Anpassung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen“ - Ergänzungsantrag StR Kalmbach (GfK)
| Vorlage: | 32377 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.06.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (GfK) vom 17. Juni 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 18.06.2013 1455 7 öffentlich Anpassung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zu- schüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen“ 1. Die Stadt nimmt im Rahmen der Anpassung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kin- derkrippen “ die Investitionsförderung auch für den „Bau und Umbau von Tagespflege in an- deren geeigneten Räumen“ auf. 2. Die Stadt stellt sicher, dass zusätzlich zu dem bisher geplanten Zuschuss von der Stadt auch der bisher geleistete Zuschuss des Bundesinvestitionsprogramms, in Höhe von 2.000,00 Euro pro neu geschaffenen Platz gegeben ist. Sachverhalt/Begründung: Die Investitionsförderung durch den Bund für die Neuschaffung von „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“ mit Tagesmüttern/Tagesvätern ist nicht mehr gegeben. Da GfK die Alternative Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter sehr wichtig erachtet und diese gleichwertig zu den anderen Tageseinrichtungen sieht, ist die Förderung ebenso zwingend nötig. Andernfalls kann die Tagespflege ihren wichtigen Beitrag zur weiteren Schaffung neuer Plätze nicht mehr leisten. unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juni 2013