Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten zur Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe nach §§ 25 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
| Vorlage: | 32587 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1468 12 öffentlich Dez. 5 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstet- ten zur Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe nach §§ 25 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 10.07.2013 1 vorberaten, einstimmige Zustim- mung Hauptausschuss 16.07.2013 14 Gemeinderat 23.07.2013 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 angeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinba- rung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten zur Übernahme der Feuer- wehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe einschließlich des in der Nachtragsver- einbarung erfassten Geländes und beauftragt den Herrn Oberbürgermeister zur Unterzeich- nung und zum Vollzug. Diese Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 27.09.2003, die auf zehn Jahre befristet war. Der seinerzeit vereinbarte pauschale Kostenbeitrag der Stadt Rheinstetten wird redu- ziert und den Gegebenheiten angepasst. Die neue Vereinbarung wird mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Im Übrigen enthält die Vereinbarung keine Änderungen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 29.850 € Kontierungsobjekt: 1.370.12.60.01.01 Kontenart: 34800000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 22.07.2003 wurde mit der Stadt Rheinstetten eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde durch die Nachtrags- vereinbarung mit Wirkung vom 02.07.2005 räumlich erweitert. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und endet damit am 26.09.2013. Mit der neuen Vereinbarung überträgt die Stadt Rheinstetten der Stadt Karlsruhe für das Gelände der neuen Messe einschließlich der Parkplätze gemäß Lageplan nach § 25 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit die Zuständigkeit für die gesetzlichen Feu- erwehraufgaben für weitere 5 Jahre. Die Stadt Karlsruhe übernimmt die gesetzlichen Feuerwehraufgaben, die sich vier Leis- tungsbereichen zuordnen lassen: 1. Beratungsleistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz 2. Vorbereitung und Durchführung des Feuersicherheitswachdienstes und Einsatzvor- bereitung 3. Einsatzbewältigung 4. Vorhaltung besonderer Betriebsmittel und Ausrüstungsgegenstände. Die Stadt Karlsruhe ist personell und materiell in der Lage, die Aufgaben zu übernehmen. Die Kosten für die Durchführung der übertragenen Aufgaben trägt die Stadt Karlsruhe. Die Stadt Rheinstetten beteiligt sich an diesen Kosten mit einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 29.850 Euro. Der bisherige Jahresbetrag betrug 50.000 Euro und musste redu- ziert werden. In der seinerzeitigen Kostenkalkulation war von weit höheren Einsatzzahlen und -zeiten ausgegangen worden, als es sich in den letzten Jahren gezeigt hat. Auf der Basis des bisherigen Kalkulationsschemas, das die vier Leistungsbereiche berück- sichtigt, wurde im Einvernehmen mit der Stadt Rheinstetten der reduzierte Pauschalbetrag für die nächsten 5 Jahre abgestimmt. Während die Zeiten für die Beratungsleistungen in der alten Kalkulation eher zu niedrig ver- anschlagt waren und jetzt angepasst wurden, weichen die kalkulierten Kosten für die Ein- satzbewältigung einschließlich des damit verbundenen Ausfalls von Werkstattstunden der Feuerwehrbeamten deutlich nach unten ab. Auch das wurde berücksichtigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 1 angeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinba- rung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten zur Übernahme der Feuer- wehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe einschließlich des in der Nachtragsver- einbarung erfassten Geländes und beauftragt den Herrn Oberbürgermeister zur Unterzeich- nung und zum Vollzug. Hauptamt - Ratsangelegenheiten 12. Juli 2013
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Anlage 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister und Stadt Rheinstetten, vertreten durch den Oberbürgermeister über die Übertragung der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe Karlsruhe auf der Gemarkung Rheinstetten nach § 25 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) § 1 Aufgabenübertragung 1. Die Stadt Rheinstetten überträgt der Stadt Karlsruhe die Zuständigkeit für die Durchführung der gesetzlichen Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe Karlsruhe gemäß dem Lageplan, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist. 2. Diese Aufgabenübertragung umfasst insbesondere die Pflicht- und Kann- Aufgaben nach § 2 Abs. 1, und Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) sowie die Übernahme der Feuersicherheitswache nach der Versamm- lungsstättenverordnung. Damit gehen auch die Aufgaben nach § 3 FwG auf die Stadt Karlsruhe über. § 2 Satzungsrecht Der Stadt Karlsruhe steht als erfüllende Gemeinde das Recht zu, im Rahmen der übertragenen Aufgaben Satzungen zu erlassen. (vgl. § 26 GKZ) § 3 Kosten 1. Die Kosten für die Durchführung der übertragenen Aufgaben trägt die Stadt Karls- ruhe. Die Stadt Rheinstetten beteiligt sich an diesen Kosten mit einem jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 29.850 Euro. Dieser Pauschalbetrag ist binnen vier Wochen nach Wirksamwerden dieser Vereinbarung erstmalig zu entrichten. Die Folgezahlungen sind jeweils nach Ablauf eines Vertragsjahres binnen vier Wo- chen zu leisten. 2. Soweit der Stadt Karlsruhe gegenüber Dritten Kostenersatz nach Maßgabe des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (insbesondere § 34 FwG) oder nach an- deren gesetzlichen Vorschriften für Einsätze auf dem Gelände der Neuen Messe Karlsruhe zusteht, verbleibt dieser in voller Höhe bei der Stadt Karlsruhe. Insbe- sondere ist die Stadt Karlsruhe berechtigt, Kostenersatz für die kostenersatz- pflichtigen Leistungen nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Kos- tenersatz für die Gemeindefeuerwehr der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu erheben und für sich zu behalten. 3. Für die Beteiligung der Angehörigen der Feuerwehr Rheinstetten bei der Durch- führung der Feuersicherheitswachen gilt die Satzung über die Erhebung von Kos- tenersatz für die Gemeindefeuerwehr der Stadt Karlsruhe sowie für den Ausla- genersatz der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rheinstetten § 7 der Sat- zung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe . 4. Die Stadt Karlsruhe verpflichtet sich, den Versicherungsschutz für die übertrage- nen Aufgaben auf ihre Kosten herzustellen. § 4 Geltungsdauer 1. Die Vereinbarung gilt für die Dauer von fünf Jahren nach Wirksamwerden dieses Vertrages. 2. Während der Laufzeit der Vereinbarung steht den Vertragsparteien ein Kündi- gungsrecht nur aus wichtigem Grund zu 3. Bei etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis verpflichten sich die Parteien, vor Durchführung eines etwaigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens das Regierungspräsidium Karlsruhe als Schlichtungsstelle anzurufen. § 5 Schlussbestimmungen 1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nach beiderseitiger Unterzeichnung der Vereinbarung umgehend die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuho- len und die öffentliche Bekanntmachung der Vereinbarung in der jeweiligen Ge- meinde vorzunehmen. 2. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen von Vertragsbestimmungen bedür- fen der Schriftform. Karlsruhe,.......................................... Rheinstetten,.................................... ............................................................. ............................................................. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Branddirektion Öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rheinstetten und der Stadt Karlsruhe über die Übertragng der Feuerwehraufgaben auf dem Gelände der Neuen Messe Karlsruhe Kalkulation 08.03.2016 Leistungsbereiche Kalkulationsgrundlage Kalkulierte Kosten Kostenersatz 1. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutzschutz (Stundensätze gemäß Verfügung der Stadtkämmerei) 1.1 Beratungsleistungen im vorbeugenden Brandschutz 1 Stunde/Woche ein Mitarbeiter im gehobenen Dienst 50 Stunden / Jahr x 72 € 3.600,00 € 1.2 Beratungsleistungen im vorbeugenden Brandschutz 10 Stunden/ Jahr ein Mitarbeiter im höheren Dienst 10 Stunden / Jahr x 96 € 960,00 € 2. Sicherheitswachdienstes2.1 Schulungsaufwand Schulung von 10 neuen Feuerwehrleuten jährlich 10 x 6 Stunden x 60 € 3.600,00 € 2.2 Organisationsaufwand zur Sicherstellung des Feuersicherheitswachdienstes 2,5 Stunden x 20 Veranstaltung 50 Stunden x 60 € 3.000,00 € 3. Einsatzbewälti g un g 3.1 Übungsaufwand 3 Stunden Löschzug mit Vor- und Nachbereitung (Kosten Löschzug gemäß Kostensatzung) 3 x 1.121,50 € 3.400,00 € 3.2 Einsätze 4 Einsätze (Durchschnitt der letzten Jahre) x 1 Stunde x Löschzug (Kosten Löschzug gemäß Kostensatzung) 4 x 1.121,50 € 4.500,00 € 4. Vorhaltekosten 5 % von 4.1 Drehleiter 41.000 € pro Jahr 41.000,00 € 2.050,00 € 4.2 Kran 54.850 € pro Jahr 54.850,00 € 2.742,50 € 4.3 AB-Lüfter 9.986 € pro Jahr 9.986,00 € 499,30 € 4.4 Atemschutztechnik rd. 110.000 € pro Jahr Werkstattkosten 110.000,00 € 5.500,00 € 29.851,80 € \\zsn-ha-ris\doc\00037022.xls ]1