Masterplan für die Gemeinschaftsschule Grötzingen

Vorlage: 32525
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.07.2013
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen

    Datum: 17.07.2013

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 OSR-Vorlage Nr.289 Masterplan für die GMS
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 17.07.2013 289 2 öffentlich Masterplan für die Gemeinschaftsschule Der Ortschaftsrat hat am 15.05.2013 einstimmig beschlossen, dass zum Ausbau der Gemeinschaftsschule ein Masterplan erstellt werden soll. Dieser soll im Sinne der Ziele der Gemeinschaftsschule in Zusammenarbeit mit den Eltern, den Lehrern, den zuständigen städtischen Fachämtern und der Schulleitung erstellt werden und auf- zeigen in welcher zeitlichen Abfolge die Einzelschritte wie Asbestsanierung, Abriss, Containeraufbau, Planungen für Ganztagesschule, Planung für Neu- und Anbau und schließlich die Eröffnung erfolgen bzw. wie diese koordiniert werden müssen. Innerhalb der Stadtverwaltung wurde vor einigen Wochen eine Arbeitsgruppe gebil- det, die i. d. R. wöchentlich die kurz- und mittelfristig notwendigen Arbeitsschritte hin- sichtlich Asbestbeseitigung, Containerlösung, Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und konzeptionelle Begleitung der Gemeinschaftsschule erörtert, plant und entschei- det. In diesen Prozess sind auch die Schulleitung, die Elternbeiratsvorsitzende sowie der Ortsvorsteher einbezogen. Das Schul- und Sportamt hat auf den Ortschaftsratsbeschluss vom 15.05.2013 hin am 11.06.2013 mitgeteilt, dass der Masterplan auch Aspekte der Regionalen Schul- entwicklung beinhaltet, für die vor der Sommerpause ein Ministerratsbeschluss her- beigeführt werden soll. Daher ist auch das Staatlliche Schulamt in den Prozess ein- zubeziehen. Einen Bericht hierzu kann es nach Einschätzung des Schul- und Sport- amtes frühestens im September geben. Hinsichtlich der baulich ins Auge gefassten konkreten Schritte für die Zeit des Schul- jahresbeginnes 2013/14 ab September wird ein Vertreter des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft in der Sitzung berichten. Vorab teilt diese Dienststelle mit: