Grundschule Südstadt-Ost: Antrag SPD-Fraktion
| Vorlage: | 32596 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 2. April 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 52. Plenarsitzung Gemeinderat 23.07.2013 1473 17 öffentlich Grundschule Südstadt-Ost 1. Die Verwaltung führt für den zweiten Bauabschnitt der Grundschule Südstadt- Ost eine kostenkontrollierte Planung durch. 2. Die Verwaltung legt dar, welche weiteren Schritten unter Einhaltung welcher Fristen Gemeinderat und Verwaltung unternehmen müssen, damit zum Schuljahr 2015/16 der zweite Bauabschnitt der Grundschule Südstadt-Ost in Betrieb genommen werden kann. 3. Die Verwaltung legt dem Schulbeirat eine Gesamtkonzeption für den Betrieb der Grundschule Südstadt-Ost als zweizügige Grundschule vor. 4. Die Verwaltung überprüft den Zuschnitt des Schulbezirks der Grundschule Südstadt-Ost und berichtet dem Schulbeirat. Die Verwaltung legt dar, wie eine Neugliederung des Schulbezirks mit der Rüppurrer Straße als westliche Grenze erreicht werden kann. Begründung: Schon wenige Monate vor der Eröffnung der neuen Grundschule Südstadt-Ost zeichnet sich ab, dass die Schule zu klein ist. Die Geburtenzahlen und die wachsende Einwohnerzahl in der Südstadt-Ost machen einen zweizügigen Betrieb der Schule auf Dauer erforderlich. Die Stadt Karlsruhe muss deshalb möglichst schnell die baulichen Voraussetzungen für einen zweizügigen Betrieb der Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Grundschule schaffen. Auch der Zuschnitt des Schulbezirks muss überprüft werden. Ziel muss eine Neugliederung sein, die die Rüppurrer Straße als westliche Grenze des Schulbezirks vorsieht. unterzeichnet von: Doris Baitinger Ute Müllerschön Yvette Melchien Michael Zeh Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 02.04.2013 eingegangen: 03.04.2013 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1473 17 öffentlich Dez. 6 Grundschule Südstadt-Ost - Kurzfassung - Für den zweiten Bauabschnitt der Grundschule Südstadt-Ost ist die kostenkontrollierte Planung für den DHH 2015/2016 vorgesehen. Als Raumreserven für evtl. erforderliche weitere Klassen können Aufenthaltsraum und Mehrzweckraum genutzt werden. Der zweite Bauabschnitt könnte über ein beschleunigtes Verfahren frühestens zum 2. Schul- halbjahr 2016/2017 fertig gestellt sein. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Sozialer Zusammenhalt und Bildung Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung führt für den zweiten Bauabschnitt der Grundschule Südstadt-Ost eine kostenkontrollierte Planung durch. Bisher ist vorgesehen, die kostenkontrollierte Planung für den 2. Bauabschnitt für den Doppel- haushalt 2015/16 zu erstellen mit Inbetriebnahme für das Schuljahr 2017/2018. Die neue Grundschule Südstadt-Ost hat bei den bisher bekannten Anmeldungszahlen Raumre- serven für weitere Klassen, wenn Aufenthaltsraum und Mehrzweckraum noch mitgenutzt wer- den. Das gebaute Raumprogramm mit vier Klassenräumen, einem Kursraum, je einem Mehr- zweck-, Aufenthalts- und Speiseraum kann bis zum Schuljahr 2017/2018 entsprechend gefüllt werden. Das Flächenkonzept des Wettbewerbes beinhaltete die Erweiterung um die Sekundarstufe 1 und nicht eine Erweiterung der einzügigen Grundschule zur Zweizügigkeit. Das vom Regie- rungspräsidium genehmigte Raumprogramm liegt vor. 2. Die Verwaltung legt dar, welche weiteren Schritte unter Einhaltung welcher Fristen Gemeinderat und Verwaltung unternehmen müssen, damit zum Schuljahr 2015/2016 der zweite Bauabschnitt der Grundschule Südstadt-Ost in Betrieb genommen werden kann. Im Schulbeirat am 19.06.2013 hat die Verwaltung dargelegt, dass der zweite Bauabschnitt der Grundschule Südstadt-Ost zum Schuljahr 2015/2016 nicht in Betrieb genommen werden kann. Der Schulbeirat hat dem Gemeinderat das beschleunigte Verfahren zur Fertigstellung, möglichst zum Schuljahr 2016/2017, empfohlen. Nach aktuellem Stand, Juli 2013, sind im beschleunigten Verfahren folgende Termine realisier- bar: Start kostenkontrollierte Planung ab September 2013 (nach Fertigstellung 1. Bauabschnitt), gemeinderätliches Kostenkontrollverfahren Juni 2014, Genehmigung des Projektes und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel bis Juli 2014, Ver- pflichtungsermächtigung bis zur Vollzugsreife Doppelhaushalt 2015/2016, Baubeginn ab August/September 2015 Fertigstellung bis Ende 2016/Anfang 2017 Somit wäre zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine Interimslösung innerhalb des 1. Bauabschnittes erforderlich. Die Baumaßnahme muss unter dem laufendem Betrieb der neuen Schule erfolgen. Es ist daher trotz verringertem Bauvolumen nicht mit einer wesentlich kürzeren Bauzeit als beim 1. Bauab- schnitt zu rechnen. Zum Wohle der Schülerinnen und Schüler müssen die Beeinträchtigungen des Schulbetriebes so gering wie möglich gehalten werden. Mit dieser Zeitabfolge kann der 2. Bauabschnitt fast ein Jahr früher fertig gestellt werden als bei Einbringung in den Doppelhaushalt 2015/2016. Eine Fertigstellung für das Schuljahr 2015/2016 ist nicht möglich. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Die Verwaltung legt dem Schulbeirat eine Gesamtkonzeption für den Betrieb der Grundschule Südstadt-Ost als zweizügige Grundschule vor. Für die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 ist die Aufnahme von jeweils zwei Klassen gesi- chert. Für die darauffolgenden Schuljahre werden noch verschiedene Alternativen geprüft. 4. Die Verwaltung überprüft den Zuschnitt des Schulbezirks der Grundschule Südstadt- Ost und berichtet dem Schulbeirat. Die Verwaltung legt dar, wie eine Neugliederung des Schulbezirks mit der Rüppurrer Straße als westliche Grenze erreicht werden kann. Im Schulbeirat am 19.06.2013 wurde dargelegt, dass eine Erweiterung des Schulbezirks bis zur Rüppurrer Straße aus Kapazitätsgründen der Schule Südstadt-Ost nicht möglich ist. Gleichzeitig wurde ein Vorschlag zur Änderung des Schulbezirks vorgelegt, nach dem u. a. alle Straßen des Baugebiets mit beiden Straßenseiten zum Schulbezirk gehören. Diesem Vorschlag ist der Schul- beirat gefolgt, der Beschluss zur Änderung des Schulbezirks erfolgt durch Offenlage.