zur Vergabe und Wiederaufnahme der Arbeiten erfahrungsgemäß einen Zeitraum von zwölf bis achtzehn Monaten einkalkulieren. Seite 4 G. Wie hoch ist die Gefahr, dass es zu einer Neuberechnung des Kosten-Nutzen- Faktors kommt? Würde ein neu berechneter Wert noch eine Förderfähigkeit erhalten? Eine neuerliche Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung infolge einer even- tuell notwendigen Neuvergabe steht verfahrensgemäß nicht zur Debatte. H. Hätten Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der KASIG, gewarnt durch konkrete Hinweise, nicht schon im Oktober des letzten Jahres Vorbereitungen in einem Plan B auf einen bevorstehenden Konkurs der ALPINE und nicht erst wie jetzt, nach Vorliegen von rechtlichen und bauorganisatorischen Engpässen, treffen können? Die von der KASIG vollzogenen Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen sind durch einen zeitoptimalen Ablauf gekennzeichnet. I. Käme im Falle einer EU-weiten Neuausschreibung der Aus- oder Teilausstieg aus dem Projekt Kombilösung ökonomisch und kommunalpolitisch in Be- tracht? Die Realisierung der Kombilösung steht durch die Insolvenz eines ARGE-Partners für die Rohbauarbeiten zum Stadtbahntunnel nicht zur Disposition. Ein Aus- oder Teilausstieg aus dem Gesamtprojekt muss daher weder ökonomisch noch kommu- nalpolitisch in Betracht gezogen werden.