Hochwasserereignisse und Hochwasserschutz in Karlsruhe: Hochwassergeschädigte Kleingärten - Entschädigungsmaßnahmen: Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW)
| Vorlage: | 32608 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 12. Juni 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 23.07.2013 1485 29 a öffentlich Hochwasserereignisse und Hochwasserschutz in Karlsruhe: Hochwassergeschädigte Kleingärten - Entschädigungsmaßnahmen A. Wäre die Verwaltung (das Gartenbauamt) bereit, den betroffenen Kleingärtnern bzw. den Generalpächtern die Gartenpacht für das laufende Jahr zu erlassen? B. Wäre die Verwaltung bereit, anderweitige Hilfe (auch finanzielle) zu leisten? - Welche Art der Hilfe könnte sich die Verwaltung vorstellen? Wie man aus den Medien erfahren musste, wurden durch das aktuelle Hochwasser an Alb und Pfinz zahlreiche Kleingärten, so in den Kleingartenanlangen „Seewiesen“ und „Rennichwiesen“, überflutet, wodurch den Kleingärtnern erheblicher Schaden entstanden ist. So wurde zum Beispiel die Saat vollständig vernichtet. Vereinzelt kam es zu Schädigungen an den Gartenhütten. Der Vorsitzende des Bezirksverbandes der Gartenfreunde beziffert den Gesamtschaden auf über 200.000 Euro. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 12.06.2013 eingegangen: 12.06.2013 Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1485 29 a öffentlich Dez. 4 Hochwasserereignisse und Hochwasserschutz in Karlsruhe: Hochwassergeschädigte Kleingärten - Entschädigungsmaßnahmen A. Wäre die Verwaltung (das Gartenbauamt) bereit, den betroffenen Kleingärt- nern bzw. den Generalpächtern die Gartenpacht für das laufende Jahr zu er- lassen? Seit mehreren Jahren gab es bei besonderen Naturereignissen, überwiegend Hochwasser, seitens der Stadt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Pachtzinsnachlässe. Die vertraglichen Regelungen sehen nach § 3 der Pachtverträge keine Entschädigungsverpflichtung vor. B. Wäre die Verwaltung bereit, anderweitige Hilfe (auch finanzielle) zu leisten? - Welche Art der Hilfe könnte sich die Verwaltung vorstellen? - Durch das städtische Tiefbauamt, Gartenbauamt und Amt für Abfallwirtschaft wurde bereits Hilfe anhand technischer Hilfsmittel, die zur Verfügung gestellt wurden, gewährleistet. In besonders schwerwiegenden Fällen ist noch zu prüfen, inwieweit die Stadt weitere Unterstüt- zung leisten kann.