Rauchfreie überdachte Haltestellen im Karlsruher Stadtgebiet: Antrag GRÜNE-Fraktion
| Vorlage: | 32602 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Dr. Christofer Leschinger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 14. Juni 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 23.07.2013 1479 23 öffentlich Rauchfreie überdachte Haltestellen im Karlsruher Stadtgebiet 1. Alle überdachten Wartebereiche der Haltestellen des ÖPNV im Karlsruher Stadtgebiet werden deutlich als Nichtraucherzonen gekennzeichnet. 2. Durch ansprechende und zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen wird sowohl von Seiten der Stadtverwaltung als auch von Seiten des KVV bzw. der beteiligten Verkehrsunternehmen auf das neue „Nichtrauch-Gebot“ im Bereich der überdachten Haltestellen hingewiesen. Seit 2007 gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und innerhalb der Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen das gesetzliche Rauchverbot als Konsequenz des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Die Erfahrungen insbesondere im Bereich der DB-Bahnhöfe zeigen die gute Akzeptanz des Rauchverbotes bzw. der gekennzeichneten Raucherbereiche durch Raucherinnen und Raucher. Neben dem präventiven Effekt durch die Reduktion des schädlichen Passiv-Rauchens für Nichtraucherinnen und Nichtraucher führte das Rauchverbot auch zu einer deutlich geringeren Verschmutzung der Bahnsteige bzw. des Gleiskörpers durch Zigarettenkippen und damit zu gesunkenen Reinigungskosten. Auch innerhalb der überdachten Wartebereiche im Karlsruher Stadtgebiet sind die wartenden Fahrgäste, darunter viele Kinder und Jugendliche, dem Passiv-Rauch Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ ausgesetzt. Gerade bei schlechter Witterung bleibt häufig nur die Wahl zwischen dem „blauen Dunst“ und dem Regenwetter. Durch ein deutlich gekennzeichnetes „Nichtrauch-Gebot“ würden die rauchenden Mitbürgerinnen und Mitbürger an die notwendige gegenseitige Rücksichtsnahme erinnert. Andere Kommunen wie Münster, Heidelberg und Potsdam haben mit einer vergleichbaren Regelung bereits gute Erfahrungen gemacht. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Uta van Hoffs Dr. Dorothea Polle-Holl Dr. Christofer Leschinger Johannes Honné Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 14.06.2013 eingegangen: 14.06.2013 Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1479 23 öffentlich Dez. 4 Rauchfreie überdachte Haltestellen im Karlsruher Stadtgebiet Die Verwaltung nimmt im Folgenden zum Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stellung. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KVV GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1: Alle überdachten Wartebereiche der Haltestellen des ÖPNV im Karlsruher Stadtgebiet werden deutlich als Nichtraucherzonen gekennzeichnet. Zu 1: Überdachte Haltestellen liegen zum Teil im öffentlichen Verkehrsraum. Die Anwendung unter- schiedlicher Rechtsgrundlagen ist notwendig. Bei einer Einrichtung von Nichtraucherzonen ist eine geeignete Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit erforderlich. Problematisch gestaltet sich die Kontrolle an stark frequentierten Haltestellen. Auffällige Kunden sind auch nicht verpflichtet, uns ihre Personalien auszuhändigen. Die Polizei müsste im Verweigerungsfall hinzugezogen werden. Im Vergleich mit der Deutschen Bahn sind unsere überdachten Haltestellenbereiche viel kürzer. Eine Raucherzone könnte hier nicht eingerichtet werden. Der Karlsruher Verkehrsver- bund besteht nicht nur aus dem städtischen Bereich. Bei einer Umsetzung ist eine einheitliche verbundweite Regelung notwendig. Mit der Einrichtung von Nichtraucherzonen und einer ge- eigneten Kontroll- und Sanktionsmöglichkeit wären erhebliche Kostensteigerungen verbunden. Die momentan gültigen gesetzlichen Vorgaben sind umgesetzt. Eine Erweiterung des Nichtrau- cherschutzes halten wir für nicht umsetzbar. 2. Durch ansprechende und zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen wird sowohl von Seiten der Stadtverwaltung als auch von Seiten des KVV bzw. der beteiligten Ver- kehrsunternehmen auf das neue „Nichtrauch-Gebot“ im Bereich der überdachten Hal- testellen hingewiesen. Zu 2: Derzeit läuft eine EU-Maßnahme zur besonderen Kennzeichnungspflicht auf Zigarettenpackun- gen. Die Kampagne „Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit“ soll erweitert werden. Weitere Mar- ketingmaßnahmen halten wir für nicht notwendig.