Drais-Schulen: Aufhebung der Hauptschule der Drais-Grund- und Hauptschule und Änderung der Zweizügigkeit der Drais-Gemeinschaftsschule

Vorlage: 32580
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.07.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.07.2013

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Drais-Schulen
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 52. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.07.2013 1462 6 öffentlich Dez. 3 Drais-Schulen: Aufhebung der Hauptschule der Drais-Grund- und Hauptschule und Ände- rung der Zweizügigkeit der Drais-Gemeinschaftsschule Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 19.06.2013 4 vorberaten, Zustimmung Gemeinderat 23.07.2013 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat a) die Aufhebung der Hauptschule der Drais-Grund- und Hauptschule zum Ende des Schuljahres 2016/17. b) die Änderung der in der Sitzung des Gemeinderats vom 20.11.2012 beschlosse- nen „Zweizügigkeit“ der zum Schuljahr 2013/14 als Gemeinschaftsschule star- tenden Drais-Realschule in „maximal Vierzügigkeit“. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: ISEK Karlsruhe 2020 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 a) Aufhebung der Hauptschule der Drais-Grund- und Hauptschule zum Ende des Schuljahres 2016/17 Zum Schuljahr 2013/14 treten schulorganisatorische Änderungen bei den Drais- Schulen in Kraft. Die Drais-Realschule startet als Gemeinschaftsschule und die Drais-Grundschule beginnt mit Klassenstufe 1 den Ganztagsbetrieb. Mit der Einrichtung der Gemeinschaftsschule ist die Schulform der Hauptschule, be- sonders auf dem gleichen Areal, nicht mehr konkurrenzfähig. Des Weiteren wird das Grundstück der Drais-Schulen aktuell überplant. Dabei werden die sukzessiv frei- werdenden Klassenräume und Fachräume der Hauptschule für die Bedarfe der Ge- meinschaftsschule und der Ganztagsschule berücksichtigt. Die Drais-Grund- und Hauptschule nimmt ab dem Schuljahr 2013/14 keine neuen Schülerinnen und Schüler für die Klassenstufe 5 mehr auf und wird somit auslaufen. Mit Ende des Schuljahres 2016/17 wird die Hauptschule aufgehoben. Alle Jugendli- chen, die zurzeit die Hauptschule besuchen, können dort bleiben und ihren Ab- schluss machen. Die entsprechenden Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonfe- renz werden von der Schule nachgereicht. b) Änderung der beantragten „Zweizügigkeit“ der zum Schuljahr 2013/14 als Gemeinschaftsschule startenden Drais-Realschule in „maximal Vierzügig- keit“. Der Gemeinderat hat am 20.11.2012 nach Vorberatung im Schulbeirat beschlossen, die Drais-Realschule in eine zweizügige Gemeinschaftsschule umzuwandeln und diese zum Schuljahr 2013/14 einzurichten. Die Anmeldezahlen zeigen, dass die Zweizügigkeit nicht ausreicht, um dem Willen der Eltern entsprechen zu können. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Um den Bedarf für die Schulform der Gemeinschaftsschule gesamtstädtisch abde- cken zu können, wird als eine Maßnahme das Areal der Drais-Schule überplant mit dem Ziel, an der dortigen Gemeinschaftsschule maximal die Vierzügigkeit gewähr- leisten zu können. Für die Beantragung eines förderfähigen Raumprogramms beim Regierungspräsidi- um Karlsruhe ist eine Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.11.2012 er- forderlich. Erforderliche bauliche Maßnahmen werden den gemeinderätlichen Gre- mien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Schulbeirat - a) die Aufhebung der Hauptschule der Drais-Grund- und Hauptschule zum Ende des Schuljahres 2016/17. b) die Änderung der in der Sitzung des Gemeinderats vom 20.11.2012 beschlosse- nen „Zweizügigkeit“ der zum Schuljahr 2013/14 als Gemeinschaftsschule star- tenden Drais-Realschule in „maximal Vierzügigkeit“. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Juli 2013