Verbesserung der Bioabfallverwertung in der Stadt Karlsruhe – Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
| Vorlage: | 32589 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1470 14 öffentlich Dezernat 5 Verbesserung der Bioabfallverwertung in der Stadt Karlsruhe – Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 02.07.2013 2 vorberaten; einstimmige Zustim- mung Hauptausschuss 16.07.2013 16 Gemeinderat 23.07.2013 14 Antrag an den Ausschuss / Gemeinderat Aus den zurückliegenden Betrachtungen ergeben sich nach aktuellem Stand zwei ökologisch und ökonomisch sinnvolle Wege zur Behandlung der Bioabfälle. Erstens Bau und Betrieb einer Trockenvergärungsanlage durch die Stadt und zweitens die externe Vergabe unter Berücksichtigung von Referenzwerten aus der Planung der Trockenvergärungsanlage. Der Stadt liegt inzwischen eine Interessensbekundung eines privaten Dritten für den Bau und den Betrieb einer Vergärungsanlage zur Verwertung der städtischen Biotonnenabfälle in Karlsruhe vor. Vor der grundsätzlichen Entscheidung zum weiteren Vorgehen schlägt die Verwaltung vor, eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Form einer extern moderierten Konsensuskonferenz durchzuführen. Hierbei können auch Vorschläge für weitere Standorte und Verfahren mit dem Ziel erörtert werden, eine Empfehlung an den Gemeinderat auszusprechen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) in 2013 100.000 € für Bür- gerbeteiligung Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Kontierungsobjekt: 7.703014 Kontenart: 78710000 Ergänzende Erläuterungen: Erforderliche Mittel wurden in den Doppelhaushalt 2013/14 eingestellt. ISEK Karlsruhe 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 17.07.2013 (OR Durlach und OR Hohenwettersbach) Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Die Stadt Karlsruhe sammelt getrennt vom Restabfall jährlich rund 14.000 Mg/a Bioabfälle aus privaten Haushalten. Diese Abfälle werden überwiegend in der seit 1997 betriebenen und inzwischen stark sanierungsbedürftigen Nassvergärungsanlage verwertet. Die Anlage ist auf eine Verarbeitung von 8.000 Jahrestonnen ausgelegt. Hierbei wird Strom und Wärme aus dem gewonnenen Biogas produziert. Die Verstromung des Biogases erfolgt durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Die Abwärme wird zur Versorgung der nahe gelegenen Wohn- bebauungen „50 Morgen“ und „Rehbuckel“ und zum Eigenbedarf genutzt. Die überschüssi- gen Bioabfallmengen werden je nach Bedarf in externen Anlagen kompostiert. Auf Grundlage der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zur Biomasseverwertung des Wit- zenhausen-Instituts (2010) wurde die Umstellung von der Nass- auf eine Trockenvergä- rungsanlage am bestehenden Standort Anlagenverbund Ost (AVO) angeraten. In Folge dessen wurde ein Generalplaner in einer europaweiten Ausschreibung zur Planung einer Trockenvergärungsanlage mit angeschlossener Kompostierung am Standort des AVO ge- funden. Nach den Ergebnissen der ersten Planungsstufen hat der Generalplaner empfohlen, eine Trockenvergärungsanlage mit einer Verarbeitungskapazität von 18.000 Mg Bioabfälle pro Jahr inklusive der Errichtung einer Nachkompostierung der anfallenden Gärreste als Endbe- handlungsstufe am Standort AVO weiter zu verfolgen. Vorbehaltlich weiterer Immissionsbe- trachtungen wäre die Kompostierung geschlossen auszuführen. Die Planungsergebnisse wurden in den Monaten März und April 2012 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, Bauausschuss, Hauptausschuss sowie im Gemeinderat vorgestellt. Im Zuge der Beratung im Gemeinderat wurde die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungen und Fach- und Sondergutachten in die Wege zu leiten sowie einen Architektenwettbewerb zum äußeren Erscheinungsbild sowie der landschaftli- chen Einbindung durchzuführen, die Kosten der bestehenden Nassvergärungsanlage zu aktualisieren, nochmals zu prüfen, ob das Verfahren der hydrothermalen Carbonisierung (HTC) ei- ne Alternative darstellt, eine Marktstudie zur externen Verwertung von städtischen Biotonnenabfällen durch- zuführen. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI) sowie die Ergebnisse o. a. Aufträge vorgestellt und bewertet sowie eine Empfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen abgegeben. 2. Entwurfsplanung AVO 2.1. Grundsätze und wesentliche Ergebnisse Auf Grundlage der Vorplanungsergebnisse wurde die Entwurfsplanung mit folgenden Rand- bedingungen weiter verfolgt: möglichst weitgehende Folgenutzung bestehender Anlagen und Gebäude, hochwertige Aufbereitung der Bioabfälle zur Optimierung des Biogasertrags, sicherer Emissionsschutz aller Behandlungsschritte mit der Aufgabe der Vermeidung von Risiken der Immissionsbelastung, insbesondere auch bei Kaltluftströmung, Minimierung von Geländeverbrauch und Versiegelung. Die Vergärungsanlage würde zu einem Teil (Vergärungsanlage mit Aufbereitungstechnik und Rottetunnel) auf dem Gelände der bestehenden Nassvergärungsanlage und zu einem Ergänzende Erläuterungen Seite 3 weiteren Teil (Reifehalle mit Nachaufbereitung) auf einem westlich der bestehenden Anlage liegenden Erweiterungsgelände realisiert. Die Biogasnutzung würde im Gebäude der ehe- maligen Sickerwasserreinigungsanlage realisiert. Die Betriebsräume, wie Sozial- und Tech- nikräume, wären im bestehenden Anlagengebäude sowie in dem benachbarten Gebäude der ehemaligen Sickerwasserreinigungsanlage untergebracht. Alle Aufbereitungsstufen sind emissionsmindernd in geschlossenen Hallen oder Fertigteil- bauwerken mit einer Abluftabsaugung geplant. Die Abluft würde in einer Biofilteranlage mit vorgeschalteten Wäschern gereinigt. Weiterhin wurde die so genannte Intensivrotte in geschlossenen Rotteboxen im Vergleich zur Vorplanung erweitert, wodurch die produzierten Komposte einen höheren Rottegrad aufweisen und in weiteren Behandlungsschritten nur noch nachgereift und mechanisch auf- bereitet werden müssen. Hierdurch wurde es möglich, die Hallenfläche zu verringern und den Emissionsschutz zu erhöhen. Zur Optimierung der Biogasnutzung zur Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme sind zwei abgestufte BHKWs vorgesehen. In Verbindung mit dem geplanten Gasspeicher ergibt sich dadurch ein bedarfsorientierter und ertragsoptimierter Anlagenbetrieb. Denkbar wäre in Abhängigkeit der Steigerung der Bioabfallmengen die Installation des zweiten neuen BHKWs im Austausch für das vorhandene BHKW. Entsprechend der Entwurfsplanung und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Archi- tektenwettbewerbs würde es notwendig, das bestehende Anlagengelände (7.700 m²) um rund 15.000 m² auf ca. 22.700 m² zu erweitern, wovon ca. 20.200 m² befestigt werden. Der Gesamtflächenbedarf wurde somit gegenüber der Vorplanung um ca. 3.000 m² verringert. 2.2. Verkehrssituation Die An- und Abfuhren resultieren aus der Anlieferung der Bioabfälle und des Grünschnitts sowie der Abfuhr der Störstoffe, des Siebüberlaufs, des Flüssigdüngers und des Kompostes. Die Spitzenbelastung beim Fahrzeugaufkommen steigt in den Sommermonaten nach Dar- stellung des Planers von 21 auf maximal 27 Fahrzeuge mit höherer Zuladung pro Arbeitstag. In den Wintermonaten, d. h. in Zeiten ohne Abfuhren von Kompost und Flüssigdünger, liegt die Spitzenbelastung bei 18 Fahrzeugen pro Arbeitstag. Die durchschnittliche Tagesbelas- tung wurde im Sommer mit 20 und im Winter mit 13 Fahrzeugen pro Arbeitstag berechnet. Derzeit beträgt die durchschnittliche Tagesbelastung 12 Fahrzeuge pro Tag. Die Zunahme der Spitzenbelastung beim Fahrzeugaufkommen verhält sich hierbei degressiv gegenüber der transportierten Abfallmenge, was durch die bessere Auslastung der Sammelfahrzeuge und damit einer Zunahme der Tage mit mittlerem Fahrzeugaufkommen bei den Anlieferun- gen bedingt ist. 2.3. Personalbedarf und -qualifikation In der Entwurfsplanung wird von folgendem Personalbedarf (sog. Vollzeitäquivalenten - VzÄ) ausgegangen: 1 VzÄ Betriebsleiter, 2 VzÄ Radladerfahrer, 1,2 VzÄ Maschinisten (je 0,6 VzÄ), 1 VzÄ Mechaniker, 1 VzÄ Elektriker, einschließlich gegenseitiger Vertretung bei Ur- laub oder Krankheit. Damit ergibt sich ein Personalbedarf von insgesamt 6,2 Vollzeitäquiva- lenten. Der benötigte Personalbedarf kann über den vorhandenen Personalbestand (8,95 VzÄ) abgedeckt werden. Ob die erforderlichen Qualifikationen zur Betriebsführung einer Trockenvergärungsanlage beim Fachamt vollumfänglich vorhanden sind oder ob ggf. Ver- stärkungen in Form von externen Stellenbesetzungen notwendig sind, muss noch abschlie- ßend geklärt werden. Aufgrund der bereits langjährigen Erfahrungen beim Betrieb der Nassvergärungsanlage kann nach Meinung des Fachamtes grundsätzlich eine schnelle Einarbeitung der Mitarbeiter in die neue Technik vorausgesetzt werden. Die Mitarbeiter sollen zudem während der Inbe- triebnahmephase mit der „neuen Anlage“ vertraut gemacht und ggf. durch den Anlagenher- steller unterstützt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Es ist beabsichtigt, die frei werdenden Mitarbeiter/innen (2,75 VzÄ) mit Facharbeiterausbil- dung als Mechaniker, Werkzeugmacher oder Maschinenbauer im Amt für Abfallwirtschaft (AfA) überplanmäßig zu beschäftigen, bis eine Umsetzung innerhalb des Amtes bzw. eine Versetzung zu anderen technischen Ämtern möglich ist. 3. Anlagenauslastung Aus den ermittelten Mengenpotenzialen des Witzenhausen-Instituts (2010) geht hervor, dass die derzeit in Karlsruhe erfasste Menge Bioabfälle von 69 kg/ E*a unter den für Groß- städte in Deutschland geltenden Durchschnittswerten liegt. Neuere Studien gehen davon aus, dass bei Einführung der Biotonne bis zu 90 kg/E*a möglich sind. Im Gegensatz zur ak- tuellen Situation in der Stadt Karlsruhe können hier allerdings auch Grünabfälle in die Bio- tonne eingegeben werden. Durch weitere Untersuchungen und Berechnungen des Amts für Abfallwirtschaft (Konzept vom 11.04.2013) erscheint es realistisch, mindestens 3.500 Mg/a Biotonnenabfälle pro Jahr aus den privaten Haushalten zusätzlich abzuschöpfen. Dies be- deutet, dass die geplante Anlage etwa 17.500 Mg/a Bioabfälle aus privaten Haushalten zu verarbeiten hätte. Das Steigerungspotential wird vor allem durch Neuanschlüsse noch nicht angeschlossener Haushalte (2.700 Mg/a bei 60%igem Anschlussgrad und 69 kg/E*a) und aus dem Bereich der derzeitigen Selbstkompostierer (800 Mg/a bei 30%igem Anschlussgrad und 69 kg/E*a) gesehen. Noch nicht angeschlossene Haushalte werden durch Identifikation der Anschlusspflichtigen über die Behälterverwaltung ermittelt. Es ist vorgesehen, anerkannte Selbstkompostierer anzuschreiben, um Ihren Status zu prüfen. Da zukünftig Grünabfälle (Rasen- und Strauchschnitt) ebenfalls in die Biotonne gegeben werden dürfen, könnte dies zu weiteren Mengensteigerungen führen. Diese Veränderungen in den Abfallströmen haben folgende Auswirkungen: Auslastung der geplanten Anlage, die Restmüllmenge wird weniger, hierdurch verringern sich Transportkosten und Kosten der thermischen Verwertung insgesamt und Neubewertung des Selbstkompostierer-Nachlasses. Wesentliche Voraussetzung für die Mengensteigerung ist eine zielgerichtete Öffentlichkeits- arbeit und Beratung der Bürgerinnen und Bürger über Anschreiben, Broschüren, Informati- onsveranstaltungen, Kontaktaufnahme zu Hausverwaltungen und Bürgervereinen. 4. Sondergutachten Durch die Erstellung der Sondergutachten in den Bereichen Natur-, Immissions- und Brand- schutz wurde frühzeitig geklärt, ob das Vorhaben wie geplant genehmigungsfähig ist und ob weitere Anforderungen in den weiteren Planungen zu berücksichtigen wären. Die Sonder- gutachten sind ebenfalls Bestandteil der Unterlagen für das folgende Genehmigungsverfah- ren. 4.1. Naturschutz Auf Grundlage der naturschutzfachlichen Anforderungen erfolgte nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden die Beauftragung verschiedener Gutachten und Stellungnahmen. Anlass der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans ist die Inanspruchnah- me neuer Flächen, die Veränderung der Oberflächengestalt und die gesetzliche Verpflich- tung zur Vermeidung und Minimierung bzw. zur Kompensation der Eingriffe gemäß § 14 - 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleit- plans erfolgte u. a. eine Biotoptypenkartierung im Plangebiet und dessen unmittelbaren Um- gebung zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs. Neben den Biotoptypen erfolgte eben- Ergänzende Erläuterungen Seite 5 falls eine Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzgutes „Boden“ u. a. anhand ei- ner Bodenkartierung und Bodenbewertung für das Anlagengelände. Der landschaftspflegeri- sche Begleitplan, in dem auch die Ergebnisse der Natura-2000-Vorprüfung sowie der spezi- ellen artenschutzrechtlichen Betrachtung eingeflossen sind, ist aktuell noch in Abstimmung mit den Fachbehörden der Stadt Karlsruhe (Bodenschutz und Naturschutz). Ziel war und ist, die Eingriffe, soweit dies nur möglich ist, räumlich und funktional im unmittelbaren Umfeld des Eingriffsortes auszugleichen. Dies kann nach derzeitigem Kenntnisstand für den Bereich „Biotoptypen“ vollständig erreicht werden. Auch der Eingriff in den Boden kann - vorbehalt- lich letzter Abstimmungen mit Umwelt- und Arbeitsschutz und dem Liegenschaftsamt - aus- geglichen werden. Zum Ausgleich sind schutzgutübergreifende Maßnahmen durchzuführen. Die Abstimmungen mit den Fachbehörden hierzu dauern an. Ein Zugriff auf vorhandene Ökopunktekonten ist nicht erforderlich. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung stellt fest, dass es sich bei den im Plangebiet erfassten Tieren, die betroffen wären, um weit verbreitete Arten handelt. Streng geschützte Arten wurden nur außerhalb des Plangebietes erfasst, sind aber vom Planvorhaben nicht beeinträchtigt. Eine Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen ist im Plangebiet aufgrund des Fehlens von Höhlen bzw. Spalten ebenfalls ausgeschlossen. Feuersalamander wurden nicht festgestellt. Unter Berücksichtigung von begleitenden Maß- nahmen sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß Bundesnaturschutz- gesetz zu erwarten. Die Natura-2000-Vorprüfung kommt zum Ergebnis, dass die mit dem Projekt in Verbindung stehenden Maßnahmen keine Beeinträchtigungen des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Pfinz- gau West“ verursachen. Weiterführende Betrachtungen und Untersuchungen sowie eine formelle Verträglichkeitsuntersuchung sind nach Darstellung des Gutachters nicht erforder- lich. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens zu den entstehenden Geruchs- und Schadstoffemissionen kommt die Allgemeine Vorprüfung gemäß Gesetz über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPG) zum Ergebnis, dass eine erhebliche nachteilige Umweltaus- wirkung im Sinne von § 3 c UVPG nicht zu erwarten ist. Die zugrunde gelegten Unterlagen werden als ausreichend angesehen, um die umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens ermitteln und dokumentieren zu können. Die Notwendigkeit einer formalen Umweltverträg- lichkeitsprüfung ist aus fachgutachtlicher Sicht nicht gegeben. Zur Abstimmung eventuell notwendiger Arbeiten an der Ochsenstraße wurde unabhängig vom landschaftspflegerischen Begleitplan eine naturschutzfachliche Einschätzung des Bestands „Ochsenstraße“ erstellt. Nach Abstimmungen mit den beteiligten Fachämtern (Tiefbauamt, Liegenschaftsamt) ist es ausreichend, wenn die ursprüngliche Fahrbahnbreite durchgängig wiederhergestellt wird. Eine Erstellung von Ausweichbuchten erscheint damit derzeit verzichtbar. 4.2. Immissionsschutz Das vorliegende Gutachten des Büros „iMA“ aus Freiburg vom 29.10.2012 zu den Staub- und Geruchsimmissionen bestätigt die Einhaltung der sog. Irrelevanzwerte für die Staub- und Geruchsimmissionsbelastung auch unter konservativen Ansätzen. Das schalltechnische Gutachten zu den von der geplanten Anlage hervorgerufenen Ge- räuschemissionen und -immissionen des Büros „SGS TÜV-Saar“ vom 16.11.2012 kommt zum Ergebnis, dass die durch den Betrieb der Trockenvergärungsanlage hervorgerufenen Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen an den Immissionsorten tagsüber und nachts unterschritten werden. 4.3. Brandschutz Zur brandschutztechnischen Planung wurde der Fachgutachter Brandschutzconsult in Et- tenheim beauftragt. Innerhalb der Entwurfsplanung wurden die einzelnen brandschutztech- nischen Anforderungen vorab mit dem Gutachter abgestimmt und in der Entwurfsplanung Ergänzende Erläuterungen Seite 6 berücksichtigt. Das letztlich für das Genehmigungsverfahren der Anlage erforderliche Brandschutzgutachten würde im Rahmen der Genehmigungsplanung erstellt. 4.4. Architektenwettbewerb Unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, des Gartenbauamtes, der Stabsstelle Projekt- controlling und des Amtes für Abfallwirtschaft wurde ein Architektenwettbewerb durchge- führt. Ziel des Wettbewerbes war, das äußere Erscheinungsbild und die landschaftliche Einbin- dung der geplanten Anlage, insbesondere der Reifehalle mit Nachaufbereitung im westli- chen Bereich, zu verbessern. Den Wettbewerb konnte die Architektengemeinschaft Gass- mann/Helleckes für sich entscheiden. Im Anschluss daran wurde der Architektenentwurf und die parallel geführte Entwurfsplanung zusammengeführt und eine Detailabstimmung bzw. Weiterentwicklung zwischen Generalplaner und Architektengemeinschaft vorgenommen. Als wesentliche Ergebnisse sind zu nennen: Betonung der gegebenen, nord-süd-ausgerichteten Strukturen durch Drehung der Reifehalle, damit Ausrichtung der Längsachse in Nord-Süd-Richtung, Auflockerung des Gesamtbildes durch Abrücken der Reifehalle und Einfügen eines Gehölzstreifens, Verlegung des Flüssigdüngerspeichers in südliche Richtung, Aufwertung des Erholungs- und Freizeitwertes durch Anlegen eines Fußgängerwegs am Westrand, Struktur- und Farbgestaltung der Wandflächen mit Begrünung der Hallenstirnseiten zur Anpassung an das Landschaftsbild sowie Verbesserung des äußeren Erschei- nungsbildes. Die Gebäudehöhen betragen ca. 9,5 bis 13 m. Es ist beabsichtigt, die weiteren Planungen (ab Genehmigungsplanung) auf Basis dieser Ergebnisse und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung fortzuführen. Die in Kap. 4.5 dargestellten Investitionen und Kosten wurden durch den Generalplaner ak- tualisiert und enthalten die sich aus dem Architektenwettbewerb ergebenden Mehrkosten. Der aktuelle Planungsstand ist der Vorlage in Anlage 2 als Übersichtslageplan beigefügt. In Anlage 3 ist eine Gebäudeansicht ersichtlich. 4.5. Investitionen und Kosten Die Kosten der Gesamtmaßnahme wurden vom Planer auf Grundlage der Ergebnisse der Entwurfsplanung ermittelt. Hierbei wurden die Anforderungen des Architektenwettbewerbs zum äußeren Erscheinungsbild und der landschaftlichen Einbindung zwischen Generalpla- ner und Architekten detailabgestimmt und in den Investitionen sowie den Behandlungskos- ten berücksichtigt. Alle im Folgenden angegebenen Investitionen und Kosten beinhalten 19 % Mehrwertsteuer (MWSt.). In der Vorplanung wurden für die Verarbeitung von 18.000 Mg Bioabfall pro Jahr in einer Anlage mit geschlossener Nachrotte Investitionen von ca. 17,1 Mio. € und Behandlungskos- ten von ca. 119 €/Mg Bioabfall ermittelt. Nach der aktualisierten Kostenberechnung des Generalplaners werden für die Gesamtmaß- nahme Investitionen in Höhe von 17,94 Mio. Euro erforderlich. Zu diesen Kosten fallen die durch den Architektenwettbewerb resultierenden Mehraufwendungen in Höhe von ca. 0,74 Mio. Euro an. Eine Aufstellung der Kosten ist in nachfolgender Tabelle I dieser Vorlage und als Zusammenstellung der Investitionen in der Anlage 1, Tabelle 1, dargestellt. Eine zeitliche Indizierung der Zeit bis zur Fertigstellung ist dabei nicht berücksichtigt. Trotz der höheren Investitionen sind die Behandlungskosten nur geringfügig gegenüber den in der Vorplanung ermittelten Behandlungskosten gestiegen (Anstieg um rund 2 €/Mg). Dies ist darin begründet, dass sich höhere Investitionen einerseits positiv auf den Betrieb und ande- rerseits auf die Erzeugung von Strom und Wärme auswirken, was zu einer weitgehenden Kompensation führt. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Für die Behandlung der Bioabfälle wurden vom Planer somit Kosten in Höhe von rund 121 €/Mg Bioabfall ermittelt. Durch die zusätzlich von der Verwaltung angesetzten Kosten für Unvorhergesehenes, Pro- jektsteuerung und Bürgerbeteiligung (Tab. I - Zeile 11 bis 13) erhöhen sich die Kosten über- schlägig um ca. 4,0 €/Mg Bioabfall. Durch die Änderung des Zeitplans verschiebt sich die Inbetriebnahme der Anlage um mindestens 2 Jahre, was eine weitere Erhöhung der Be- handlungskosten um ca. 1,5 €/Mg Bioabfall bewirkt. Die Erhöhung wird durch reduzierte Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hervorgerufen. In Summe ergeben sich damit Behandlungskosten von ca. 126,5 € pro Tonne Bioabfall. Tabelle I: Investitionen nach Kostenberechnung (Trockenvergärung als Pfropfenstromfermentati- on, 18.000 Mg Bioabfall pro Jahr, geschlossene Nachrotte- bzw. Reifehalle) Leistungen Investitionen * Vorplanung 1 Trockenvergärungsanlage (Pfropfenstromfermentation - 18.000 Mg/a Bioabfall) 9,45 Mio. € 2 Nachrotte bzw. Nachreife (Überdachung) 2,65 Mio. € 3 Blockheizkraftwerk (BHKW) 1,11 Mio. € 4 mobile Maschinen und Geräte 0,85 Mio. € 5 Baunebenkosten (z.B. Planung, Sondergutachten, Unvorherge- sehenes, Genehmigungsgebühren) 2,26 Mio. € 6 Summe (1 - 5) 16,32 Mio. € 7 geschlossene Nachrotte bzw. Nachreife 0,8 Mio. € 8 Summe (6 - 7) 17,12 Mio. € Entwurfsplanung 9 größere Annahme & Verarbeitung, erweiterte Abluftreinigung, Vergrößerung Speichervolumen, Errichtung Biogasspeicher, 2. BHKW, Brauchwassernutzung, keine offenen Lagerflächen, An- passung Baunebenkosten 0,82 Mio. € 10 Summe (8 - 9) 17,94 Mio. € 11 Veränderung durch Architektenwettbewerb 0,74 Mio. € 12 Anpassung Unvorhergesehenes Externes Controlling/Projektsteuerung während Bauphase 0,53 Mio. € 0,20 Mio. € 13 Bürgerbeteiligung 0,10 Mio. € 14 Gesamtsumme 19,51 Mio. € * alle Beträge gerundet inkl. MWSt., Abweichungen durch Rundung Ergänzende Erläuterungen Seite 8 5. Aktualisierung der Gesamtkosten der Nassvergärungsanlage Im Jahr 2011 beliefen sich die Behandlungskosten unter Berücksichtigung der Erlöse für Strom und Wärme bei einer verarbeiteten Jahresmenge von 10.000 Mg auf rund 241 €/Mg Bioabfall. Tabelle II: Zusammenstellung der aktualisierten Behandlungskosten sowie Prognose nach Weg- fall der Kapitalkosten für technische Anlagen ab 2015 ohne Sanierung und ohne Erwei- terung der Nassvergärung Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 Schätzung 2012 Abschätzung ab 2015 Behandlungskosten gesamt (€ brutto) 1.988.885 2.226.964 3.037.400 2.784.151 2.612.213 ca. 2.500.000 2.390.000* verarbeitete Menge (Mg) 10.716 11.780 8.613 10.052 10.034 7.856 10.000 Behandlungskosten (€ brutto je Mg) 185,60 189,05 352,65 276,97 260,34 310 - 320 239,00 Behandlungskosten unter Berücksichti- gung Erlöse 179,74 183,80 336,10 256,92 240,94 295 - 305 219,50** * Basis: Behandlungskosten wie 2011 (inkl. Reparaturen in Höhe von 288.000 €/a). Berücksichtigt sind ab 2015 wegfallende Kapitalkosten (-270.000 €/a) und jährlicher Anteil an Revisionskosten (50.000 €/a). ** Erlöse wie in 2011 erzielt, in Abzug gebracht (gerundet 195.000 Euro/a = 19,5 €/Mg bei 10.000 Mg Bioabfall) Im Jahr 2012 wurden insgesamt 14.100 Mg Bioabfall gesammelt, wovon rund 7.860 Mg in der Nassvergärungsanlage verarbeitet werden konnten. Die Überschussmenge wurde wie in den Vorjahren einer externen Verwertung (Kompostierung) zugeführt. Eine erste überschlä- gige Schätzung der noch nicht abgeschlossenen Kostenrechnung ergibt für das Jahr 2012 Behandlungskosten zwischen ca. 295 - 305 €/Mg unter Berücksichtigung der Erlöse für Strom und Wärme. Unter Berücksichtigung der ab 2015 teilweise wegfallenden Abschreibungen werden sich die Behandlungskosten auf rund 220 €/Mg Bioabfall reduzieren. Hierbei wird unterstellt, dass keine Sanierungen oder Erweiterungen der Nassvergärungsanlage durchgeführt werden. Über die Aktualisierung der Gesamtkosten (Tabelle II) hinaus wurden die Behandlungskos- ten für den Fall der Sanierung und Erweiterung auf 14.000 Mg/a Bioabfall betrachtet. Die Kostenreduzierung erfolgt hierbei vorwiegend aufgrund des höheren Durchsatzes. Die jährli- chen Kosten werden auf rund 2.840.000 €/a geschätzt. Dem gegenüber stehen geschätzte Erlöse in Höhe von 290.000 €/a. Damit ergeben sich bei Sanierung und Erweiterung Be- handlungskosten von rund 203 €/Mg Bioabfall ohne, bzw. rund 182 €/Mg Bioabfall ein- schließlich Berücksichtigung der Erlöse (Anlage 1 Tabelle 3). Dieser Abschätzung der Kosten liegen folgende Randbedingungen zu Grunde: Behandlungskosten des letzten abgeschlossenen Betriebsjahrs (2011) als Basis, Sanie- rungsbedarf und Erweiterung nach dem zurückliegenden Gutachten BEA in Höhe von 2,40 Mio. € aus dem Jahr 2009 (Investitionen), Preissteigerungen von 3 % pro Jahr auf den bei BEA genannten Invest, Errichtung eines neuen, auf 14.000 Mg/a angepassten BHKWs (In- vestitionen) mit Ansätzen aus Vorplanungsergebnissen der Trockenvergärungsanlage (die Gesamtinvestitionen belaufen sich hiermit auf 3,55 Mio. €) sowie Abschätzung der Erlöse für Strom & Wärme durch Hochrechnung der Daten der Nassvergärung. Die Abschreibungszeit- räume und die Verzinsung wurden analog den Ansätzen zur Planung Trockenvergärung angesetzt. Berücksichtigt wurden u. a. auch reduzierte Bauunterhaltskosten aufgrund der Sanierung sowie zusätzliche Kosten für Betriebsmittel aufgrund der Durchsatzsteigerung. Nicht berücksichtigt wurden Kosten durch Anforderungen, die ggf. durch die geänderte Be- triebsweise der Nassvergärungsanlage und durch die Mitverarbeitung von größeren Mengen an Gärresten auf den Kompostierungsanlagen resultieren und die zukünftig ggf. erforderli- che Vorbehandlung des Prozesswassers (derzeit ca. 10.000 m³ pro Jahr) vor Einleitung in die Kanalisation. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Diese Randbedingungen, wie auch die tatsächliche Höhe der Reparatur- und Wartungskos- ten der Nassvergärungsanlage, stellen weitere finanzielle Risiken bei der Ermittlung der tat- sächlichen Höhe der Gesamtkosten der „Variante“ Sanierung & Erweiterung der Nassvergä- rung dar. 6. Alternativen 6.1. Hydrothermale Carbonisierung (HTC) Zur Prüfung, ob das Verfahren der Hydrothermalen Carbonisierung (HTC) eine mögliche Alternative zur geplanten Trockenvergärungsanlage sei, wurde mit der in Karlsruhe ansässi- gen Firma AVA CO2 Kontakt aufgenommen, die als Entwickler und Betreiber von HTC- Anlagen bekannt ist und in Karlsruhe eine Versuchsanlage betreibt. Es wurden vom Fachamt Besprechungstermine mit der Geschäftsführung und eine gemein- same Besichtigung der Nassvergärungsanlage wahrgenommen. Ein Fragekatalog der Ver- waltung wurde teilweise beantwortet. Parallel dazu wurde mit dem KIT Kontakt aufgenommen, um den Stand der Wissenschaft im Bereich der Hydrothermalen Carbonisierung (HTC) anbieterunabhängig als Alternative zu einem Vergärungsverfahren zu besprechen. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen: Derzeit sind Pilot- bzw. Versuchs- oder Demonstrationsanlagen in Planung, Bau oder Be- trieb, die vorrangig Monochargen (Klärschlamm, Grünschnitt, Trester, o. Ä.) verarbeiten. Abfälle aus der Biotonne sind dagegen sehr heterogen zusammengesetzt, was eine auf- wendige Vorsortierung, Ausschleusung und Entsorgung von Störstoffen erfordert. Dem AfA sind keine HTC-Anlagen in einer Größenordnung, wie sie die Stadt Karlsruhe benötigt, be- kannt, die ausschließlich städtischen Bioabfall behandeln oder großtechnisch im Dauerbe- trieb genutzt werden. Nach vorliegender Auskunft können die Behandlungskosten für den eigentlichen HTC- Pro- zess auf etwa 85 €/Mg (brutto) mit einem Unsicherheitsfaktor +/-20 % abgeschätzt werden. Umfassende und konsolidierte Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und Ökologie liegen derzeit noch nicht vor. Diese Kosten betreffen nur den Verfahrensschritt der hydrothermalen Carbo- nisierung und beinhalten keinen sonstigen Verfahrensschritt. In wie weit das HTC-Verfahren in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht gegenüber anderen Verfahren vorteilhafter ist, kann damit vom Fachamt aus den bekannten Informationen nicht abgeschätzt werden. Derzeit besitzt die im HTC-Verfahren erzeugte Kohle keine Zulassung als Regelbrennstoff, sondern wird als Abfall eingestuft und kann damit nicht uneingeschränkt eingesetzt werden. Der Einsatz der Kohle ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftlichkeit sowie der Ökobi- lanz des HTC-Verfahrens. Neben der HTC-Kohle fallen im Prozess noch diverse Stoffe an (u. a. Asche, Prozessabwasser, Störstoffe), die ebenfalls als Abfall entsorgt werden müssen. Angaben über Menge, Qualität der Reststoffe und damit verbundenen Kosten, die eine Be- wertung erlauben, liegen bislang noch nicht vor. Die Wärmeversorgung der Wohngebiete in Hohenwettersbach und des AVO müsste im Fal- le der Realisierung einer HTC-Anlage über eine alternative Energiequelle sichergestellt wer- den; denkbar wären zusätzlicher Holzkessel (siehe Ziffer 6.2.3. Auswirkung bei externer Entsorgung) energetische Verwertung der Biokohle am Standort AVO. Zuletzt geführte Gespräche haben gezeigt, dass Ergänzende Erläuterungen Seite 10 die Entwicklung des HTC-Verfahrens zur Behandlung von Biotonnenabfällen weiter vorangetrieben wird (Versuche mit Biotonnenabfällen wurden durchgeführt; sie wür- den sich lt. Aussage AVA-CO2 zur Verarbeitung eignen), derzeit keine abschließende Aussage zu den Gesamtkosten einer HTC-Anlage ein- schließlich aller Anlagenkomponenten und zur Ökobilanz getroffen werden kann. Das HTC-Verfahren als Alternative zur Verarbeitung von Biotonnenabfällen wird von der Verwaltung - unabhängig vom (lokalen) Anbieter - derzeit nach wie vor als noch nicht aus- reichend praxiserprobt gesehen, so dass zur Zeit aus den oben genannten Gründen eine Empfehlung zur Behandlung der Biotonnenabfälle mit dem HTC-Verfahren nicht gegeben werden kann. Die Erforschung der HTC-Technologie, auf der schon seit Jahrzehnten große Hoffnungen beruhen, wird jedoch begrüßt und so weit als möglich unterstützt. Um die weitere Erfor- schung der Hydrothermalen Carbonisierung zu fördern, wurde AVA-CO2 eine Kooperation, möglichst unter Federführung des KIT, im Rahmen der Möglichkeiten durch die Verwaltung angeboten. 6.2. Externe Verwertung Die externe Verwertung ist aufgrund des Auftragsvolumens grundsätzlich europaweit auszu- schreiben. Neben der externen Verwertung sind die mittelbaren Auswirkungen zu berück- sichtigen (Erweiterung/Neubau einer Annahme- und Verladehalle; Ersatz bzw. Ergänzung der bestehenden umweltfreundlichen Wärmeversorgung; Erneuerung bzw. Anpassung der Deponiegasverwertung, Rückbau Bestand). Im Falle der Entscheidung für eine externe Verwertung sollten als Referenz die ökonomi- schen und ökologischen Werte der geplanten Trockenvergärungsanlage zu Grunde gelegt werden. Ein Preisvergleich von Entsorgungskosten des gesamten städtischen Bioabfalls in bestehenden externen Anlagen ist lt. AfA nicht durchführbar. 6.2.1. Vergärungsanlagen Um zu erkunden, welche Vergärungsanlagen Karlsruher Biotonnenabfälle grundsätzlich (theoretisch) verwerten könnten, wurden in einer Recherche 75 Vergärungsanlagen in Ge- samtdeutschland ermittelt, die Bio(tonnen)abfälle verwerten. Anlagen ohne oder mit nur un- tergeordneten Anteilen Biotonnenabfällen oder Kompostierungsanlagen wurden nicht be- rücksichtigt, da eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Es wurden 7 private und kommunale Betreiber (Backnang, Baden-Baden, Leonberg, Bad Rappenau, Bruchsal, Freudenstadt, Stuttgart) im Umkreis von 100 km abgefragt. Die Anlagen Backnang, Leonberg, Bad Rappenau und Freudenstadt sowie Baden-Baden könnten lediglich Kleinmengen (sog. Spotmengen) je nach eigener Anlagenauslastung ab- nehmen. Eine Mitverarbeitung (auch kleinerer Mengen) in den Anlagen Stuttgart (in Pla- nung) und Bruchsal ist nicht absehbar. Inzwischen liegt der Stadt eine Interessensbekundung für den Bau und den Betrieb einer Vergärungsanlage zur Verwertung der städtischen Biotonnenabfälle durch ein privatwirt- schaftliches Unternehmen vor. 6.2.2. Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Ringsheim Von der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) des Zweckverbandes Abfallbehandlung Kahlenberg (ZAK) in Ringsheim (Entfernung ca. 100 km) wurde im Som- mer 2012 Interesse an der Verwertung der städtischen Biotonnenabfälle bekundet und ein Angebot für die Behandlung unterbreitet. Die Behandlungskosten betragen nach vorliegen- dem Angebot 80 €/Mg. Die Transportkosten durch das AfA würden ca. 20 €/Mg betragen. Ergänzende Erläuterungen Seite 11 Nach letzten Gesprächen mit Vertretern des Zweckverbandes Abfallbehandlung Kahlenberg und dem Regierungspräsidium Freiburg (Genehmigungsbehörde für MBA) am 17.06.2013 könnten im Rahmen der genehmigten Kapazitäten Teilmengen bis maximal 6.000 Mg/Jahr und gesichert nur bis Ende 2014 in der MBA Ringsheim verwertet werden, sofern die weite- ren genehmigungsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine solche Verwertung wäre allerdings wegen der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§§ 11 Abs. 1, 9 Abs. 1, 7 und 8) nur bis Ende 2014 rechtlich gesichert möglich. Der Anlagenbetreiber selbst konnte die Verwertungsmöglichkeit der gesamten Karlsruher Bioabfälle in Ringsheim nicht in Aussicht stellen. Die ökologische Bewertung des MBA-Verfahrens im Vergleich zur geplanten Trockenvergä- rungsanlage das IFEU- Institut als unabhängiger Gutachter zeigt, dass die geplante Tro- ckenvergärungsanlage dem Stand der Technik bzw. der in der Studie des Umweltbundes- amtes angeführten "optimalen Vergärung", gerade bei den Maßnahmen zur Emissionsmin- derung entspricht. Die MBA erreicht lediglich bei der Wirkungskategorie "Treibhausgase" bzw. CO 2 -Einsparung geringfügig bessere Werte als die geplante Trockenvergärungsanlage (Gutschrift MBA 3.780 im Vergleich zur TVA 3.240 t CO 2 -Äqu./a), wird aber von IFEU unter den getroffenen Annahmen als in etwa vergleichbar gesehen. Über alle Umweltwirkungskategorien gesehen ist die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen vorteilhafter gegenüber einer MBA/MVA-Lösung, wenn die Verwertung in Kaskadennutzung durch umfassende stoffliche und energetische Energienutzung und unter Berücksichtigung der Emissionsstandards nach dem Stand der Technik, wie geplant, gege- ben sind. 6.2.3. Auswirkungen bei externer Entsorgung Im Falle einer externen Entsorgung der städtischen Bioabfälle wird es bei weiteren Entfer- nungen erforderlich, Anlagen des Amtes für Abfallwirtschaft zu erweitern, ggf. neu zu erstel- len, zu betreiben sowie in jedem Fall den Bestand rückzubauen. Sofern die bestehende Umladestation im Rheinhafen keine Genehmigung zum erweiterten Umschlag von Bioabfall erhält, würde es erforderlich, eine neue Halle zur Annahme und Ver- ladung der Bioabfälle mit Ablufterfassung und -reinigung (worst-case-Szenario) zu errichten. Sofern eine Anlieferung der Biotonnenabfälle in eine Anlage auf dem Karlsruher Stadtgebiet möglich ist, wird keine Umladestation benötigt (analog einer Anlage am Standort AVO). Al- ternativ könnten die Bereitstellung und der Betrieb einer Umladestation durch den beauftrag- ten Dritten erfolgen. Somit entfielen die Investitionen und Kapital- sowie Betriebskosten für die Stadt, würden sich aber in einem höheren Angebotspreis niederschlagen. Wenn keine Biovergärungsanlage am Standort AVO mehr betrieben wird, muss die Depo- niegasverwertung angepasst und die Wärmeversorgung der Wohngebiete durch eine zu- sätzliche Erzeugungsanlage für Wärme sichergestellt werden. Ob dies durch einen zusätzli- chen Holzkessel oder andere Maßnahmen erfolgt, wäre im weiteren Planungsverlauf zu klä- ren. Im Fall einer Aufgabe der Vergärung im Eisenhafengrund sind die Kosten für einen Er- satz der Wärmeversorgung in die Betrachtung der Gesamtkosten aufzunehmen. In nachfolgender Tabelle sind die hieraus resultierenden Investitionen, Kapital- und Be- triebskosten (Prognose) dargestellt, die zusätzlich zu den Entsorgungs- und Transportkosten anfallen würden. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 Tabelle III: Zusammenstellung der zusätzlichen Investitionen, Kapital- und Betriebskosten im Falle einer externen Entsorgung der Biotonnenabfälle (Prognose). Investitionen [€ brutto] Kapitalkosten * (Abschreibungen & Zinsen) [€/a brutto] Betriebskosten (RWU**) [€/a brutto] Personalkosten [€/a brutto] Annahme- und Verladehalle 1.100.000 66.000 88.000 90.000 Radlader 250.000 26.000 20.000 Zwischensumme 1 92.000 108.000 90.000 Zusatzkosten Annahme & Verla- dung (Bezug: 18.000 Mg/a) 5,1 €/Mg 6,0 €/Mg 5,0 €/Mg Zusatzkosten gesamt (bezogen auf 18.000 Mg/a) 16,1 € / Mg Bioabfall (gerundet) Anpassung Deponieentgasung 215.000 27.000 39.000 33.000 Rückbau Nassvergärung 300.000 31.000 - - - - Zwischensumme 2 58.000 39.000 33.000 Zusatzkosten Anpassung Depo- nieentgasung, Rückbau Nassver- gärung (Bezug: 18.000 Mg/a) 3,2 €/Mg 2,2 €/Mg 1,8 €/Mg Zusatzkosten gesamt (bezogen auf 18.000 Mg/a) 7,2 € / Mg Bioabfall (gerundet) Zusatzkosten gesamt (bezogen auf 18.000 Mg/a) 23,3 € / Mg Bioabfall (gerundet) * Den Kapitalkostenermittlungen werden Abschreibungszeiträume von 25 / 12 / 6 Jahren sowie ein Zinssatz von 4% zugrunde gelegt. ** RWU: Reparatur, Wartung und Unterhalt Alle Kapital-, Betriebs- und Personalkosten der Tabelle III sind gebührenfähig. Durch den Bau und den Betrieb des zusätzlich erforderlichen Holzofens (Invest geschätzt rd. 850.000 €) zur Wärmeversorgung würden jährliche Zusatzkosten in Höhe von ca. 210.000 € anfallen. Weitere Alternativen werden derzeit mit den Stadtwerken Karlsruhe geprüft und berechnet. Sofern ein Anbieter eine Vergärung auf dem Stadtgebiet oder unmittelbarer Nähe errichten würde, könnten die Kosten für den separaten Betrieb der Annahme- und Verladehalle (ca. 16 €/Mg) entfallen, da diese dann nicht mehr notwendig wäre. Um potentiellen Anbietern auch die Möglichkeit zu geben, eine Umladestelle oder eine Vergärungsanlage im Stadtge- biet Karlsruhes oder unmittelbarer Nähe zu errichten, ist es erforderlich, die (europaweite) Ausschreibung frühzeitig in die Wege zu leiten. Es ist von einer Vorlaufzeit von ca. 3 Jahren auszugehen. Wenn die Vorlaufzeit nicht ausreichend lange gewählt wird, besteht nur die Möglichkeit einer Verwertung in bereits bestehenden Anlagen, die nach derzeitiger Ein- schätzung nur in größerer Entfernung vorhanden sind. Zudem sind wirtschaftliche Angebote durch längerfristige Vertragslaufzeiten (10 bis 15 Jahre) zu erzielen. 7. Vergleich alternativer Verfahren bzw. Vorgehensweisen Die in Planung befindliche Trockenvergärungsanlage wurde den möglichen bzw. denkbaren Alternativen gegenübergestellt und hinsichtlich verschiedener Kriterien bewertet. Hierzu wurde eine Übersicht erstellt und ist als Anlage beigefügt. Für den Vergleich wurden folgende Möglichkeiten gegenübergestellt: (1) Bestehende Nassvergärungsanlage, ohne weitere Investitionen und einer Verarbei- tungsmenge bis zu 10.000 Jahrestonnen („Nassvergärung Bestand“) (2) Sanierung und Erweiterung der bestehenden Nassvergärungsanlage nach dem Kon- zept von BEA aus dem Jahr 2009 mit einer Verarbeitungsmenge von 14.000 Jahres- tonnen („Nassvergärung Erweitert“) Ergänzende Erläuterungen Seite 13 (3) Neubau einer Trockenvergärungsanlage im Pfropfenstromverfahren mit einer Verar- beitungsmenge von 18.000 Jahrestonnen („Trockenvergärung“) (4) Externe Verarbeitung von Teilmengen der Bioabfälle, am Beispiel der Mechanisch- Biologischen-Abfallbehandlungsanlage in Ringsheim („Mechanisch-Biologische Ab- fallbehandlung“), für die zwischenzeitlich ein Angebot vorliegt. (5) Externe Verarbeitung der Bioabfälle, am Beispiel einer durch Dritte betriebenen Ver- gärungsanlage auf Stadtgebiet (analog Interessensbekundung). (6) Verarbeitung mit dem Verfahren der Hydrothermalen Carbonisierung („HTC“). Der Neubau einer Nassvergärungsanlage wurde nicht in den Vergleich aufgenommen, da dem Amt für Abfallwirtschaft keine Neuerrichtungen von Nassvergärungsanlagen in den letz- ten Jahren in Deutschland bekannt sind, die ausschließlich Biotonnenabfälle aus kommuna- ler Sammlung verarbeiten. Nassvergärungsanlagen werden fast ausschließlich als sog. Co- Vergärungsanlagen, d. h. zur gleichzeitigen Verarbeitung von in der Regel flüssigen Input- stoffen (bspw. Speisereste, Fettabscheiderrückstände, Klärschlamm, Maissilage, Schweine- und Rindergülle) errichtet und betrieben. Nicht betrachtet wurde der Neubau einer Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanla- ge (MBA) durch die Stadt Karlsruhe, da dieses Verfahren kein eigenständiges Verwertungs- bzw. Entsorgungsverfahren darstellt, sondern lediglich die einzelnen, gemeinsam erfassten Bestandteile von Restabfall und Bioabfall trennt, um diese dann einer separaten Entsorgung zuzuführen. Das Verfahren entspricht nicht den Intentionen des Bundes und des Landes zur getrennten Erfassung von Abfällen, wie dies auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz zukünftig gefordert und in Karlsruhe seit langem schon praktiziert wird. Folgende Kriterien wurden für die Gegenüberstellung herangezogen: Verarbeitungs- /Sammelmenge, Investitionen, Behandlungskosten, Kostenrisiko/-sicherheit, Flächeninan- spruchnahme, Verkehrssituation, Betriebssicherheit, Umweltrelevanz, Verwertungsart, Wärmeversorgung, Gebührenrelevanz, Güte der Endprodukte. In die Bewertung wurden die Nachteile bzw. Risiken den Vorteilen bzw. Chancen gegenübergestellt. Das Ergebnis ist wie folgt zusammenzufassen: Wie in den vorherigen Kapiteln bereits beschrieben, liegen für das HTC-Verfahren zu weni- ge belastbare Informationen vor, um derzeit eine umfassende Bewertung durchzuführen und somit eine Empfehlung für dieses Verfahren aussprechen zu können. Die ökonomische Bewertung der Nassvergärungsanlage zeigt für den Bestand, wie auch im Falle einer Sanierung und Erweiterung, derzeit hohe Behandlungskosten und ein gerin- ges Kostensenkungspotential im Vergleich zu den übrigen, betrachteten Möglichkeiten. Im ökologischen Vergleich, hinsichtlich des Klimaschutzes, wird die Nassvergärung gegenüber einer Trockenvergärung oder einer MBA ebenfalls nachteiliger gesehen. Moderne Trockenvergärungsanlagen haben Stärken, insbesondere gegenüber den beiden Szenarien der Nassvergärungsanlage, in den Kriterien Behandlungskosten und Klima- und Umweltschutz. Auch die Möglichkeit zur Mitverarbeitung von Gartenabfällen stellt einen Vor- teil dar. Es handelt sich um ein praxiserprobtes, im Bereich Bioabfall zumeist eingesetztes Verfahren. Beim Kriterium Umweltrelevanz nimmt die Trockenvergärung eine Führungsposi- tion ein. Neben der energetischen Verwertung hat die stoffliche Verwertung der erzeugten Komposte und des Flüssigdüngers einen wichtigen Stellenwert (Ressourcenschonung). Bewertbare Nachteile der Trockenvergärung am Standort AVO sind der hohe Flächenbe- darf und die vergleichsweise hohen Investitionen sowie Risiken bei den Bau- und Betriebs- kosten und der angestrebten Entwicklung der Sammelmenge. Als wichtiger Vorteil des Be- triebs ist die Wärmeversorgung der Wohngebiete 50 Morgen und Rehbuckel II zu nennen. Nach IFEU entsprechen "neue" (Trocken-) Vergärungsanlagen den Intentionen des Bundes und des Landes zur getrennten Sammlung und Verwertung von Bioabfällen durch stoffliche und energetische Verwertung im Sinne einer Kaskadennutzung. Ergänzende Erläuterungen Seite 14 Jede externe Verwertung der städtischen Bioabfälle durch Dritte stellt grundsätzlich eine weitere Möglichkeit dar. Nachteile ergeben sich durch die notwendige Kompensation der Wärmeversorgung der Wohngebiete sowie Anpassung der Deponiegasverwertung und der anderweitig einzusetzenden Mitarbeiter/-innen. Vorteile einer externen Verwertung sind durch geringere Betriebsrisiken, geringere Investitionen, keinen Flächenbedarf und kein Verkehrsaufkommen am Standort AVO gegeben. Im Falle der Entscheidung für eine externe Verwertung sollte als Referenz für eine verfahrensoffene Ausschreibung die ökonomischen und ökologischen Bewertungen der geplanten Trockenvergärungsanlage (unter Anpassung der Kosten bezüglich der wegfallenden Nachteile beim AVO) zu Grunde gelegt werden. Land und Bund empfehlen bzw. tendieren zur stofflichen und energetischen Verwertung (sog. Kaskadennutzung) der nach KrWG spätestens ab 2015 getrennt zu erfassenden und zu verwertenden Bioabfälle. Exemplarisch werden externe Verwertungen in einer Mechanisch-Biologischen Abfallbe- handlungsanlage (MBA - Ringsheim) sowie einer Trockenvergärungsanlage dargestellt. Eine Kombination von stofflicher und energetischer Verwertung erfolgt beim MBA-Verfahren nicht. Insgesamt gesehen wird die Trockenvergärung gegenüber der MBA anhand der durchge- führten Bewertung bzw. Randbedingungen als vergleichbar eingestuft. Eine Verarbeitung der gesamten Karlsruher Biotonnenabfälle in der MBA Ringsheim ist weder temporär noch dauerhaft möglich. Die ökologische Betrachtung zeigt geringe Vorteile der MBA Ringsheim gegenüber der geplanten Trockenvergärung bei der CO 2 - Einsparung. Sie schneidet insgesamt aber auf- grund verfahrensbedingt ausschließlich energetischer Nutzung und dem zusätzlichen über- regionalen Verkehrsaufkommen schlechter als die geplante Trockenvergärungsanlage ab. Mit der Verwertung der Biotonnenabfälle in einer städtisch oder privatwirtschaftlich betriebe- nen Trockenvergärungsanlage würde man den gesetzlichen Anforderungen umfänglich ent- sprechen. Die Vorteile einer Trockenvergärungsanlage am Standort AVO sind größtenteils auch auf eine durch Private betriebene Anlage zu übertragen. Die räumliche Nähe einer Trockenvergärungsanlage für die Verwertung von Bioabfällen zu Karlsruhe könnte weitere Pluspunkte sammeln. Die ökonomische Betrachtung ergibt Gesamtkosten von etwa 123 €/Mg bei einer Verwer- tung der Bioabfälle in der MBA Ringsheim. Nach den vorgenommenen Abschätzungen lie- gen diese Kosten in etwa gleich hoch wie bei der geplanten Trockenvergärung. Die Klärung der rechtlichen Situation zur dauerhaften Mitbehandlung der getrennt gesammelten Bioton- nenabfälle in einer MBA ist noch nicht abgeschlossen, wird aber im Hinblick auf Konformität mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kritisch gesehen. Nach derzeitigen Erkenntnissen könn- ten, vorbehaltlich der abschließenden Beurteilung durch das Regierungspräsidium Freiburg, im Rahmen der vorliegenden Anlagengenehmigung lediglich Teilmengen (bis max. 6.000 Mg/Jahr) und diese gesichert nur befristet bis Ende 2014 in der MBA in Ringsheim verarbei- tet werden. Bei ähnlichen Behandlungskosten wie in der MBA würden die Gesamtkosten in einer durch einen privaten Dritten betriebenen Anlage auf dem Stadtgebiet unterhalb derer in einer durch die Stadt betriebenen Vergärungsanlage am Standort AVO liegen. Zusätzliche Kosten für Umladung (vgl. Tabelle III) und Transport entfielen. Eine Interessensbekundung für den Bau und den Betrieb einer Vergärungsanlage zur Verarbeitung der städtischen Biotonnen- abfälle durch eine private Entsorgungsfirma liegt der Stadt vor. Vor einer Ausschreibung sollte jedoch ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden, um zu prüfen, ob die Leistungen durch private Dritte gegenüber den Ansätzen der aktuellen Planung günstiger erbracht werden können und um abschließende Daten zur Wirt- schaftlichkeit zu erheben. Ergänzende Erläuterungen Seite 15 8. Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung Die Ortschaftsräte der Ortsteile Durlach, Hohenwettersbach und Stupferich wurden in öffent- lichen Sitzungen durch das Fachamt über die aktuellen Planungsstände informiert. Im November 2012 wurde eine moderierte Informationsveranstaltung für interessierte Bürge- rinnen und Bürger durchgeführt. Im Nachgang zur Veranstaltung wurde ein Runder Tisch mit der Bürgeraktion Eisenhafen- grund mit dem Ziel eingerichtet, offene Fragen soweit wie möglich zu beantworten. Insge- samt wurden 3 Termine zu den Themenblöcken Verfahren, Technik, Kosten, Investitionen, rechtliche Situation und Gebühren sowie Standort und Wärmeversorgung wahrgenommen. Über dies hinaus haben Vertreter der Bürgeraktion die Nassvergärungsanlage besichtigt, Gutachten eingesehen sowie Akteneinsicht nach Umweltinformationsgesetz (UIG) in An- spruch genommen. Im Zuge des gesamtstädtischen Vorhabens ist nach dem auf Seite 14 genannten Interes- senbekundungsverfahren und vor weiteren Planungen vorgesehen, eine systematische Bür- gerbeteiligung in Form einer extern moderierten Konsensuskonferenz durchzuführen. Hier- bei könnten auch Vorschläge der Bürgerschaft zu z. B. weiteren Standorten und/oder Ver- fahren erörtert werden. Ziel ist es, eine gesamtstädtische Empfehlung der Karlsruher Bür- gerschaft an den Gemeinderat zu erhalten. Nach Abschluss der Bürgerbeteiligung soll das Ergebnis dem Gemeinderat vorgelegt werden, der dann über das weitere Vorgehen ent- scheiden würde. 9. Kurzfassung der wesentlichen Aussagen Auf der Basis der vorliegenden Gutachten, der aktuellen Planung und der gängigen Praxis in der Abfallwirtschaft lassen sich die wesentlichen Aussagen wie folgt zusammenfassen: Die Verwertung der Biotonnenabfälle in einer Vergärungsanlage erfüllt die gesetzli- chen Forderungen des KrWG und die aktuellen Intentionen des Landes und des Bundes zur stofflichen und energetischen Verwertung (sog. Kaskadennutzung) der ab 2015 getrennt zu erfassenden und zu verwertenden Bioabfälle. Das Trockenvergärungsverfahren ist als Standardverfahren in vielen Kommunen praxiserprobt; die geplante Trockenvergärungsanlage am Standort AVO entspricht dem Stand der Technik und berücksichtigt als regenerative Energieanlage insbeson- dere ein hohes Maß zur Reduzierung von CO 2 . Die Nassvergärungsanlage mit oder ohne Sanierung und Erweiterung ist gegenüber einem Neubau einer Trockenvergärungsanlage oder einer externen Verwertung wirt- schaftlich und ökologisch nachteiliger zu sehen. Das HTC-Verfahren beinhaltet für die Stadt zu große Unsicherheiten, da das Verfah- ren derzeit noch nicht genügend praxiserprobt ist. Im Fall einer Entscheidung für eine Verwertung der Biotonnenabfälle außerhalb des Standorts AVO wäre aus Sicht des Fachamtes, abgesehen von der fraglichen Ge- nehmigungsfähigkeit einer neuen MBA, aus ökologischen Gründen einer (Trocken-) Vergärungsanlage gegenüber einer MBA der Vorzug zu geben. Die ökologische und ökonomische Verbesserung der Bioabfallverwertung kann aus derzeiti- ger Sicht der Verwaltung, betreiber- und standortunabhängig, durch den Bau und den Be- trieb einer Trockenvergärungsanlage realisiert werden. Sinnvollerweise ist eine Verwertung in unmittelbarer räumlicher Nähe, idealerweise an einem Standort im Stadtgebiet Karlsruhe anzustreben, was aber entsprechende Übergangszeiten in Anspruch nehmen würde. Bei einer Ausschreibung sollten verfahrensoffen (d. h. unabhängig von technischen Verfah- ren) entsprechende Zielwerte gesetzt werden. Eine externe Verwertung ist europaweit aus- zuschreiben, wobei die ökologischen und ökonomischen Randdaten der geplanten Tro- ckenvergärungsanlage, soweit vergaberechtlich möglich, zugrunde gelegt werden sollten. Ergänzende Erläuterungen Seite 16 10. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen Dem Gemeinderat wird die Durchführung einer Bürgerbeteiligung in Form einer Konsen- suskonferenz für die beiden von der Verwaltung bevorzugten Varianten (Bau Trockenvergä- rungsanlage einschließlich der Standortfrage bzw. externe Verwertung/Drittbeauftragung) mit der Möglichkeit auch weitere Verfahren und Standorte (bei Eigenbau) zu erörtern, vorge- schlagen, um danach eine abschließende Entscheidung für eine ökonomisch und ökologisch optimierte Bioabfallverwertung herbeizuführen, Hierbei sollte angestrebt werden, im Zuge der Bürgerbeteiligung eine Empfehlung zu formulieren, die dem Gemeinderat als weitere Entscheidungshilfe dienen kann. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss - Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer Konsensuskonferenz für die beiden von der Verwaltung bevorzugten Varianten (Bau Trockenvergärungsanlage einschließlich der Standortfrage bzw. externe Verwertung/Drittbeauftragung) mit der Möglichkeit, auch weitere Verfahren und Standorte zu erörtern, um danach eine abschließende Entscheidung für eine ökonomisch und ökologisch optimierte Bioabfallverwertung durch den Gemeinderat herbei- zuführen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013
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Anlage 1 zur Vorlage Seite 1 von 2 Tabelle 1: Zusammenstellung der Investitionen Leistung Investition Grundstück 53.630 € Bautechnik Vergärungsanlage 5.866.165 € Maschinen- und Elektrotechnik Vergärungsanlage 3.422.988 € Abluftanlage Vergärungsanlage 260.000 € Bautechnik Nachrotte 1.863.938 € Abluftanlage Nachrotte 150.000 € BHKW 1.082.143 € Mobile Geräte 635.000 € Baunebenkosten 2.042.711 € Unvorhergesehenes 313.170 € Gesamtinvestition netto 15.689.745 € 19 % MWSt 2.981.051 € Gesamtinvestition brutto 18.670.796 € Anpassung Unvorhergesehenes Externes Controlling/Projektsteuerung während Bauphase Bürgerbeteiligung 530.000 € 200.000 € 100.000 € Gesamtinvestition brutto 19.500.796 € Tabelle 2: Zusammenstellung der Behandlungskosten Leistung Behandlungskosten (€ / Mg brutto) Abschreibung und Zins 85,15 Reparatur / Wartung / Unterhalt 20,81 Betriebskosten 22,15 Verwaltungskosten 12,85 Zentrale Gemeinkosten 6,23 Versicherungskosten 1,27 Verwertungs-/Entsorgungskosten 13,63 Erlöse aus Strom- und Wärmeverkauf - 41,59 Behandlungskosten 120,50 Behandlungskosten nach Entwurfsplanung (gerundet) 121 Mehrkosten durch Anpassung Investition Mehrkosten aufgrund Zeitversschiebung 4,0 1,5 Behandlungskosten (gerundet) 126,5 Anlage 1 zur Vorlage Seite 2 von 2 Tabelle 3: Abschätzung der Verarbeitungskosten nach Sanierung und Erweiterung des Durchsatz es auf 14.000 Jahrestonnen und nach Wegfall der Kapitalkosten für technische Anlagen ab 2015 Investitionen € brutto jährliche Kosten gerundet in € brutto Verarbeitungskosten Bioabfall (Basis Prognose - s. Tab. 1) inkl. Revisionskosten ca. 250.000 €, umgelegt auf 5 Jahre 2.390.000 Ertüchtigung & Erweiterung gem. Gutachten BEA inkl. Preissteigerung 2.622.545 280.000 Anschaffung BHKW neu und angepasst 928.200 100.000 zusätzliche Betriebskosten nach Ertüchtigung & Erweiterung (abgeschätzt) 270.000 verminderter Bauunterhalt wegen Ertüchtigung (abgeschätzt) (Reduzierung Bauunterhalt aus 2011 von 288.000 € um 70%) - 200.000 Summe der jährlichen Betriebskosten (abgeschätzt) ohne Erlöse für Strom & Wärme 2.840.000 Erlöse Strom & Wärme (hochgerechnet) - 290.000 Summe der jährlichen Betriebskosten (abgeschätzt) unter Berücksichtigung der Erlöse für Strom und Wärme 2.550.000 Verarbeitungskosten (ohne Berücksichtigung Erlöse) 203 €/Mg Verarbeitungskosten (unter Berücksichtigung der Erlöse) 182 €/Mg
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Anlage 2 zur Vorlage
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Anlage 3 zur Vorlage
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Anlage 4 zur Vorlage ..... / ........ Behandlungsart Kriterium Anlagenverbund Ost (Betrieb durch Stadt) Anlagenverbund Ost (Betrieb durch Stadt) Anlagenverbund Ost (Betrieb durch Stadt) Stadtgebiet Karlsruhe oder in unmittelbarer Nähe (externe Verwertung) Ringsheim (externe Verwertung) keine Angabe möglich Menge Biotonnenabfall in Mg/a bis 10.000 14.000 18.000 18.000 bis 6.000 Anlage für 18.000 aktuell nicht bekannt aktuelle Sammelmenge vollständig verarbeitet?Entwicklungsmöglichkeit gegeben? neinnein ja nein ja ja ja ja ja ja keine Angabe möglich, vergleichbare Anlage nicht bekannt Höhe der Gesamtinvestitionen auf einen defininerten Gesamtdurchsatz erhöhte Instandhaltung 3,55 Mio. geschätzt 19,5 Mio. inkl. Architektenwettbewerb ca. 1,4 Mio. geschätzt ca. 2,7 Mio. geschätzt keine Angabe für Gesamtinvest möglich; mind. 5-7 Mio. für HTC zzgl. weitere Anlagentechnik Kapital-, Personal und Sachkosten pro Mg Input Bioabfall 220 (ab 2015 ohne weitere Investitionen) 182 126,5 Keine Kosten für Transporte und Umladung erforderlich . Vermutlich günstiger als MBA und TVA im AVO. 123 keine Angabe möglich langfristige und gesicherte Prognose vorhanden (u.a. Planungstiefe) unsicher, aus Schätzungen nein, Investitionen abgeschätzt keine vertiefte Planung hohe Planungstiefe, Kostenberechnung Investitionen abgeschätzt Investitionen abgeschätzt keine Angabe möglich, da keine Vergleichsanlage Größe der Betriebsfläche in m² 7.760 7.760 22.720 Inanspruchnahme an anderem Standort Annahme- und Verladehalle zzgl. Fahrwege; ggf. an anderem Standort keine Angabe möglich Fahrzeuge pro Tag im AVO(Spitze / Durchschnitt) 21 / 12 Fz. 21 / 15 Fz. 27 / 20 Fz. (im Sommer) keine Fz. im AVO, aber an anderem Standort keine Fz. im AVO, wenn Verladung an anderem Standort, längere Transportwege keine Angabe möglich erprobtes Verfahren, Störanfälligkeit Verfahren erprobt, störanfällig Verfahren erprobt Verfahren erprobt Verfahren erprobt Verfahren erprobt Verfahren nicht erprobt Treibhauseffekt in Mg CO2-Äqu/aEutrophierung in Mg PO4-Äqu/aPhosphatersatz in Mg Phosphaterz/a ca. - 1.000 (aus Strom & Wärme 2011) keine Daten für Eutrophierung & Phospahtersatz keine Daten - 3.240 - 180- 144 vergleichbar wie Standort AVO, sofern Wärmenutzung gegeben - 3.780 + 180 0 keine Angabe möglich stoffliche / energetische Verwertung? stofflich & energetisch stofflich & energetisch stofflich & energetisch stofflich & energetis ch energetisch energetisch Versorgungssicherheit gewährleistet ja ja ja Zusatzinvestitionen erforderlich Zusatzinvestitionen erforderlich Zusatzinvestitionen er forderlich wie erfolgt Verwertung? mit Biogas mit Biogas mit Biogas neue Schwachgasbehandlung erforderlich neue Schwachgasbehandlung erforderli ch ggf. neue Schwachgasbehandlung erforderlich Wärme- / Stromüberschüsse in MWh/a 850 / 1.100 (Jahr 2011) keine Daten 3.350 / 4.500 vergleichbar wie Standort AVO, sofern Wärmenutzung gegeben keine Daten verfügbar, Überschüsse für Deckung Eigenbedarf keine Angabe möglich Vergleich zur derzeitigen Gebührensituation aus Gesamtentsorgungskosten (2012) sehr geringer Rückgang sehr geringer Rückgang zweitgrößter Rückgang, aber gering größter Rückgang, aber gering (sehr) geringer Rüc kgang keine Angabe möglich Abfallhierarchie nach § 8 KrWG ++ ++ ++ ++ + keine Angabe möglich Prozesswasserentsorgung offen zukünftige Gärrestverarbeitung offen ggf. erhöhte Instandhaltung keine vollständige Verarbeitung der vorhandenen Bioabfälle hoher Personalbedarf hohe Verarbeitungskosten geringe Strom- & Wärmeüberschüsse Prozesswasserentsorgung offen zukünftige Gärrestverarbeitung offen geringe Planungstiefe Kosten abgeschätzt ggf. weiterhin erhöhte Instandhaltung Störanfälligkeit ggf. weiterhin hoher Personalbedarf Gesamtkosten höher als bei Nassvergärung ohne Erweiterung hohe Investitionen großer Flächenverbrauch höheres Verkehrsaufkommen Bau- & Betriebsrisiko Deponiegasverwertung neu Sicherstellung Wärmeversorgung große Personalumsetzung Ausschreibung der Verwertung, allg. Marktunsicherheit nur Teilmenge, nur temporär Bau- & Standortsuche Verladehalle Deponiegasverwertung neu Sicherstellung Wärmeversorgung kurzfristig große Personalumsetzung Verwertungshierarchie unsicher Möglichkeit GKZ- Vertrag ist zu klären, ggf. Ausschreibung der Verwertung wenig Informationen keine Gesamtkosten abschätzbar Verfahren nicht erprobt Deponiegasverwertung neu Sicherstellung Wärmeversorgung keine bis geringe Investitionen bekannte Situation stoffliche & energetische Verwertung Wärmeüberschüsse Verwertung entspricht Vorgaben Investitionen geringer Verarbeitung der aktuellen Sammelmenge bekannte Situation stoffliche & energetische Verwertung Wärmeüberschüsse Verwertung entspricht Vorgaben Verfahren erprobt, allg. verbreitet stoffliche & energetische Verwertung deutlich höhere Strom-/ Wärmeüberschüsse Verarbeitung von Grünabfällen möglich Nutzung Erfahrung Personal Betriebsoptimierungen möglich Ausweitung Sammlung möglich Verwertung entspricht Vorgaben Verfahren erprobt, allg. verbreitet stoffliche & energetische Verwertung deutlich höhere Strom-/ Wärmeüberschüsse Ausweitung Sammlung möglich Verwertung entspricht Vorgaben Flexibilität bei Abfallmenge Verarbeitung von Grünabfällen möglich kein Betriebsrisiko längerfristig Personalkostenreduzierung geringe Investitionen Behandlungskosten prognostizierbar bedingte Flexibilität bei Abfallmenge kein Betriebsrisiko längerfristig Personalkostenreduzierung geringe Investitionen ggf. Verarbeitung von Grünabfällen möglich "freie" Standortwahl Verladestelle Behandlungskosten prognostizierbar derzeit nicht benennbar - - + + + + + nicht bewertbar Standort Trocken - Vergärung Pfropfenstromverfahren Deponiegasverwertung Verarbeitungsmenge Sammelmenge Beschreibung oder Kennzahl Güte der Endprodukte nach KrWG Wärmeversorgung Wohngebiete & Anlagenstandort H ydro- T hermale- C arbonisierung Investition Behandlungskosten Kostensicherheit Nass - Vergärung Bestand Nass - Vergärung Sanierung & Erweiterung Trocken - Vergärung Pfropfenstromverfahren M echanisch- B iologische- A bfallbehandlung Gesamtbewertung Umweltrelevanz Flächeninanspruchnahme Betriebssicherheit Verwertung Gebührenrelevanz Energieproduktion Verkehrsituation Vorteile & Chancen Nachteile & Risiken