Kommunale Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Bereich Grünflächenpflege: Anfrage StR Kalmbach (GfK)
| Vorlage: | 32605 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 4. Mai 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 23.07.2013 1482 26 öffentlich Kommunale Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Bereich Grünflächen- pflege 1. Hat sich die Verwaltung einmal überlegt, mittels eines kommunalen Beschäftigungsbe- triebs Langzeitarbeitslose anzustellen und diese z. B. mit dem Grünschnitt und der Pflege städtischer Anlagen in Arbeit zu bringen? 2. Für welche Tätigkeitsfelder sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten der Schaffung von Arbeitsplätzen für schwer zu vermittelnde Arbeitslose? Oder sind in diesem Rahmen schon arbeitslose Menschen beschäftigt, und wenn ja, wie viele? 3. Welche Voraussetzungen muss die Stadtverwaltung schaffen, um kommunale Beschäfti- gungsprogramme im obigen Sinne zu starten bzw. auszubauen? Oder sind diese Vorausset- zungen schon geschaffen? Begründung: Die Stadt gibt viel Geld für externe Betriebe aus, die für Arbeiten im Bereich Grünflächen- pflege solche Arbeiten leisten - siehe Vergabe von Pflegearbeiten in öffentlichen Grünanla- gen für die Jahre 2014 - 2017 in Höhe von 4 Mio. Euro. GfK ist bewusst, dass man nicht alle Aufgaben in diesem Rahmen eines städtischen Be- schäftigungsbetriebes vergeben kann, aber doch sicher einen großen Teil, z. B. bei Laubent- sorgung, Spielplatzpflege, Sauberkeit allgemein in der Stadt. Solche Bereiche könnten über einen kommunalen Beschäftigungsbetrieb abgedeckt werden. GfK ist überzeugt, dass Arbeit zur Würde des Menschen unverzichtbar gehört, und aus die- sem Grund heraus sollte immer Arbeit und nicht Arbeitslosigkeit gefördert werden. Darum lohnt es sich für die Stadt und die Betroffenen, neue Wege zu gehen, um besonders Men- schen, die schon lange keine Arbeit mehr haben, wieder an die Arbeitswelt heranzuführen. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom: 04.05.2013 eingegangen: 17.06.2013 Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1482 26 öffentlich Dez. 3 Kommunale Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Bereich Grünflächenpflege 1. Hat sich die Verwaltung einmal überlegt, mittels eines kommunalen Beschäfti- gungsbetriebs Langzeitarbeitslose anzustellen und diese z. B. mit dem Grün- schnitt und der Pflege städtischer Anlagen in Arbeit zu bringen? Die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH (AFB) wurde 1988 als gemeinnützige Beschäfti- gungsgesellschaft der Stadt Karlsruhe gegründet. Ursprünglich als kommunaler Beitrag zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit eingerichtet, hat sich das Sozialunternehmen zu einem wichtigen Dienstleister des Karlsruher Arbeitsmarktes entwickelt. Ein zentrales Geschäftsfeld der AFB ist die öffentlich geförderte Beschäftigung Die Beschäftigungsan- gebote der AFB richten sich insbesondere an Langzeitarbeitslose und sonstige benachtei- ligte Gruppen des Arbeitsmarktes. Im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Fördermaß- nahmen bieten die AFB tariflich entlohnte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis- se auf Zeit und nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch Arbeitsgelegenhei- ten mit Mehraufwandsentschädigung. Einsatzmöglichkeiten bestehen in den eigenen Werkstätten und Betrieben der AFB und in Einrichtungen der Stadt Karlsruhe. Bis ins Jahr 2010 waren im Jahresdurchschnitt regelmäßig 100 langzeitarbeitslose AFB- Teilnehmende im Rahmen von „Ein-Euro-Jobs“ oder geförderten Zeitverträgen in städti- schen Dienststellen im Einsatz. Von ihnen waren im Durchschnitt 40 Personen im Amt für Abfallwirtschaft, Friedhofs- und Bestattungsamt und Gartenbauamt in den Bereichen Straßenreinigung oder Grünanlagenpflege tätig. Seite 2 Durch das Sparpaket der Bundesregierung wurden die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 6,6 Milliarden im Jahr 2010 auf 3,2 Milliarden in 2013 gekürzt. Daher gingen auch die Eingliederungsmittel des Jobcenter Stadt Karlsruhe von 15,9 Mio. im Jahr 2010 auf 7,3 Mio. im Jahr 2013 zurück. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, auch Instrumentenreform genannt, wurden die Bedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen weiter erschwert. Besonders betroffen hiervon sind die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand- entschädigung nach §16 d SGB II („Ein-Euro-Jobs“). Die Anspruchsvoraussetzungen der „Zusätzlichkeit“, des „öffentlichen Interesses“ und der „Wettbewerbsneutralität“ wurden weiter konkretisiert. Im Ergebnis ist der Einsatz von „Ein-Euro-Jobbern“ als Helfer von Hausmeistern an Schulen, als Helfer in der Grünpflege oder in der Straßenreinigung, aber auch als Hilfskräfte in Pflegeheimen, z. B. in der Küche oder Wäscherei, unzulässig. Durch die Kürzungen der Eingliederungsmittel und das Instrumentenreformgesetz ging in Karlsruhe die Zahl der Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose von rund 1.100 Plät- zen im Jahr 2010 auf rund 370 Plätze im Jahr 2013 zurück. Deshalb sind in städtischen Einrichtungen aktuell nur noch fünf Personen über Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II beschäftigt. Speziell im Bereich Grünpflege sind über verschiedene Förderinstrumentarien unmittelbar in städtischen Ämtern nur noch vier Personen beschäftigt. Darüber hinaus wird die „Ökogruppe“ der AFB (10 Teilnehmende) ausschließlich für städtische Einrichtungen tätig. Die Hälfte der Gruppe darf nur zusätzliche und wettbewerbsneutrale Arbeiten erledigen, z. B. Pflege- und Renaturierungsmaßnahmen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, für deren Durchführung vom Jobcenter die Erlaubnis erteilt wurde. Die andere Hälfte wird mit Grünpflegemaßnahmen für verschiedene städtische Einrichtungen betraut. Da bei der öffentlich geförderten Beschäftigung außer dem Erhalt der Beschäftigungsfä- higkeit auch die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt ein wichtiges Ziel ist, empfiehlt es sich nicht, kommunale Beschäftigung über Vergabemittel zu finanzieren. Vielmehr sollten Firmen, die noch Arbeitsplätze mit einem relativ einfachen Anforderungsprofil bieten, als potentielle Partner gewonnen werden. Seite 3 2. Für welche Tätigkeitsfelder sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten der Schaf- fung von Arbeitsplätzen für schwer zu vermittelnde Arbeitslose? Oder sind in die- sem Rahmen schon arbeitslose Menschen beschäftigt, und wenn ja, wie viele? Vor Kürzung der Eingliederungsmittel und Inkrafttreten der Instrumentenreform konnten Langzeitarbeitslose als Helfer von Hausmeistern an Schulen, als Helfer in der Grünpflege oder in der Straßenreinigung, aber auch als Hilfskräfte in Pflegeheimen, z.B. in der Küche oder Wäscherei, arbeiten. Da bei den Förderarten „Arbeitsgelegenheiten“ und „Bürgerarbeit“ die Anspruchsvoraussetzungen „Zusätzlichkeit“, „öffentlichen Interesse“ und „Wettbewerbsneutralität“ vorliegen, sind bei diesen Förderinstrumenten die Beschäftigungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Das einzige Beschäftigung schaffende Förderinstrument im SGB II, bei dem die Kriterien „Zusätzlichkeit“, „öffentliches Interesse“ und „Wettbewerbsneutralität“ nicht Anspruchs- voraussetzung sind und damit z.B. auch die Pflege von Grünanlagen oder die Straßenreinigung erlaubt, ist die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II (FAV). Der Arbeitgeber erhält monatlich bis zu 75 % des Arbeitgeberbruttos. Die Förderdauer beträgt max. 24 Monate. Gefördert werden ausschließlich Langzeit- arbeitslose mit mehreren schweren Vermittlungshemmnissen. Im Juni 2013 wurden im ganzen Stadtgebiet Karlsruhe insgesamt 29 Personen über dieses Instrument gefördert, davon sind sieben Personen über die AFB in städtischen Dienststellen (u. a. auch beim Amt für Abfallwirtschaft in der Straßenreinigung und beim Friedhofs- und Bestattungsamt in der Grünanlagenpflege) tätig. Die AFB versuchen, jede Fördervariante, die die Beschäftigung von Arbeitslosen ermög- licht, zu nutzen. Derzeit sind 40 Personen in städtischen Einsatzstellen über die Förderin- strumente „Bürgerarbeit“, Eingliederungszuschüsse für ältere Arbeitslose, Rehabilitanden und Schwerbehinderte und über die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II (FAV) tätig. Die Kofinanzierung dieser geförderten Zeitverträge erfolgt über verschiede- ne städtische Haushaltsstellen. Die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden und die Personal- und Maßnahmenverwaltung tragen die AFB. Stand Juni 2013 waren 45 Personen über die AFB in 17 verschiedenen städtischen Einsatzstellen tätig. Seite 4 Tätigkeitsfeld Teilnehmerzahl Mithilfe bei Archivierungs- und Büroarbeiten 7 Mithilfe bei der Durchführung von Spielangeboten an Schulkindergärten 3 Mithilfe in der Tierpflege 1 Hausaufgabenbetreuung von Kindern mit Sprachförderbedarf 2 Straßenreinigung 4 Mithilfe bei Abfallberatung und Organisation der Dreck-Weg-Wochen 1 Mithilfe in der Grünanlagenpflege 4 Beschäftigung u. Förderung der sozialen Kommunikation von Senioren 8 Stromsparpartner (Beratung über Energieeinsparmaßnahmen für Transferleistungsbeziehende) 7 Mithilfe in der Hauswirtschaft 2 Sonstige Bereiche, z. B. Kleiderkammer, Hausmeisterei, Zirkuspädagogik) 6 3. Welche Voraussetzungen muss die Stadtverwaltung schaffen, um kommunale Beschäftigungsprogramme im obigen Sinne zu starten bzw. auszubauen? Oder sind diese Voraussetzungen schon geschaffen? Die Integration von Leistungsempfängerinnen und -empfängern der Existenzsicherungs- systeme in den Arbeitsmarkt ist auch in Karlsruhe ein zentrales Thema. Daher hat die Stadt Karlsruhe mit wissenschaftlicher Begleitung der Hochschule für öffentliche Verwal- tung Kehl ein „Gesamtkonzept Arbeit“ erarbeitet. Die Entwicklung eines in seinen Teilbereichen des 1., 2. und 3. durchlässigen Arbeits- marktes in Karlsruhe anhand von konkreten Maßnahmen und nachhaltigen Strukturen soll den Menschen, an denen der wirtschaftliche Aufschwung vorbeiging, eine Perspektive auf Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe bieten. Zudem ist die Entwicklung eines kommuna- len Arbeitsmarktes auch ein wichtiger Wirtschaftsstandortfaktor für Karlsruhe. Zentrale Aufgabengebiete sind unter anderem die Fachkräftesicherung, die Anerkennung der nicht in Deutschland erworbenen Abschlüsse oder die Ausbildungsbefähigung und -sicherung am Übergang Schule - Beruf. Zur Umsetzung dieser Gemeinschaftsaufgabe sind ergänzende Strukturen wie strategi- sche Partnerschaften sowie bedarfs- und zielgruppengerechte Maßnahmen einzurichten. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Arbeit innerhalb des rechtlich Seite 5 vorgegebenen Rahmens wurden zusammen mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, der Lenkungsgruppe und Fachleuten im Rahmen eines Workshops erarbeitet. Ziel ist die optimale Koordination der unterschiedlichen Unterstützungssysteme und die Vermeidung von ineffizienten Doppelstrukturen und Reibungsverlusten, um zukünftig schnell und effektiv auf die Veränderungen des 1., 2. und 3. Arbeitsmarktes und seiner durch Bund und Land vorgegebenen Regularien reagieren zu können. Das Gesamtkon- zept Arbeit soll alle zwei bis drei Jahre fortgeschrieben werden. In der Etatberatung des Gemeinderats vom März 2013 wurden, jeweils mit Sperrvermerk, für das Jahr 2013 300.000 € und für das Jahr 2014 600.000 € für die kommunale Arbeits- förderung Langzeitarbeitsloser bewilligt.