Änderung des Abrechnungsverfahrens der über das Schul- und Sportamt organisierten Mittagsverpflegungsangebote an Karlsruher Schulen
| Vorlage: | 32581 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.03.2016 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1463 7 öffentlich Dez. 3 Änderung des Abrechnungsverfahrens der über das Schul- und Sportamt organisierten Mittagsverpflegungsangebote an Karlsruher Schulen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 19.06.2013 2 Zustimmung Gemeinderat 23.07.2013 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Änderung des Ab- rechnungsverfahrens der über das Schul- und Sportamt organisierten Mittagsver- pflegungsangebote an Karlsruher Ganztagsgrund- und Ganztagswerkrealschulen sowie an Sonderschulen und Schulkindergärten ab dem Schuljahr 2013/14 auf der Grundlage eines Mittagessenspreises in Höhe von 3,05 € pro Essen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.476.730 € (bei einem Preis pro Mittages- sen von 3,05 €) 922.680 € 554.050 € 554.050 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: siehe Erläuterungen 1.400.21.10.01.02.98 ff Kontenart: 42810000 Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 _________________________________________________________________________________ Aufgrund der pädagogischen Konzeptionen der Ganztagsgrund- und Ganztagswerk- realschulen sowie der zum Teil erheblichen Anfahrtswege bei den Sonderschulen und Schulkindergärten erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser Einrichtungen an allen Schultagen ein warmes Mittagessen. Diese Ganztagsschulen sehen eine „freiwillige Verpflichtung“ der Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am Mittag- verpflegungsangebot vor. Hierfür wird mit den Erziehungsberechtigten ein privatrechtlicher Vertrag abge- schlossen. Die Erziehungsberechtigten bezahlen monatlich im Voraus einen Ab- schlagsbetrag. Am Ende eines Schuljahres erfolgt eine Spitzabrechnung der tat- sächlich in Anspruch genommenen Essen durch das Schul- und Sportamt. Dieses Abrechnungsverfahren ist sehr zeitaufwändig und nur mit hohem personellen Einsatz realisierbar. Zum Teil müssen wegen Cent-Beträgen mit hohem Verwal- tungsaufwand Nachberechnungen (Rückzahlungen oder Nachforderungen) betrie- ben werden. Aktuell werden folgende Schulen und Einrichtungen spitz abgerechnet: Alb-Sonderschule und Schulkindergarten an der Alb 129 Schüler Schule am Weinweg 90 Schüler Erich-Kästner-Schule 218 Schüler Federbachschule 58 Schüler Anne-Frank-Schule 105 Schüler Ernst-Reuter-Schule 257 Schüler Marylandschule 85 Schüler Pestalozzischule 100 Schüler Oberwaldschule Aue 148 Schüler Schillerschule 42 Schüler Werner-von-Siemens-Schule 305 Schüler Tulla-Grundschule 49 Schüler Ergänzende Erläuterungen Seite 3 _________________________________________________________________________________ Kieselsteine - Schulkindergarten mit dem Förderschwerpunkt Hören und Sprache 39 Schüler Nebenius-Realschule 51 Schüler gesamt 1.676 Schüler Für eine zeitnahe Abwicklung der Abrechnungen und durch den Ausbau des Ganz- tagsgrundschulbereichs (jährlich fünf neue Ganztagsgrundschulen) wäre mit dem aktuellen Abrechnungsverfahren weiteres Verwaltungspersonal zwingend erforder- lich. Dies könnte durch die Umstellung auf ein pauschaliertes Abrechnungsverfah- rens derzeit vermieden werden. Die Einrichtung weiterer Ganztagsschulen zum Schuljahr 2014/15 ff. kann jedoch trotzdem zu einem Personalmehrbedarf führen. Da im Bereich der Schülerhorte, der Kindertagesstätten und der Ergänzenden Be- treuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule seit langem das Mittagessen pauschaliert abgerechnet wird, ist eine Umstellung des Abrechnungsverfahrens für die Ganztagsgrund- und Ganztagswerkrealschulen sowie für die Sonderschulen und Schulkindergärten ebenfalls sinnvoll und angezeigt. Für die Eltern ist das pauschalierte Abrechnungssystem einfacher, transparenter und kalkulierbarer. Der Essenspreis wäre an allen Schulen der gleiche und somit gerech- ter. Aktuell liegt die Spanne für die Mittagessensverpflegung in Karlsruhe zwischen 2,95 € und 3,50 €. Das pauschalierte Abrechnungsverfahren geht von einer 5-Tage-Woche, 180 Schul- tagen und 11 Zahlmonaten (August ist beitragsfrei) aus. Es wird vorgeschlagen, bei der Pauschalierung von dem Preis für das Mittagessen in städtischen Schülerhorten in Höhe von 3,05 € auszugehen (s. Tabelle S. 4). Berechtigte für das Bildungs- und Teilhabepaket sowie Bezugsberechtigte von Sozi- alleistungen (Arbeitslosengeld II nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) erhalten weiterhin das Essen zu besonderen Konditionen (1 € Ergänzende Erläuterungen Seite 4 _________________________________________________________________________________ pro Mittagessen) und sind nicht von der Änderung des Abrechnungsverfahrens be- troffen. Kostenkalkulation Mittagessen an Ganztagsgrund- und Ganztagswerkrealschulen sowie Sonderschulen und Schulkindergärten: (Grundlage 2012) Kalkulation Preis pro Essen Monats- pauschale 5-Tage-Woche 11 Monatsbeiträge Mindereinnahmen jährlich Kosten- deckungsgrad Kostenrechnung SuS* 4,90 € 80,10 € 0 € 100 % Baden-Württemberg- Durchschnittspreis an Ganztagsschulen 3,20 € 52,50 € rd. 508.700 € 66 % Mittagessenspreis Schülerhorte (SJB)** 3,05 € 50,05 € rd. 554.000 € 62 % * nicht berücksichtigte Kosten: Kosten für die Betreuung durch Erzieherinnen, Reinigung, Gebäudemiete, Betriebskosten, Instandhaltung und Abschreibungen ** monatl. Essenspauschale im Schülerhort von 58,90 €, umgerechnet auf 11 Zahlmonate und 180 Schultage Im Gegensatz zu den Ganztagsgrund- und Ganztagswerkrealschulen wird an ande- ren weiterführenden Schulen im Ganztagsbetrieb oder mit ganztägigem Angebot (Realschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) ein meist optionales Mittag- essen an den Schulen angeboten. Die Buchung und Abrechnung erfolgt hier direkt über ein internetbasiertes elektronisches Chip-System. Dieses System funktioniert an den betreffenden Schulen sehr gut und soll beibehalten werden. Ausnahme ist hier nur die Nebenius-Realschule, welche sobald als möglich ebenfalls auf das Chip-System umgestellt werden soll. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 _________________________________________________________________________________ Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Änderung des Abrechnungsverfahrens der über das Schul- und Sportamt organisierten Mittagsver- pflegungsangebote an Karlsruher Ganztagsgrund- und Ganztagswerkrealschulen sowie an Sonderschulen und Schulkindergärten ab dem Schuljahr 2013/14 auf der Grundlage eines Mittagessenspreises in Höhe von 3,05 € pro Essen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013
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Schul- und SportamtFr. Scheerer / R 4119 15.05.2013 Kalkulation Monatspauschale Mittagessen Anlage Datenbasis 2012Personalkosten (Küchenpersonal, Sekretariat, Verwaltung) * 658.597,55 € Personalkosten-Ersparnis durch Verwaltungsvereinfachung (27 % Personalkosten Verwaltun g) -13.702,00 € Sachkosten (Caterer, Entsorgung, Abrechnungssystem, etc.)* 831.830,00 € Gesamtkosten* 1.476.725,55 € Anzahl Essensteilnehme r 1.676 durchschnittliche Anzahl Schultage B-W (Bericht POA vom 19.01.2012) 180,5 Zahlmonate 11 Kalkulation Preis pro Essen Monatspauschale 5 Tage pro Woche 11 Zahlmonate zu erwartende Erlöse Saldo Kosten- deckungsgrad* Teilkostenrechnung SuS* 4,88 € 80,10 € 1.476.725,55 € 0,00 € 100% Baden-Württemberg-Durchschnittspreis 3,20 € 52,51 € 968.057,60 € -508.667,95 € 66% Preis Schülerhorte SJB (Basis: 12 Monate à 58,90 €; 230 Betreuungstage) 3,05 € 50,05 € 922.679,90 € -554.045,65 € 62% * nicht berücksichtigte Kosten: Vergleich Kosten-Erlöse 2012 (tagesgenaue Abrechnung) : > Kosten für die Betreuung durch Erziehe r Kosten 1.500.821,95 € > Reinigung Erlöse 805.486,05 € > Gebäudemiete Saldo 2012 -695.335,90 € > Betriebskosten> Instandhaltung> Abschreibungen