Fachkräftemangel begegnen durch ein Gesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Landesregierung: Antrag FDP-Fraktion

Vorlage: 32597
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.03.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.07.2013

    TOP: 18

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FDP-Fachkräftemangel
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Rita Fromm (FDP) Stadtrat Tom Høyem (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 22. Mai 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 23.07.2013 1474 18 öffentlich Fachkräftemangel begegnen durch ein Gesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Landesregierung Die Verwaltung wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung für die zeitnahe Vorlage eines Gesetzes zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen für die in Landesverantwortung liegenden Berufe einzusetzen. Die Technologieregion und insbesondere der Wirtschaftsstandort Karlsruhe sind auf hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. In einigen Branchen gibt es seit Jahren einen Fachkräftemangel, der die weitere wirtschaftliche Entwicklung negativ beeinflusst. Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr den Rechtsanspruch auf ein Prüfverfahren auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse geschaffen. Dieser gilt jedoch nur für ca. 350 so genannte nicht reglementierte Ausbildungsberufe, für die der Bund die Zuständigkeit hat. Das Land - zuständig für die reglementierten Berufe (siehe Anlage) - hat ein Landesanerkennungsgesetz bislang nur angekündigt. Die Stadtverwaltung muss im Interesse der lokalen Wirtschaft und zur Sicherung der Pflege in unserer Stadt umgehend bei der Landesregierung auf eine rasche Lösung drängen. unterzeichnet von: Rita Fromm Tom Høyem Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013 Sachverhalt/Begründung:

  • Anlage Fachkräftemangel
    Extrahierter Text

    Liste der reglementierten Berufe (vollständige Liste unter http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe ) A Altenpflegehelfer/in Altenpfleger/in Apotheker/in Architekt/in Arzt/Ärztin Augenoptikermeister/in B Bäckermeister/in Boots – und Schiffbauermeister/in Brunnenbauermeister/in Büchsenmachermeister/in C Chirurgiemechanikermeister/in D Dachdeckermeister/in Diätassistent/in Dolmetscher/Übersetzer E Elektromaschinenbauermeister/in Elektrotechnikermeister/in Ergotherapeut/in Erzieher/in F Fachapotheker/in Facharzt/Fachärztin Fachtierarzt/ärztin Fachzahnarzt/ärztin Fahrlehrer/in Feinwerkmechanikermeister/in Fleischermeister/in Friseurmeister/in G Gerüstbauermeister/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in Gesundheits- und Krankenpfleger Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in Glasermeister/in H Hebamme/Entbindungspfleger Heilerziehungspfleger/in Heilpädagoge/-pädagogin Hörgeräteakustikermeister/in Hufbeschlagschmied/-in I Informationstechnikermeister/in Ingenieur/in Innenarchitekt/in Installateur- und Heizungsbauermeister/in J Juristische Abschlüsse/Berufe K Kälteanlagenbauermeister/in Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Klempnermeister/in Konditormeister/in Kraftfahrzeugtechnikermeister/in L Landmaschinenmechanikermeister/in Landschaftsarchitekt/in Lebensmittelchemiker/in Lehrer/in Logopäde/Logopädin M Maler- und Lackierermeister/in Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in Maurer- und Betonbauermeister/in Mechanikermeister/in - Reifen- und Vulkanisationstechnik Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in Metallbauermeister/in O Ofen- und Luftheizungsbauermeister/in Orthopädieschuhmachermeister/in Orthopädietechnikermeister/in Orthoptist/in P Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in Physiotherapeut/in Podologe/Podologin Psychologische/r Psychotherapeut/in Pyrotechniker/in R Rettungsassistent/in S Schornsteinfegermeister/in Seilermeister/in Sonderpädagoge/-pädagogin Sozialarbeiter/in Sozialpädagoge/-pädagogin Sprengbeauftragter Sprengmeister Stadt- und Regionalplaner/in Steinmetz- und Steinbildhauermeister/in Steuerberater/in Straßenbauermeister/in Stuckateurmeister/in T Tierarzt/Tierärztin Tischlermeister/in V Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in W Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in Wirtschaftsprüfer/in Z Zahnarzt/-ärztin Zahntechnikermeister/in Zimmerermeister/in Zweiradmechanikermeister/in

  • Stellungnahme TOP 18
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 22.05.2013 eingegangen: 22.05.2013 Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1474 18 öffentlich Dez. 4 Fachkräftemangel begegnen durch ein Gesetz für die Anerkennung ausländischer Berufs- abschlüsse durch die Landesregierung - Kurzfassung - Da es sich bei der Ausarbeitung und dem Erlass des Landesanerkennungsgesetzes um eine Angelegenheit handelt, die im alleinigen Hoheitsbereich der Landesregie- rung liegt, steht der Stadtverwaltung Karlsruhe kein Instrument zur Verfügung, das den Prozess der Gesetzgebung mitsteuern oder beschleunigen könnte. Die Verwaltung begrüßt jedoch den Inhalt des Antrages und schlägt vor, ein Schrei- ben des Herrn Oberbürgermeisters an die Landesregierung zu formulieren, das dem dringenden Erfordernis des Landesanerkennungsgesetzes Ausdruck verleiht und die diesbezüglichen Planungen der Landesregierung begrüßt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Wirtschaft und Arbeit Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bei dem Erlass des Landesanerkennungsgesetzes handelt es sich um eine Angele- genheit, die im alleinigen Hoheitsbereich der Landesregierung liegt. Daher steht der Stadtverwaltung Karlsruhe kein Instrument zur Verfügung, das den Prozess der Ge- setzgebung mitsteuern oder beschleunigen könnte. Die Stadtverwaltung stimmt jedoch der Begründung des Antrages uneingeschränkt zu. Der Wirtschaftsstandort Karlsruhe und die TechnologieRegion Karlsruhe sind auf hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Bereits aktuell herrscht bei der Nachfrage nach kompetenten Nachwuchskräften große Konkurrenz. Mit Blick in die Zukunft muss dem demographisch bedingten, zunehmenden Fach- kräftemangel durch geeignete Maßnahmen begegnet werden. Das Qualifikationspotential der in unserem Land lebenden Menschen mit ausländi- schem Bildungsabschluss und ausländischer Berufserfahrung sollte möglichst auch in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung eingebracht werden können. Ebenso werden die Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland verstärkt werden müssen. Dringend erforderliche Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung ist das Landesa- nerkennungsgesetz, das den Anspruch auf Prüfung der Anerkennung von ausländi- schen Bildungsabschlüssen und Berufserfahrungen, die in der Zuständigkeit des Landes liegen, formuliert. In der Drucksache des Landtages 15/3329 vom 09.04.2013 beantwortet das Ministe- rium für Integration ausführlich den von Abgeordneten der FDP/DVP gestellten An- trag auf einen Bericht zum Verfahrensstand im Landesanerkennungsgesetz. Es wird ausdrücklich ausgesagt, dass sich das Landesanerkennungsgesetz für die landes- rechtlich zu regelnden Berufe derzeit in der Schlussphase der Ressortabstimmung befinde. Ein Anhörungsentwurf lag noch nicht vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Als Begründung für den gegenüber einem Teil der anderen Bundesländer verzöger- ten Verfahrensstand werden die gründliche Überprüfung bisheriger Anerkennungs- regelungen, das Ziel, Zuständigkeiten zu bündeln und das Verfahren künftig einfa- cher und zügiger auszugestalten, genannt. Neue Zuständigkeitsregelungen und die Bereitstellung des personellen und finanziellen Mehrbedarfs seien zu klären. Ferner seien insgesamt 26 berufsrechtliche Fachgesetze oder -verordnungen an das Lan- desanerkennungsgesetz anzupassen. Das Integrationsministerium beabsichtigt laut aktueller Rücksprache vom 01.07.2013, noch vor der Sommerpause den Anhörungsentwurf im Kabinett einzu- bringen. Ziel ist es, das Gesetz bis Ende des Jahres 2013 zu verabschieden. Die Verwaltung begrüßt jedoch den Inhalt des Antrages und schlägt vor, ein Schrei- ben des Herrn Oberbürgermeisters an die Landesregierung zu formulieren, das dem dringenden Erfordernis des Landesanerkennungsgesetzes und der Bitte um zügige Abwicklung des Verfahrens Ausdruck verleiht und die diesbezüglichen Planungen der Landesregierung begrüßt.