Antrag SPD: Teilflächennutzungsplan Windenergie II
| Vorlage: | 32519 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.07.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach ANTRAG SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 10.06.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Wettersbach 16.07.2013 173 4 öffentlich Teilnutzungsplan Windenenergie II Der Ortschaftsrat Wettersbach möge folgenden Beschluss fassen: Der Ortschaftsrat beauftragt die Ortsverwaltung, bei den zuständigen Stellen der Stadt Karlsruhe, beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe und beim Planungsbüro Hage und Hoppenstedt Partner zusätzliche Untersuchungen in den Konzentrationszonen C5 und C6 zu beantragen, die Erkenntnisse erbringen bezüglich der Versickerungskapazität der künftig bebauten und versiegelten Waldflächen bei starken Niederschlägen. Es muss auch geklärt werden, ob durch eine Bebauung der betroffenen Waldgebiete zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortsteile Grünwettersbach und Palmbach durchgeführt werden müssen. Begründung: Gerade vor dem Hintergrund der diesjährigen Hochwasserlage müssen die verantwortlichen Ämter auch diese möglichen Gefahrensituationen in die Planungen einbeziehen. Bedingt durch die Topgrafie könnten hier zusätzliche Gefahrenpotentiale entstehen. Die Untersuchungsergebnisse sollten möglichst zeitnah allen Entscheidungsgremien vorliegen. ___________________________________________________ unterzeichnet von: Peter Hepperle, Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 10.06.2013 eingegangen: 11.06.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Wettersbach 16.07.2013 173 4 öffentlich Teilnutzungsplan Windenenergie II Die Bewertung voraussichtlich erheblicher Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter wie dem Wasser erfolgt planungsbegleitend in der Umweltprüfung. Ergebnisse werden im Umweltbericht aufgezeigt, der zum Entwurf des Teil-FNP mit erarbeitet und vorgelegt wird. Sie stehen somit rechtzeitig als Grundlage für weitere Überlegungen im Rahmen der Abwägung zur Verfügung. Eingriffe in den Naturhaushalt durch Windenergieanlagen sind durch notwendige Befestigungen am Standort und im Zuge der Erschließung zu erwarten. Auf den meist in Schotterbauweise befestigten Flächen ist die Versickerungsfähigkeit jeweils deutlich reduziert, Niederschlagswasser kann hier schneller oberflächlich abfließen. Auf FNP-Ebene wird aktuell geprüft, ob und welche negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu erwarten sind. Konsequenz bei der Ausweisung von Konzentrationszonen kann die Rückstellung oder Ausgrenzung von Teilflächen sein. Berücksichtigt werden insbesondere das Geländerelief und die hydrologischen Gegebenheiten. Zum aktuellen Zwischenstand wird die Planungsstelle in der Verbandsversammlung am 15. Juli 2013 berichten. Bei einer konkreten Standortplanung von WEA im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens sind zur Verminderung von Umweltauswirkungen ggf. Maßnahmen zur Regenrückhaltung wie Sickermulden und -becken vorzusehen.