Antrag CDU: Ausweisung von Flächen für zukünftigen Bedarf an Pflegeplätzen in Durlach
| Vorlage: | 32547 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.07.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU Fraktion vom 16.05.13 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 17.07.13 öffentlich Stadtplanungsamt Ausweisung von Flächen für zukünftigen Bedarf an Pflegeplätzen in Durlach Die Aufgabe des Anna Leimbach Hauses am jetzigen Standort in Durlach hat den Verlust von ca. 80 Pflegeplätzen zur Folge. In der Begründung zum Umzug nach Karlsruhe hat die Caritas immer betont, dass in Durlach keine geeigneten Flächen für einen Neubau vorhanden wäre. Für die Zukunft muß eine Wiederholung ausgeschlossen werden damit Durlacher Bürgerinnen und Bürger ihren Lebensabend in Ihrer Heimat Durlach verbringen können und nicht ans andere Ende der Stadt umgesiedelt werden müssen. Wir stellen deshalb an die Verwaltung folgenden Antrag. Die Verwaltung prüft und berichtet über mögliche Flächen in Durlach, die für die Errichtung von Pflegeplätzen geeignet wären Gez CDU Fraktion Michael Griener Roswitha Henkel Klaus Scheuermann Walter Mächtlinger Doris Böhler-Friess Dirk Müller
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Gremium: Ortschaftsrat Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion vom: 16.05.13 eingegangen: 16.05.13 Termin: TOP: Verantwortlich: 17.07.13 9 öffentlich Stadtplanungsamt Ausweisung von Flächen für zukünftigen Bedarf an Pflegeplätzen in Durlach - Kurzfassung - Die Verwaltung berichtet über mögliche Flächen in Durlach, die für die Errichtung von Pfle- geplätzen geeignet wären. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Derzeit stehen keine geeigneten städtischen Flächen zur Verfügung, die unmittelbar für die Errichtung von Pflegeheimen in Frage kämen. Flächen für mögliche Pflegeheime könnten vor allem langfristig in noch künftig geplanten Baugebieten vorgesehen werden. So könnten auf lange Sicht auf dem Gelände der jetzigen Sportflächen, die bei einer möglichen Realisie- rung des Umzugs der Sporteinrichtungen auf die Untere Hub entstehen könnten, oder im Neubaugebiet "Oberer Säuterich", Flächen für eine Bebauung für die Pflegeheime im jewei- ligen städtebaulichen Entwurf vorgesehen werden. Bezogen auf das jeweilige Baugebiet und dessen Größe muss ein solches Flächenpotential angepasst an den städtebaulichen Entwurf erfolgen. Im Zuge der Standortsuche für eine Klinik, hat die Verwaltung noch Flächen in Durlach im Bebauungsplan "Killisfeldstraße 40 - 42" untersucht. Hier wären soziale Einrichtungen aus- nahmsweise zulässig. Dieser Standort wurde aber aufgrund des gewerblichen Umfeldes und der Nähe zur Bahnlinie nicht als der am besten geeignete für soziale Einrichtungen gese- hen. Welche privaten Grundstücke in Durlach mit geeigneter Flächengröße für eine Entwicklung für Pflegeheime zur Verfügung stehen, lässt sich schwer abschätzen und hängt von den jeweiligen privaten Interessen, sowohl der Grundstückseigentümer als auch der möglichen privaten Investoren der Vereine oder Trägerschaften ab. Generell sind soziale Einrichtungen in Allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten und Kerngebieten allgemein zulässig. In Reinen Wohngebieten, Gewerbegebieten und Indust- riegebieten sind soziale Einrichtungen je nach Standort entweder ausnahmsweise in be- gründeten Fällen oder gar nicht zulässig. Eine Ausweisung von Flächen für Pflegeheime muss daher nicht explizit in einen Bebauungsplan mit aufgenommen werden und bedarf keiner Änderungen bestehenden Planungsrechtes. Die Errichtung von Pflegeheimen auf privaten Grundstücken hängt deshalb lediglich von privaten Interessen ab.