Hartz-IV-Sanktionen beim Jobcenter Karlsruhe: Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke)
| Vorlage: | 32324 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.09.2013 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 3. Mai 2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 51. Plenarsitzung Gemeinderat 18.06.2013 1447 22 öffentlich Hartz-IV-Sanktionen beim Jobcenter Karlsruhe In einer Statistik der Arbeitsagentur lag das Jobcenter Karlsruhe im Dezember 2012 bundesweit an zweiter Stelle beim Ranking verhängter Sanktionen gegen Hartz-IV- Bezieher/-innen, mit einer Sanktionsquote von 11,2 Prozent im Vergleich zur Ge- samtzahl der Arbeitslosengeld-II-Bezieher/-innen im Jobcenter-Bezirk Karlsruhe. 1. Wie hoch ist diese Quote für je Januar bis November 2012 gewesen? 2. Was sind die Gründe für die oben erwähnte Sanktionsquote von 11,2 Prozent im Dezember 2012 im Jobcenter-Bezirk Karlsruhe? 3. Welche Personen- und Altersgruppen sind von den Sanktionen in 2012 am meisten betroffen? 4. Wie viele der Sanktionierten haben Hartz IV bezogen seit: einem halben Jahr, 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren, 4 bis 5 Jahren, mehr als 5 Jah- ren? 5. Sind die gesetzlich vor Eintreten einer Sanktion vorgesehenen Anhörungen der Betroffenen zu den Vorwürfen geprüft und berücksichtigt worden? 6. Welche Arten von Sanktionen gibt es im Bezirk des Jobcenters Karlsruhe und welchen Prozentanteil hatten je diese Sanktionen an der Gesamtzahl der aus- gesprochenen Sanktionen in 2012? 7. Wie ist der Ablauf einer Sanktion des Jobcenters, bevor ein Sanktionsbe- scheid erlassen wird? 8. Welches sind die Hauptgründe für die ausgesprochenen Sanktionen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 9. Wie viele Sanktionen erfolgten wegen einer relativ kurzen Überschreitung der Meldefrist? 10. Wie viele der Sanktionen erfolgten aufgrund des Arbeitgeberberichts nach ei- ner Kündigung? 11. a) Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bei den Sanktionen in 2012 beim Job-Center Karlsruhe? b) Gab es eine „muttersprachliche“ Aufklärung für Diejenigen, die sich mit der Sprache schwertun? 12. Welche Auswirkungen haben Sanktionen wie eine 30-prozentige oder noch höhere Kürzung der Leistung auf die Betroffenen? 13. Wie viele Widersprüche wurden gegen diese Sanktionen im Jahr 2012 einge- legt? 14. Wie viele dieser Widersprüche waren erfolgreich? 15. Gibt es Überlegungen/Strategien beim Jobcenter Karlsruhe, die Zahl der Sanktionen zu reduzieren – wenn ja, welche sind das? 16. Wie hoch ist der Anteil (absolut und in Prozent) der Hartz-IV-Bezieher/-innen in Karlsruhe, die in den letzten 10 Jahren insgesamt mehr als 3, 5 oder 8 Jah- re auf Hartz IV angewiesen waren? 17. Um welche Personengruppen handelt es sich unter Frage 16 vornehmlich? In 2012 haben die Jobcenter bundesweit mehr als 1 Million Sanktionen gegen Hartz- IV-Bezieher/-innen verhängt, die höchste Zahl, seit es Hartz IV gibt. In die Hartz-IV- Regelungen zu fallen, ist ein Armutsrisiko ersten Ranges. Die Hartz-IV-Bürokratie führt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern darüber hinaus zu psychischen und seeli- schen Belastungen, die ihnen die Kraft nimmt, wieder aus dieser politisch kalkulierten Armutsfalle herauszukommen. Begünstig wird zudem die Durchsetzbarkeit von pre- kären Beschäftigungsverhältnissen und einem Lohnniveau, das nicht mehr für die Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ dringendsten Bedürfnisse ausreicht. Bei derzeitigem Systemstand sind es die Kom- munen, die mit Armutsbekämpfungsprogrammen, wie in Karlsruhe, versuchen müs- sen, für diese Bürgerinnen und Bürger noch Schlimmeres zu verhüten, während die Unternehmen ganzer Branchen mittels schlechtestbezahlter Arbeit prosperieren. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. Juni 2013
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 03.05.2013 eingegangen: 03.05.2013 Gremium: 51. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.06.2013 1447 22 öffentlich Dez. 3 Hartz-IV-Sanktionen beim Jobcenter Karlsruhe 1. Wie hoch ist diese Quote für je Januar bis November 2012 gewesen? Sanktionsquote in % Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 7,8 7,7 7,1 7,1 6,5 6,6 7,0 7,2 6,9 6,6 6,0 5,7 2. Was sind die Gründe für die Sanktionsquote von 11,2 Prozent im Dezember 2012 im Jobcenter-Bezirk Karlsruhe? Die Sanktionsquote von 11,2 Prozent ist dem Jobcenter des Landkreises Karlsruhe zuzuordnen. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe hatte im Dezember 2012 eine Sanktions- quote von 5,7 Prozent und lag damit auf dem Rang 141 von 437 Jobcentern. 3. Welche Personen- und Altersgruppen sind von den Sanktionen in 2012 am meisten betroffen? Folgende Personen- und Altersgruppen waren im Bestand der Sanktionen zum 31.12.2012 betroffen: Seite 2 Personen- und Altersgruppe Bestand absolut Bestand in % Männer Frauen 211 95 68,96 31,04 Deutsche Ausländer 216 90 70,59 29,41 unter 25 Jahre 25 - 50 Jahre 50 - 65 Jahre 41 225 40 13,40 73,53 13,07 4. Wie viele der Sanktionierten haben Hartz IV bezogen seit: einem halben Jahr, 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren, 4 - 5 Jahren, mehr als 5 Jahren? Für eine Antwort dieser Frage stehen keine Daten zur Verfügung. 5. Sind die gesetzlich vor Eintreten einer Sanktion vorgesehenen Anhörungen der Betroffenen zu den Vorwürfen geprüft und berücksichtigt worden? In allen Fällen, in denen der Eintritt einer Sanktion geprüft wird, erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine Anhörung der Betroffenen zu den Vorwürfen sowie eine Würdigung der von den Betroffenen gemachten Angaben. 6. Welche Arten von Sanktionen gibt es im Bezirk des Jobcenters Karlsruhe und welchen Prozentanteil hatten je diese Sanktionen an der Gesamtzahl der ausgesprochenen Sanktionen in 2012? und 8. Welches sind die Hauptgründe für die ausgesprochenen Sanktionen? Seite 3 1) Arten der Sanktionen Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bereich der Ü 25 (Personen älter als 25 Jahre) gibt es Kürzungen am Arbeitslosengeld II in Höhe von 10 %, 30 % und 60 % des maßgeblichen Regelbedarfs. Bei einer dritten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres, die eine 30-prozentige Kürzung des maßgeblichen Regelbedarfs nach sich ziehen würde, ent- fällt das Arbeitslosengeld II vollständig (Regelbedarf, Mehrbedarf sowie Kosten für Unter- kunft und Heizung). Für den Bereich der U 25 (Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre) gibt es Kür- zungen am Arbeitslosengeld II in Höhe von 10 % des maßgeblichen Regelbedarfs und 100 % des maßgeblichen Regelbedarfs inklusive der Mehrbedarfe (ohne Kürzung der Kosten für Unterkunft und Heizung). Bei einer wiederholten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahrs entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig einschließlich der Kosten für Unter- kunft und Heizung. 2) Gründe für Sanktionen Anzahl im Jahr 2012 neu festgestellter Sanktionen 3.382 Anteil in % Sanktionen in Höhe von 30 %: - Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung 1.084 32,05 - Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme 367 10,85 - - Abbruch bzw. Anlass zum Abbruch einer Maßnahme 50 1,48 - Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach SGB III 60 1,77 - Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach SGB III 59 1,74 - Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen * - Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens * Sanktionen in Höhe von 10 %: - Meldeversäumnis beim Träger 1.755 51,89 - Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen. Dienst 5 0,15 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermitt- lung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfü- gung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst Seite 4 7. Wie ist der Ablauf einer Sanktion des Jobcenters, bevor ein Sanktionsbescheid erlassen wird? Hat ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter den Tatbestand des Eintritts einer Sank- tion erfüllt, erhält der erwerbsfähige Leistungsberechtigte die gesetzlich vorgeschrie- bene Anhörung übersandt, mit der Aufforderung, sich innerhalb einer angemessenen Frist zu den geschilderten Tatsachen zu äußern. Nach Eingang der Rückmeldung des Leistungsberechtigten wird geprüft, ob er wichti- ge Gründe geltend machen kann. Kann der Betroffene wichtige Gründe vorbringen, ist die Verhängung einer Sanktion hinfällig, ansonsten ergeht ein Sanktionsbescheid ab dem darauf folgenden Monat. 9. Wie viele Sanktionen erfolgten wegen einer relativ kurzen Überschreitung der Meldefrist? Für eine Antwort dieser Frage stehen keine statistischen Daten zur Verfügung. 10. Wie viele der Sanktionen erfolgten aufgrund des Arbeitgeberberichts nach einer Kündigung? Im Jahr 2012 wurden insgesamt 119 Sanktionen aufgrund eines selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlustes ausgesprochen (siehe hierzu auch die Tabelle zur Antwort von Frage 6 und 8 unter Punkt 2). 11. a) Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bei den Sankti- onen in 2012 beim Jobcenter Karlsruhe? Siehe Antwort zu Frage 3. Seite 5 b) Gab es eine „muttersprachliche“ Aufklärung für Diejenigen, die sich mit der Sprache schwer tun? Die Beratung der erwerbsfähigen ausländischen Leistungsberechtigten erfolgt so weit möglich in der für sie verständlichen Sprache. Darüber hinaus werden sie durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Beratungsgesprächen gebeten, eine Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen, damit diese bestehende Unklarheiten und Fragen der Betroffenen übersetzen können. 12. Welche Auswirkungen haben Sanktionen wie eine 30-prozentige oder noch höhere Kürzung der Leistung auf die Betroffenen? Der Umfang der Leistungskürzungen ist gesetzlich geregelt und ist von der Art der Pflichtverletzung, vom Alter des Leistungsberechtigten und der möglichen wiederholten Pflichtverletzung abhängig. Eine 30-prozentige Kürzung der Leistungen zum Lebensunterhalt führt bei einem al- leinstehenden Leistungsberechtigten zu einer Minderung des Regelbedarfs von 382,00 € um 114,60 € im Monat. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des Regelbe- darfs können auf Antrag des Leistungsberechtigten ergänzende Sach- oder Geldwert- leistungen erbracht werden. Die Gewährung von Sachleistungen erfolgt beim Jobcen- ter Stadt Karlsruhe über die Aushändigung von Gutscheinen sowie zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Hei- zung in Form der Sachleistung direkt an den Vermieter. Es handelt sich hierbei nicht um eine Mietsicherung im klassischen Sinn. Die Zahlun- gen werden lediglich an den Vermieter geleistet anstatt an den Leistungsberechtigten. Die gesetzliche Ermächtigung dafür ist in § 31 a Abs. 3 Satz 3 SGB II verankert. Seite 6 13. Wie viele Widersprüche wurden gegen diese Sanktionen im Jahr 2012 eingelegt? Aufgrund einer Änderung der EDV-Anwendung zur Bearbeitung von Widersprüchen gibt es seitens der Bundesagentur für Arbeit keine statistischen Auswertungen und Da- ten, die eine Beantwortung dieser Frage ermöglichen. 14. Wie viele dieser Widersprüche waren erfolgreich? Siehe Antwort zu Frage 13. 15. Gibt es Überlegungen/Strategien beim Jobcenter Stadt Karlsruhe, die Zahl der Sanktionen zu reduzieren - wenn ja, welche sind das? Es gibt keine Überlegungen/Strategien beim Jobcenter Stadt Karlsruhe, um die Zahl der Sanktionen zu reduzieren. Die gesetzlichen Vorgaben nach dem SGB II sind durch das Jobcenter Stadt Karlsruhe einzuhalten. 16. Wie hoch ist der Anteil (absolut und in Prozent) der Hartz-IV-Bezieher/-innen in Karlsruhe, die in den letzten zehn Jahren insgesamt mehr als 3, 5 oder 8 Jahre auf Hartz IV angewiesen waren? Für eine Antwort dieser Frage stehen keine statistischen Daten zur Verfügung. Das SGB II ist seit dem 01.01.2005 in Kraft. Zehn-Jahres-Zeiträume sind generell nicht abfragbar. 17. Um welche Personengruppen handelt es sich unter Frage 16 vornehmlich? Für eine Antwort dieser Frage stehen keine statistischen Daten zur Verfügung.