Hochwasserereignisse und Hochwasserschutz in Karlsruhe: Hochwasserschutz weiter verbessern: Anfrage SPD-Fraktion
| Vorlage: | 32611 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) vom 28. Juni 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 23.07.2013 1488 29 d öffentlich Hochwasserereignisse und Hochwasserschutz in Karlsruhe: Hochwasserschutz weiter verbessern 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung für die weitere Verbesserung des Hochwasserschutzes in Stadt und Region? 2. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind von städtischer Seite geplant, um den Hochwasserschutz noch weiter auszubauen? 3. Wäre es sinnvoll, gemeinsam mit umliegenden Städten und Gemeinden des Alb- und Pfinztals weitere Maßnahmen zu ergreifen? 4. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung des integrierten Rheinprogramms? Nach Auffassung der SPD-Gemeinderatsfraktion dürfen Stadtverwaltung und Ge- meinderat bei ihrem erfolgreichen Einsatz für den Hochwasserschutz nicht nachlas- sen. Das diesjährige Hochwasser belegte eindrucksvoll, dass weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig sind. Nur wenige Tage mehr an Starkregen hätten auch in Karlsruhe zu schweren Problemen geführt. Aus Sicht der SPD- Gemeinderatsfraktion bietet sich vor allem die Zusammenarbeit mit umliegenden Städten und Gemeinden zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an. unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Angela Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) vom: 28.06.2013 eingegangen: 01.07.2013 Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1488 29 d öffentlich Dez. 6 Hochwasserereignisse und Hochwasserschutz in Karlsruhe: Hochwasserschutz weiter verbessern Verantwortlich für die Ende Mai/Anfang Juni beobachteten Hoch- bzw. Grundwasserprobleme war die bisher in Karlsruhe so noch nicht aufgetretene Gleichzeitigkeit von hohen Grundwasserständen, Starkregenereignissen im Stadtgebiet sowie Alb-, Pfinz- und Rheinhochwasser. Die Auswirkungen dieser Einzelereignisse überlagerten sich. Momentan wird eine Bestandsaufnahme von aufgetretenen Problemstellen durchgeführt. Daran sol- len sich Überlegungen zu deren Beseitigung anschließen. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse dieser Analyse mit Verbesserungsvorschlägen im Bauausschuss (Oktober) vorzustellen. 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung für die weitere Verbesserung des Hochwasserschutzes in Stadt und Region? Die Karlsruher Hochwasserschutzeinrichtungen haben sich beim abgelaufenen Hochwasser grund- sätzlich bewährt. Karlsruhe hat in den vergangenen Jahrzehnten bereits viel in den Hochwasserschutz investiert und besitzt deshalb gut ausgebaute Hochwasserschutzeinrichtungen: Für ein Albhochwasser gibt es im Süden von Karlsruhe die drei Rückhalteräume Weiherwald, Sal- menwiesen und Oberwald. Im Norden von Karlsruhe wurde für den Fall eines extremen Rheinhochwassers und dem damit verbundenen Rückstau in der Alb Hochwasserschutz entlang des Gewässers bis zur Blohnstraße errichtet. Die Pfinz und der Pfinzentlastungskanal, für die das Land zuständig ist, können ihre Hochwasser- spitze in den Rückhalteraum Füllbruch abgeben. Ein System von Hochwasserrückhaltebecken in den Höhenstadtteilen fängt das Regenwasser be- reits nahe der Entstehungsstelle auf Beim abgelaufenen Hochwasserereignis wurden an vielen Gewässern und Rückhalteräumen bishe- rige Höchstwasserstände erreicht, allerdings wurde der noch höhere Bemessungswasserstand mit Ausnahme zweier Rückhaltebecken, bei denen der Überlauf ansprang, nicht erreicht. . Seite 2 2. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind von städtischer Seite geplant, um den Hochwasser- schutz noch weiter auszubauen? Der Umfang eventuell notwendiger zusätzlicher Maßnahmen wird nach Abschluss einer Bestandsauf- nahme und Problemanalyse, bei der auch vereinzelt Volumina der Rückhaltebecken überprüft werden sollen, festgelegt. 3. Wäre es sinnvoll, gemeinsam mit umliegenden Städten und Gemeinden des Alb- und Pfinztals weitere Maßnahmen zu ergreifen? Der momentan nicht mehr bestehende 100-jährliche Hochwasserschutz an der Alb soll wiederherge- stellt werden. Dies wird zz. in einer Planungsgemeinschaft mit Ettlingen untersucht. Unter Berücksich- tigung der Auswirkungen der Klimaveränderung ist Ziel, im Albtal eine Rückhaltung vorzusehen. Die Pfinz besitzt für die Stadt gegenüber der Alb ein deutlich geringeres Hochwassergefährdungspo- tenzial. Hier sollte die zz. vom Land bearbeitete Hochwasserrisikomanagementplanung mit Fertigstel- lungsziel 2015 abgewartet werden. Hieraus könnten Hochwasserschutzmaßnahmen im Pfinztal not- wendig werden. Weitere Kooperationen werden derzeit als nicht erforderlich eingestuft. 4. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung des integrierten Rheinprogramms? Der Vorhabensträger Land wurde angefragt und hat zum aktuellen Sachstand der Umsetzung des Polders „Bellenkopf/Rappenwört“ folgende Stellungnahme abgegeben: Die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) erfolgte vom November 2011 bis Ende Mai 2012. Im Rahmen der Beteiligung der TÖB sind sehr viele Forderungen, Bedenken, Wünsche und An- regungen seitens der Kommunen und anderer Beteiligter eingegangen. Diese werden derzeit vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Vorhabensträger ausgewertet und beurteilt. Diese Arbeitsphase ist auch angesichts der fachlichen Komplexität und oftmals geradezu gegensätzlicher Forderungen sehr zeitaufwändig. Im Anschluss daran wird die Kommunikation darüber mit der Planfeststellungsbehörde und den betroffenen drei Kommunen fortgesetzt werden. Darüber hinaus werden die Antragsunterlagen, Teil Umweltplanung, überarbeitet. Dies ist erforderlich, weil sie an die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, die sich nach erfolgter Antragstellung er- geben hat, angepasst werden muss. Dies wird gleichzeitig auch dazu genutzt, aktuell zusätzlich erho- bene Umweltuntersuchungen in die UVS und die gesamte Umweltplanung einzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund kann aus Sicht des Vorhabensträgers derzeit eine konkrete Aussage zum Ab- schluss des Verfahrens nicht gemacht werden.