Auswirkungen der Windenergieanlagen (WEA) auf Kalt- und Frischluft in Karlsruhe: Anfrage StR Kalmbach (GfK)
| Vorlage: | 32613 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 17. Juni 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 23.07.2013 1490 31 öffentlich Auswirkungen der Windenergieanlagen (WEA) auf Kalt- und Frischluft in Karlsruhe 1. Wie viel Prozent der geplanten zu rodenden Flächen von 50.000 Quadratmeter auf Kohlplatte und Edelberg sowie Wattkopf/Ettlingen müssten tatsächlich für Betonfun- damente, Wege und Sonstiges versiegelt werden? 2. Wie wird sich Abholzung und Versiegelung auf den Grundwasserhaushalt auswirken? 3. Welche Auswirkungen hätte der Bau von fünf Windkraftanlagen in o. g. Gebieten auf die Kaltluftbildung bzw. die Kalt- und Frischluftströme, besonders im Sommer? 4. Welche Entscheidung sieht die Stadtverwaltung bei Gegenüberstellung von Verlusten im Naturschutzbereich gegenüber dem Gewinn an Energieerzeugung durch Wind- kraftanlagen für richtig an? Begründung: Durch die Versiegelung und Abholzung für die Windkraftanlagen wird die Wasserhaltefähig- keit durch fehlenden Waldboden reduziert und das Mikroklima verändert. Über das fein ver- zweigte „Drainagesystem“ der Baumwurzeln im Waldboden können versickernde Nieder- schläge leicht in die Tiefe gelangen. Vergleichbar mit einem saugkräftigen Schwamm nimmt dieser Speicher in einem Laubwald pro Hektar bis zu zwei Millionen Liter Wasser auf. Allein in den obersten zehn Zentimetern eines Waldbodens werden pro Quadratmeter bis zu 50 Liter Niederschlagswasser zurückgehalten. Diese Retention mindert das Risiko von Über- schwemmung und Hochwasser. Außerdem trägt sie durch Verdunstung zur Kühlung der Luft bei. Für die Abkühlung der Stadt sind gerade diese Kaltluftströme aus diesem Gebiet ganz be- sonders wichtig. Die Abholzung und Versiegelung großer Flächen sowie der Bau großer Betonpfeiler und Straßen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen im ge- planten Gebiet bedeuten daher für Karlsruhe eine wesentliche Reduzierung der wichtigen Frisch- und Kaltluftströme. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ GfK steht dafür, dass die Energiewende gelingt, betont jedoch gleichzeitig, dass diese nicht um jeden Preis durchgesetzt werden darf, wenn beispielsweise dabei lebenswichtige Fakto- ren aus der Natur verloren gehen, wie hier eventuell die wichtige Kaltluftzufuhr für Karlsruhe. Nach Meinung von GfK kann erst nach Abwägung der relevanten, lebenswichtigen Faktoren eine sinnvolle Entscheidung erfolgen. Dieses Thema muss völlig unideologisch angegangen werden und bedarf der gründlichen, ganzheitlichen Betrachtung. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 17.06.2013 eingegangen: 17.06.2013 Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1490 31 öffentlich Dez. 6 Auswirkungen der Windenergieanlagen (WEA) auf Kalt- und Frischluft in Karlsruhe 1. Wie viel Prozent der geplanten zu rodenden Flächen von 50.000 m² auf Kohl- platte und Edelberg sowie Wattkopf/Ettlingen müssten tatsächlich für Beton- fundamente, Wege und Sonstiges versiegelt werden? Der Anteil befestigter Fläche ist überschlägig mit 50 bis 60 % der gesamten Flä- cheninanspruchnahme einzuschätzen, einschließlich des mit Beton voll versiegel- ten Anteils von 5 bis 6 %. Derzeit laufen für die Vorschlagsflächen aus dem Konzept verschiedene Untersu- chungen, eine Festlegung von Konzentrationszonen im Teil-FNP gibt es daher noch nicht. Somit steht auch noch nicht fest, ob und für welche Anzahl an Wind- energieanlagen (WEA) der Bereich von Edelberg und Wattkopf tatsächlich infrage kommt. Im Bericht zum NVK-Konzept 2012 (Büro HHP) sind Angaben zum Flächenbedarf von gängigen Anlagen in Kap. 1.3.3 dargestellt. Für den Aufstellbereich (Kranstell-, Montage- und Lagerfläche) werden zwischen 0,3 und 1,1 ha beansprucht. In Wald- flächen kann dies durch flächenschonende Techniken auf 0,7 ha begrenzt werden. Ein großer Teil kann wieder rekultiviert, bei Waldflächen also aufgeforstet werden. Dauerhaft frei zu halten sind rund 0,35 ha; diese Kranstellfläche wird in Schotter- bauweise befestigt. Hinzu kommt der Flächenbedarf für verbreiterte Wege, deren Umfang von der je- weiligen Strecke abhängt. Eine Mindestbreite von 4 m bzw. in Kurven bis 6 m ist in Schotterbauweise zu befestigen. Die voll versiegelte Fläche ist auf das Betonfun- dament beschränkt, das weniger als 500 m² in Anspruch nimmt. Präzise Berechnungen lassen sich erst in der Planungs- und Genehmigungsphase eines Windparks aufstellen. Für eine überschlägige Annahme des Flächenbedarfs von angenommenen 5 WEA würden sich folgende Größenordnungen ergeben: Gesamtflächenbedarf WEA: 0,7 * 5 = 3,5 ha 0,5 ha Zuwegungen (Annahme je 1 WEA: 500 lfd. m vorhandener Weg 3 m mit 2 m Verbreiterung) Summe 4,0 ha (100 %) davon sind etwa: 6 % versiegelt: 0,25 ha für WEA Turm + Fundament (5 * 0,05 ha) 38 % Schotterbauweise: 1,5 ha dauerhaft freizuhaltende Fläche (5 * 0,3 ha) 12 % Schotterbauweise: 0,5 ha Wegeverbreiterung Seite 2 2. Wie wird sich Abholzung und Versiegelung auf den Grundwasserhaushalt auswirken? Die Bewertung von voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen für die Umwelt- schutzgüter wie dem Grundwasser erfolgt planungsbegleitend in der Umweltprü- fung. Ergebnisse werden im Umweltbericht aufgezeigt. Die Eingriffe in den Naturhaushalt würden punktuell bzw. linear in den oben ge- schilderten Größenordnungen auftreten. Auf den befestigten Flächen ist die Versi- ckerungsfähigkeit jeweils deutlich reduziert, Niederschlagswasser fließt hier schnel- ler oberflächlich ab. Zur Bewertung der Risiken für das Schutzgut Wasser ist auch das Verhältnis der potenziellen Eingriffsfläche von rd. 4,0 ha bzw. 2,5 ha nach Rekultivierung in Be- ziehung zur umgebenden Waldfläche mit einem Umfang von über 200 ha zu sehen. In der Anlageplanung werden ggf. Maßnahmen zur Regenrückhaltung wie Sicker- mulden und -becken vorgesehen. Das Gebiet am Edelberg weist weder wasser- rechtliche Restriktionen noch erhöhte Empfindlichkeiten des Grundwassers auf. Eine nachhaltige Beeinträchtigung des Boden-Wasser-Haushaltes bzw. der Grundwasserneubildung infolge der geschilderten punktuell auftretenden Beein- trächtigungen ist demnach nicht zu erwarten. 3. Welche Auswirkungen hätte der Bau von fünf Windkraftanlagen in o. g. Ge- biet auf die Kaltluftbildung bzw. die Kalt- und Frischluftströme, besonders im Sommer? Auch das Umweltschutzgut Klima/Luft wird in der Umweltprüfung behandelt. Eine nachhaltige Beeinflussung des Kalt-/Frischluftsystems des Raumes durch WEA- Standorte ist nicht zu erwarten. Hier ist wiederum die oben geschilderte Größen- ordnung punktueller Verluste von Wald- und Freiflächen im Verhältnis zur gesam- ten Waldfläche des Gebietes zu betrachten. Zudem ist der Verlust an Waldfläche aufgrund der waldrechtlichen Verpflichtung zur Ersatzaufforstung auszugleichen. Als nachteilige klimatische Veränderung anzuführen ist in der sommerlichen Tagsi- tuation die Temperaturerhöhung im Bereich der neuen Freifläche an der WEA. Die- ser Effekt bleibt aufgrund der bleibenden Ausgleichsfunktionen umgebender Wald- flächen auf die Örtlichkeit beschränkt. In der Nachtsituation bei austauscharmer Wetterlage entsteht bodennahe Kaltluft. Bei einer konkreten Standortplanung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens sind zur Verminderung von Umweltauswirkungen weniger konfliktreiche Flächen zu bevorzugen; dies wären in Waldflächen beispielsweise Bereiche mit jüngerer Be- stockung statt Altbaumbestände. 4. Welche Entscheidung sieht die Stadtverwaltung bei Gegenüberstellung von Verlusten im Naturschutzbereich gegenüber dem Gewinn an Energieerzeu- gung durch Windkraftanlagen für richtig an? Belange des Naturschutzes werden bei der Aufstellung des Teil-FNP Windenergie einbezogen. Seite 3 Flächen, in denen aufgrund gravierender Umweltauswirkungen eine spätere Ge- nehmigung von WEA-Standorten nicht wahrscheinlich ist, sollen im Teil-FNP nicht weiter als Konzentrationszonen in Betracht kommen. Schon bei der zurückliegen- den Ermittlung der Flächenkulisse wurden Ausschlusskriterien des Naturschutzes berücksichtigt. Die absehbaren Risiken für den Naturhaushalt werden flächenbezo- gen in der Umweltprüfung ermittelt und bewertet. Das Naturschutzrecht bildet hier- für den Rahmen. Mit der örtlichen Erhebung windkraftempfindlicher Vogelarten folgt der NVK den Anforderungen des Artenschutzes. Die Ergebnisse können zur Zu- rückstellung oder Eingrenzung bisheriger Vorschlagsflächen führen. Somit werden für die Entscheidung über die Ausweisung von Konzentrationszonen fundierte Abwägungsgrundlagen zur Verfügung stehen. Die Planungsstelle geht davon aus, dass als Konzentrationszonen für die Windenergie im Teil-FNP Flächen infrage kommen, die ein vertretbares Verhältnis von Umweltkonflikten und Energie- erzeugung aufweisen.