Erstellung eines Onlineportals für Bauvorhaben: Antrag CDU-Fraktion
| Vorlage: | 32600 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadtrat Thorsten Ehlgötz (CDU) Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CD) Stadtrat Sven Maier (CDU) Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 5. Juni 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 23.07.2013 1477 21 öffentlich Erstellung eines Onlineportals für Bauvorhaben Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Stadtverwaltung erstellt ein Online-Portal für Bauvorhaben in der Stadt Karlsruhe, in dem sich online alle Beteiligten über den Bearbeitungsstand eines Bauantrags informieren können. 2. Die Stadtverwaltung bereitet eine Inbetriebnahme für spätestens 01.01.2014 vor. Sachverhalt/Begründung: Die Einrichtung eines Online-Portals gibt Bauherren, Planern und der Stadtverwaltung die Möglichkeit, sich über den aktuellen Bearbeitungsstand eines Bauvorhabens zu informieren sowie den zugehörigen Sachstand (Stellungnahmen der Verwaltung, verantwortliche Sachbearbeiter, Übersicht der fehlenden Unterlagen) einzusehen. Solche Online-Portale sind bereits in vielen Städten und Gemeinden, u. a. Landkreis Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Landratsamt Emmendingen, die Stadt Konstanz, vorhanden. Mit Hilfe des Portals wird der Informationsfluss zwischen allen Beteiligten verbessert und erleichtert die Bearbeitung des Bauantrags. Eine Anfrage der CDU-Fraktion bzgl. der Bearbeitungszeiten im Bauordnungsamt ergab, dass durch die stark gestiegene Anzahl von Verfahren im Bauordnungsamt Seite 2 __________________________________________________________________________________________ sich auch die Dauer der Bearbeitungszeit erhöht hat. Die Einrichtung eines Online- Portals könnte zur Entspannung der Situation führen. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Bettina Meier-Augenstein Thorsten Ehlgötz Dr. Albert Käuflein Sven Maier Tilman Pfannkuch Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 04.06.2013 eingegangen: 04.06.2013 Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1477 21 öffentlich Dez. 6 Einführung eines Online-Portals für Bauvorhaben - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Erstellung einer Online-Auskunft für Bau- vorhaben zum 01.06.2014 zu beschließen. Die erforderlichen Finanzmittel sind bei Bedarf im Haushaltsjahr 2014 überplanmäßig durch die Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 20.000,- € zzgl. Personalaufwendungen keine ja 1.200,- € (Wartungskosten) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: . ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Image der Stadt Karlsruhe Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Online-Portale können das gesamte Verwaltungsverfahren virtuell unterstützen. Dazu gehört das Einreichen des Bauantrags und der Bauvorlagen in elektronischer Form, die Erstellung einer virtuellen Akte, die Beteiligung der Fachdienststellen, die Angrenzer- und Nachbarbeteiligung, die Information über den Verfahrensstand für Interne und Externe, die fachtechnische Bearbei- tung der Bauvorlagen, die Erteilung des Bescheids in elektronischer Form und die Archivierung der Bauakte in einem virtuellen Archiv. Sowohl die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches umfängliches Online- Baugenehmigungsverfahren ohne Systembruch liegen zurzeit in Baden-Württemberg nicht vor, als auch nicht die technischen und personellen Voraussetzungen in den Stadtverwaltungen. Die vorhandenen Online-Portale der Städte und Landkreise in Baden-Württemberg beschränken sich deshalb auf die Einsichtnahme sowohl der Bauherrschaft als auch der bevollmächtigten Ent- wurfsverfasser und -verfasserinnen in die Stammdaten der Bauakte und den Verfahrensstand. Die Online-Portale der Landratsämter, so vorhanden, ermöglichen zusätzlich den angehörigen Gemeinden die Einsichtnahme in die Verfahrensdaten der ihrem Gebiet zugehörigen, beim Landratsamt beantragten Bauvorhaben. Das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe verwendet für seine Verfahren die Fach-Software PROBAUG der Firma PROSOZ/Herten. Interne Behörden, die an einem Verwaltungsverfahren für ein Bauvorhaben beteiligt sind, haben bereits jetzt die Möglichkeit, in das Verfahren über PRO- BAUG Einsicht zu nehmen. Das Einrichten eines Online-Portals für Externe mit Zugriff über das Internet ist technisch mittels eines zusätzlichen eGovernment-Moduls in PROBAUG möglich. Mit dem Zusenden der Eingangsbestätigung könnte ein Benutzername mit zugehörigem Kennwort vergeben werden. Für die Bauherrschaft und die Entwurfsverfasser- und verfasserinnen könnten dann wesentliche Informationen der Stammdaten und zum Verfahrensstand zur Einsichtnahme freigegeben werden. Es entsteht ein zusätzlicher administrativer Aufwand beim Bauordnungsamt und beim Personal- und Organisationsamt/Medienbüro. Außerdem entstehen Lizenzgebühren für das eGovern- ment-Modul, evt. weitere anfallende Lizenzen, zusätzliche Hardware und sonstige Dienstleis- tungen in Höhe von ca, 20.000,00 €. Zusätzlich entstehen jährliche Wartungskosten von ca. 1.200,00 €. Aus Sicht der Verwaltung erleichtert die Einrichtung einer Online-Auskunft die Bearbeitung der Verfahren nicht und führt auch nicht zur Entlastung des Bauordnungsamts. Die Maßnahme Ergänzende Erläuterungen Seite 3 erhöht jedoch die Transparenz des Verfahrens für Bürger und Bürgerinnen. Sie bereichert das städtische Service-Angebot und ist ein weiterer Schritt zum Ausbau des städtischen Online- Portals. Da als Voraussetzung zur Projektumsetzung zahlreiche technische, datenschutzrechtliche und verfahrenstechnische Details zu klären sind, hält die Stadtverwaltung die Inbetriebnahme der Online-Auskunft für beim Bauordnungsamt laufende Verwaltungsverfahren frühestens zum 01.06.2014 für umsetzbar.